Beiträge von Der Germanist

    Wenn die Schule ein Fortbildungskonzept hat, steht drin, welche Themen die Schule für besonders wichtig hält. Lehrkräfte, die sich in diesen Bereichen fortbilden, erhalten ihre Fortbildungskosten erstattet, andere nur, wenn das Budget noch ausreicht.

    Und auch solche Aussagen wie "Das ist Ihr Problem" zeugen meiner Meinung nach nicht wirklich von einem freundlichen, entgegenkommenden, empathischen Verhalten einer SL gegenüber ihren Lehrkräften.

    "Falsch gemacht" im engeren Sinne hat diese SL also nicht wirklich etwas, aber das beschriebene Verhalten zeugt m. E. auch nicht davon, dass es sich um eine gute Führungskraft handelt. Aber das kann man natürlich auch anders sehen.

    Aber die Führungskraft hat sich doch absolut korrekt verhalten: Es ist weder das Problem der Schulleitung, des Vertretungsplaners oder des übrigen Kollegiums, wie eine Lehrkraft sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn einfindet.

    Was wäre gewonnen, wenn die SL ein Entgegenkommen signalisiert? Die Pläne aller anderen Lehrkräfte würden sich verschlechtern. Solange es nicht um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geht, die man stemmen muss, finde ich solche Wünsche eher unverschämt. Das erinnert an den Antrag eines Kollegen in der Lehrerkonferenz, Frühaufsicht sollten nur diejenigen machen müssen, die vor Ort wohnen, das sei ihnen eher zuzumuten.

    Das tut mir sehr leid für dich, Miss Miller , und deine Tochter!

    Auch wenn es schwerfallen mag: Bevor du weitere Schritte unternimmst, versuche von den 180 herunterzukommen. Das hilft sicherlich auch beim Gespräch mit der Schulleitung.

    Dein Kind von der Schule zu nehmen, erscheint aus der aktuellen Situation heraus völlig plausibel, allerdings sollte man auch der Schule spiegeln, dass sie langfristig ein riesiges Problem bekommt, wenn die MobberInnen "gewinnen". Eine Überweisung in eine andere Lerngruppe für eine*n Täter*in könnte bspw. durchaus fruchtbringend sein; das kann die Schulleitung in NRW ohne Teilkonferenzbeschluss vornehmen.

    Auch so einige Fachleiter, die zukünftige Lehrer ausbilden, erzählen den Leuten alles Mögliche. So einiges davon ist veraltet, nicht zutreffend oder zumindest stark vereinfacht dargestellt.

    Ja, kann ich bestätigen. Die sind ja auch wegen ihrer pädagogischen Kompetenz FachleiterInnen, nicht wegen der rechtlichen.

    Ich handhabe es wie Bolzbold : Die Schüler*innen der Sek. I erhalten die gesetzlich vorgeschriebenen "glatten" Noten, da ich aber auch angehalten bin, die Leistung zu kommentieren, ergänze ich Hinweise zur Weiterarbeit, mache Vorschläge für die Wiederholung, lobe einfach nur einen bestimmten Aspekt und gebe ggf. durch eine Formulierung wie "voll" (bei 2, 3, 4, 5) oder "noch" (bei 1, 2, 3, 4, 5) den Hinweis, dass der Prüfling es fast sogar noch auf eine bessere Note geschafft hätte bzw. seine Kenntnisse noch ausreichten, um nicht in einen schlechteren Notenbereich abzufallen. Wenn ich es nicht vergesse, mache ich die gesetzlich vorgeschriebene Note durch Unterstreichen besonders kenntlich ("Deine Leistungen sind noch gut").

    Der AG kann selbstversständlich eine AU ab dem ersten Tag verlangen. Wenn er das nicht tut, und damit zufrieden ist, dass die AU erst ab dem vierten Krankheitstag gilt, dann ist das doch in Ordnung.

    Das stelle ich alles nicht in Abrede. Aber der Arbeitgeber muss es vor oder spätestens bei der Krankmeldung kund tun. Denn es gilt:

    (3) 1 Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme

    liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.
    (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses).

    Und daher kann ich dein Zitat wiederholen:

    Mir war nicht bewusst, dass so selbstverständliche Vorgänge so unbekannt sind.

    Hat ja auch niemand behauptet, dass das im EntgFG so verlangt wird.

    Es wurde die Frage diskutiert, ob ein Arzt ein Attest rückdatieren musst, damit es den Anforderungen genüge. Das Gesetz sieht eine Rückdatierung nicht vor, Ärzte dürfen auch nicht rückdatieren (die Diskussion hatten wir meines Wissens nämlich auch mal in einem Thread zu Attesten bei SchülerInnen). Wenn also ein Angestellter von seinem SL gesagt bekommt, das Attest müsse vom ersten Tag an gelten, kann jener auf das EntgFG verweisen. Die SL muss im Vorhinein und im Einzelfall angeben, ob sie ein Attest vom ersten Tag an möchte.

    Bei Hausärzten habe ich nie die Erfahrung gemacht, dass die PKV irgendeinen Vorteil hätte bezüglich Terminen oder Wartezeit, aber bei Fachärzten scheint das nach meiner persönlichen Erfahrung gänzlich anders auszusehen.

    Anekdotische Evidenz:

    Vor zehn Jahren fast zeitgleich Reizhusten bei meinem Bruder und mir. Mein Bruder (GKV) erhält vom Hausarzt ca. 10 Allergie-Provokationen, meine Wenigkeit (PKV) ca. 20 (zum 2,3fachen Satz). Da ist die Frage, ob die PKV ein Vorteil ist.

    Vor einigen Jahren: Magenspiegelung beim Facharzt stand an. Hausärztin: "Das kann dauern, bis Sie einen Termin bei Kollege X bekommen. Ach nein, bei Ihnen müsste das schneller gehen." (2 Wochen)

    Relativ aktuell: Routine-Termin beim Augenarzt. Beim selben Augenarzt muss meine Lebensgefährtin (GKV) 5 Monate warten, ich (PKV) zwei Wochen.

    ES MUSS SICH GANZ DRINGEND AN DIESEM SYSTEM ETWAS ÄNDERN! Leider vergessen die Parteien, die ich wähle, nach der Wahl regelmäßig, dass das in ihrem Wahlprogramm stand...

    Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es in § 5:

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

    D. h. eine Rückdatierung durch den Arzt wird hier nicht verlangt.

    Praktikanten, die noch jünger wären, haben wir so gut wie nie. Für sie würde dasselbe gelten.

    Bei Referendaren ist das natürlich ganz anders

    Aber gemeint sind doch wohl Praxissemesterstudierende, für die - zumindest in NRW - die Ableistung von Praktika an Schulen und durchaus auch der angeleitete Unterricht zur Ausbildung gehört. Wo werden die denn bei euch untergebracht? Müssen die mit den SchülerInnen draußen spielen?

    Und zumindest bei uns müssen die natürlich auch unterschreiben, dass sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

    Bei der vor-vorletzten SL habe ich auch nicht für die Beerdigung meiner Oma freibekommen, da wurde die Beerdigung dann so gelegt, dass ich trotzdem kommen konnte.

    Das finde ich sehr schade und muss an einen Satz eines früheren Schulleiters denken, bei dem ich ebenfalls wegen der Beerdigung meiner Großmutter angefragt hatte: "Lieber Germanist, natürlich bekommen Sie Sonderurlaub. Wenn wir es nicht einmal schaffen, von unseren Angehörigen anständig Abschied zu nehmen, können wir als Gesellschaft einpacken."

    Meiner Einschätzung nach könnte man diese Form des Beschreibens der Klausurbögen auch als einen Verstoß gegen die äußere Form ansehen - damit wären in NRW bis zu zwei Notenpunkte abziehbar. Vielleicht müsste man mal den Ar*** in der Hose haben und das durchziehen und dann mal auf die Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung warten...

    Was anders als "Verstöße [...] gegen die äußere Form" (§13 (2) APO-GOSt) sollen das sein? Einmal ein oder zwei Notenpunkte abziehen, am besten gleich bei der ersten Klausur, dann sollte sich das Thema beim nächsten Mal erledigt haben.

    Sieh zu, dass du dort wegkommst! Den Laden kurierst du nicht mehr.

    Aber irgendwann kann Obstruktion auch lustig werden... vor allem, wenn man sich innerlich schon anderswohin verabschiedet hat.

    Ein Hinweis auf die Beschlüsse der Fachkonferenz dürfte reichen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Schulleitung nur eingreifen darf, wenn sie rechtlich an den Beschlüssen etwas zu beanstanden hat. Was die betroffene SL wohlweislich nicht tun wird - außer sie möchte sich eine blutige Nase bei der oberen Schulaufsicht holen. Solange es kein übergreifendes Leistungsbewertungskonzept gibt (verabschiedet auf der Schulkonferenz), würde ich dem Wunsch nach dauernden Tests gelassen entgegensehen. (Sage ich als jemand, der in der Fremdsprache wöchentlich zumindest kurze Vokabelüberprüfungen schreibt.)

    Die Schulleitung will nun eine Elternbefragung durchführen.

    Da du deine Fachkonferenz schon so gut überzeugen konntest: Was hat denn die Lehrerkonferenz zu dem Ansinnen gesagt? "Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten." (SchulG §68)

    Außerdem könnte ja eine Fachkonferenz zu dem Schluss kommen, dass man die Ergebnisse einer Elternbefragung ignoriert...

    Ja, das habe ich. Ich habe meiner SL gesagt, dass ich während der Elternzeit maximal 12 Stunden/Woche arbeiten würde. Es wäre für uns überhaupt kein Problem, wenn ich nur 10 Stunden/Woche arbeite, weil sich nur diese Stunden auf drei Tage verteilen ließen. Sie war aber schon ,,genervt" davon, dass ich mich überhaupt während der Schwangerschaft mit dem Wiedereinstieg beschäftige und meinte lapidar, ich solle doch erst einmal mein Kind bekommen und mich nach den sechs Monaten ,,Vollzeit-Elternzeit" erst mit dem Thema auseinandersetzen.

    Das tut mir leid, dass deine SL überhaupt nicht gesprächsbereit zu sein scheint. Da kann ich den Wunsch nach einer anderen Schule verstehen.

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