was ich in den entsprechenden Threads hier aber immer wieder herauslese, können SLen sich nicht einfach einen komplett schlanken Fuß machen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.
Die KollegInnen, die sich selbst vertreten wollen, können aber auch nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Plan nur nach ihrem Gusto gebastelt wird (s. 2. Absatz bei CDL).
Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?
In NRW gehört das laut ADO zur Dienstpflicht für jede Lehrkraft (abgesehen von GdB ab 50% ?), unabhängig ob Voll- oder Teilzeit. "Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.
-Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)
Wenn jemand eh versetzt wird, kann er sich an der neuen Schule selbst vertreten, solche Fälle kenne ich. Theoretisch müsste das möglich sein, ich weiß aber nicht, ob der Aufwand höher ist als für eine "normale" Vertretungskraft und eine Schulleitung den Aufwand scheut. Vielleicht ergibt sich daraus etwas für eine spätere Versetzung?