Das muss man nicht alles auswendig draufhaben
Macht aber Eindruck!![]()
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ich bin ziemlich sicher nicht an der Schule vom Germanist (oder er würde die Geschichte sehr aufschmücken bzw. es wäre hinter meinem Rücken sehr viel passiert :-D)
Nein, wir sind offensichtlich nicht an der gleichen Schule gewesen. Wir haben auch nie so viele Wechsel zugelassen (im Grunde nach der Beratung im vorangegangenen Schuljahr keine mehr; abgesehen von der rechtlich möglichen Umwahl der Leistungskurse zu Beginn von Q1, wenn dies gut begründet werden konnte).
Heißt das der Schüler war zwar anwesend, hat aber keine Klausur zum Mitschreiben erhalten, weil er nicht danach gefragt hat?
Der Fall ist bestimmt zehn Jahre her. Ich vermute es war so: Die Lehrkraft hat diejenigen SchülerInnen, die für die Klausur angetreten sind, beaufsichtigt. Den übrigen hat er für diese Zeit irgendeinen anderen Auftrag gegeben, den sie ohne seine Aufsicht erledigen mussten. Wenn nur wenige Schüler in einem Fach Klausur schreiben, wird in der Regel eine andere Lehrkraft als Aufsicht eingesetzt und der die Klausur stellende Kollege kann mit dem Rest Unterricht machen.
Ich würde versuchen, ein Vorgespräch mit dem Herrn oder der Herrin des Verfahrens (Schulamt?) zu führen.
Wenn es um den Primarbereich geht, würde ich tippen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule sollte man auf jeden Fall "draufhaben".
Es war zumindest weder von „krank“ noch von „entschuldigt“ die Rede. Ich gehe davon aus, dass Der Germanist derart relevante Punkte nicht unerwähnt gelassen hätte.
Also ich überprüfe bei der ersten Klausur bzw. immer zu Beginn eines Halbjahres, ob die SuS noch Klausuren schreiben - das ist im Grundkursbereich abseits von D/M/FS ja nicht selbstverständlich. Damit bin ich auf der sicheren Seite.
Wenn das beispielsweise im Falle des TE nicht erfolgt ist, dann kann man das als Beratungsdefizit auslegen, das nicht zu Lasten des Schülers geht.
Da ist man zwei Tage mal nicht im Forum und verpasst doch einiges...
Der Schüler war tatsächlich wohl nicht krank oder beurlaubt, wie O. Meier richtig schreibt. Allerdings gilt das von Bolzbold Gesagte: Die Lehrkraft des gesellschaftwissenschaftlichen Faches hat zu Halbjahresbeginn weder die Kursliste in Absprache mit den SchülerInnen kontrolliert (Da hätte auffallen können, dass der Schüler davon ausging, nicht schreiben zu müssen) noch hat er nach der angesetzten Klausur der Oberstufenleitung gemeldet, dass er einen Fehlenden gehabt hat, der ggf. eine Krankmeldung oder gar ein Attest vorlegen sollte, noch hat er am Halbjahresende eine Note gebildet, wie O. Meier sie sich vorstellt, bei der nämlich der Beurteilungsbereich "Klausuren" ungenügend genannt wäre... Die Fachlehrkraft hat hier in mehrfacher Hinsicht, wie ich bereits schrieb, gepennt. Die Schulleitung war sich nicht 100% sicher, wie man verfahren sollte, und die Schulaufsicht hat bei vorsichtigem Nachfragen signalisiert, dass man einer Beschwerde der Eltern auf jeden Fall stattgeben werde, weil die Schule und vor allem die Lehrkraft ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.
Natürlich hat auch der Schüler seine Pflicht vernachlässigt - wie ich bereits schrieb, hat es ein entsprechendes Gespräch gegeben. Aber da eine Beschwerde seiner Eltern so offensichtlich Erfolg hätte, warum sollen sich alle Beteiligten die Mühe machen und ellenlange Stellungnahmen formulieren, zu denen sie dann aufgefordert würden? Mal abgesehen davon, dass die betroffene Lehrkraft dann bei der Schulaufsicht aktenkundig würde - so hat man das "schulintern aufgearbeitet".
Ich denke, bei euch gehört es auch zu den Aufgaben der Lehrkraft, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu überwachen. Noch einmal: Wenn die Lehrkraft direkt nach der Klausur gesagt hätte, Schüler X sei nicht erschienen, und Schüler X hätte keinen Entschuldigungsgrund, wäre die Sache klar.
Aber die Lehrkraft hat offensichtlich weder die Richtigkeit der Kursliste mit den SchülerInnen kontrolliert noch nach der Klausur das Fehlen eines Schülers bei der Oberstufenleitung angegeben, weil sie es gar nicht gemerkt hat. Stattdessen hat sie mehrere Monate später eine nicht korrekte Liste abgegeben im Glauben, sie sei korrekt.
Von der Lehrerin verlangt man, dass sie den Überblick über dier Klausurteilnehmerinnen behält, die Schülerinnen müssen sich noch nicht mal ihre eigene Klausurwahl merken. So sollen die studierfähig werden
Es war das erste Halbjahr EF, also alles neu für den Schüler. Natürlich hat auch hier ein Gespräch stattgefunden, aber für den ordnungsgemäßen Ablauf ist nun mal die Lehrkraft zuständig - und die hat definitiv Mist gebaut. Womit wir wieder beim Plan des TE wären.
Klingt nach Leistungsverweigerung, wenn sie nicht gerade krank war. Ich kann die Entscheidung der Schulaufsicht nicht nachvollziehen.
Nein, die Schulaufsicht hat eine Mitschuld der Lehrkraft angenommen, weil diese ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Wie gesagt: Die Lehrkraft hat am Halbjahresende eine Liste abgegeben, auf der der Name des Schülers, eindeutig GKS (Grundkurs schriftlich), aber im entsprechenden Feld nichts eingetragen stand. Es war mir als Jahrgangsbegleitung bei der Kontrolle aufgefallen. Der Kollege hat eingeräumt, dass er die Liste nicht sorgfältig kontrolliert hat zu Jahresbeginn.
wie kann man vergessen, eine Klausur, wahlweise Klassenarbeit anzusetzen?
Die Klausur wurde geschrieben - ein Schüler hat aber nicht mitgeschrieben und dass er dies nicht getan, ist erst am Halbjahresende aufgefallen. In manchen Fächern schreiben ja nicht alle Kursteilnehmer.
Wobei ich mich natürlich freue, wenn jemand (z. B. der TE) Freude am Lateinischen hat!
Geht jetzt auch etwas von der Ursprungsfrage weg: Da in NRW vor ca. 10 Jahren sehr viele Sek.I-Zertifikate über die entsprechenden Kurse an fachfremde Lehrkräfte vergeben wurden, ist hier tatsächlich von der reinen Zahl her kein Bedarf; über die Qualität möchte ich am liebsten schweigen... Man erhielt das Zertifikat durch Anwesenheit, nicht durch Kenntnisse.
Von Latein als Drittfach oder so nebenbei würde ich dringend abraten. Die Studienbedingungen mögen sich etwas verändert haben, daher kann ich zur aktuellen Situation nicht viel sagen, aber bei meiner Kombi damals waren Germanistik und Pädagogik mit Philosophie Kindergeburtstage gegenüber Lateinischer Philologie im Hinblick auf zeitlichen Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
1) Ist es für die Abizulassung der Schülerinnen und Schüler entscheidend, ob die Lehrkraft Klausuren hat schreiben lassen?
An einer früheren Schule gab es einmal den Fall, dass ein Fachlehrer und auch der Schüler selbst vergessen haben, dass der Knabe eine Schriftlichkeit in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach abdecken muss (bzw. der Fachlehrer hat seine Kursliste nicht richtig gelesen). Es kam raus, weil am Halbjahresende damals noch nicht Notendateien abgegeben wurden, sondern Kopien der Kurslisten mit allen Einzelnoten.
Es handelte sich zwar "nur" um die EF, aber die obere Schulaufsicht hat darauf bestanden, dass der Fachlehrer dem jungen Mann in der Zeugniswoche (war zum Glück Halbjahreswechsel) eine Klausur stellt, diese korrigiert wird und das Zeugnis (mit extra Konferenz!) in der Woche danach ausgegeben wird. Begründung sinngemäß: Wenn die Schriftlichkeit nicht gewährleistet wurde, könne er seine Schullaufbahn nicht fortsetzen, weil sie fehlerhaft sei. (Ich vermute, man fürchtete auch einen möglichen Widerspruch, da der Schüler ja im Nachhinein hätte behaupten können, er sei nicht gemäß der Regeln auf die weitere Schullaufbahn vorbereitet gewesen und habe das Klausurenschreiben in einem Fach gar nicht üben können.)
Daraus würde ich schließen: Die obere Schulaufsicht und v. a. die Schulleitung sollten alles unternehmen, damit das gesamte Verfahren regelgemäß abläuft - notfalls muss man die Zulassungsentscheidung verschieben und eine Extra-Klausur ansetzen. Das ist den jungen Erwachsenen zuzumuten, da sie ausführlich über ihre Beleg- und Klausurverpflichtungen (zumindest in NRW) unterrichtet wurden.
Der ist übrigens auch Germanist.
Ups...enttarnt.
Starten würde ich auf jeden Fall. Allenfalls wenn dir von der Fachleitung oder den Ausbildungslehrkräften gespiegelt wird, dass du fachliche Defizite hast, könnte es schwierig werden - das merkt meist auch eine Kommission am Examenstag.
Ich hatte mal einen Referendar in Deutsch, der von Tuten und Blasen und insbesondere von deutscher Grammatik keine Ahnung hatte. Trotz schlechtem Examen hat er sofort eine feste Stelle bekommen - allerdings war das auch 2008.
Bei den eher harmlosen Rangeleien auf dem Schulhof stelle ich mich meistens einfach daneben und sage nichts. Das hilft, wenn die beiden Kämpfenden nicht "im Tunnel" sind. Sonst frage ich "Darf ich mitmachen?" Das genügt dann und die beiden sind in der Regel die besten Freunde und nehmen sich in den Arm...
Ich hatte bisher aber auch das Glück, noch nicht bei einer richtigen Schlägerei, wenn also bspw. aus einem eher harmlosen Schubsen immer mehr wird, dabei gewesen zu sein.
bekommen wir geimpften Lehrer ab nächster Woche gar nichts mehr, erklärte meine Schulleiterin heute...... i
Grundlage? Letzter Stand war doch, dass die Schulen selbst entscheiden, wie viele Tests sie bestellen.
War bei meinen Kindern auch so. Wir haben dann sicherheitshalber zu Hause getestet.
Und wenn man dem Kind, das mit dem negativen Test von der Teststelle kommt, nochmals einen schuleigenen Schnelltest machen lässt???
(Und der dann wieder positiv ist?)
Daran habe ich vorhin auch gedacht. Aber die Corona-Betreuungsverordnung sieht nur drei Tests pro Woche mit grundsätzlich 48 Stunden Differenz vor, und das auch nur, wenn kein Bürgertest vorgelegt wird. Das heißt, die Eltern könnten sich querstellen und würden Recht bekommen.
Da gilt das auch.
Danke, kleiner gruener frosch für die Datei. Die ist an mir vorbeigegangen. Wie gesagt, ich war von der älteren Lage ausgegangen - vielleicht habe ich die Änderung auch unbewusst ignoriert, weil ich gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme: Die SchülerInnen haben in der Vergangenheit mehrfach berichtet, welche Teststellen sie aufsuchen, um garantiert einen negativen Test zu bekommen, damit sie für das Wochenende ein entsprechendes Zertifikat erhalten... Ich bin fassungslos und frage mich, ob man hier remonstrieren könnte, wenn ein Kind tatsächlich auf diesem Wege fast unmittelbar nach einem positiven Schultest wieder im Klassenraum sitzt. Würde aber vermutlich nichts bringen, es ist Durchseuchung angesagt.
Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.
Ich spreche vom beaufsichtigten Coronaselbsttest, nicht vom Pooltest (siehe #604) und bezog mich auf die Situation an weiterführenden Schulen. Wie oben geschrieben, ist der Kenntnisstand insbesondere in Bezug auf Grundschulen aber offensichtlich veraltet.
Dass das hanebüchener Unsinn ist, zumal vermutlich jeder eine Teststelle in seiner Stadt kennt, wo man garantiert einen negativen Test bestätigt bekommt, muss dann vielleicht noch einmal gesagt werden.
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