Beiträge von Der Germanist

    Ich bezog mich auf die Paragraphen 1 (8) und 3 (3) der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung:

    "(3) Hat ein Test im Rahmen der Testung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung [= Schultestung] ein positives

    Testergebnis, soll unter Nutzung des Anspruchs gemäß § 4b Satz 1 der Coronavirus-

    Testverordnung umgehend ein bestätigender PCR-Test erfolgen."

    Allerdings widerspricht dem (irgendwie symptomatisch für die jetzige Situation in NRW) der neu formulierte § 13 (1). Hier würde ich mich allerdings fragen, ob der Begriff "positiver Coronaselbsttest" nicht anders aufzufassen ist als der Begriff "beaufsichtigter Coronaselbsttest", wie er für Schultestungen verwendet wird. So ließe sich der Widerspruch auflösen. Ich gebe aber zu, dass meine sehr apodiktische Aussage vorhin so nicht zutreffend war.

    Dass einzelne Lehrkräfte in Regress genommen werden, glaube ich auch nicht. Eher bekommt die Schulleitung einen auf den Deckel, weil sie nicht überprüft hat, ob alle Eintragungen vorliegen (da gibt es in Klassen- und Kursheften extra Felder zur Kenntnisnahme).

    Eine Eintragungsaktion habe ich vor zwanzig Jahren auf einer Lehrerkonferenz auch einmal miterlebt; es hieß, der Rechnungshof habe sich angekündigt. Habe danach aber nichts mehr gehört...

    Hier ist der Standardfall neuerdings: positiver Test in der Schule, negativer Bürgertest aus irgendeinem Testzentrum -> Schüler sitzt teilweise noch am gleichen Tag wieder im Unterricht.

    Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

    damit meine neue Schulleitung die erhaltene zwei angesichts teilweise absurder inhaltlicher Begründungen und vor dem Hintergrund meines nachweisbar großen Engagements im Ref für mich und andere (Seminarsprecherin, freiwillige Zusatzfortbildungen, Implementierung eines Projekts an der Ref- Schule, welches Teil des Schulcurriculums wurde,...) besser einordnen konnte.

    Dafür ist das natürlich auch gut. Insbesondere kann man besser als durch die bloßen Noten sehen, wer sich wirklich ins Schulleben eingebracht hat und wer lediglich (oder immerhin) sein Fach im Blick gehabt hat.

    Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland.

    Das finde ich ja spannend, das das so variiert. In NRW erhält man es vor dem Prüfungstag, man muss per Unterschrift bestätigen, dass man es zur Kenntnis genommen hat, und hat außerdem das Recht zur Gegenäußerung ("Innerhalb einer Woche nach Aushändigung der abschließenden Beurteilungen gemäß

    § 17 (5) OVP haben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Recht

    der Gegenäußerung zu den abschließenden Beurteilungen der Schulleitung und der

    Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbilder. Damit wird die Möglichkeit gegeben,

    die eigene Sicht und Meinung der oder des Beurteilten darzustellen. Da die Gegenäußerung

    keinen Widerspruch darstellt, wird sie zur Kenntnis genommen und der

    Personalakte beigefügt, ohne dass eine Rückmeldung gegeben wird.")

    Und da das Gutachten im Regelfall mehrere Seiten umfasst, kann man einiges über den Bewerber/die Bewerberin erfahren - muss allerdings manchmal etwas zwischen den Zeilen lesen/interpretieren.

    Da sich cera , wenn ich mich recht erinnere, im Lehramtsstudium befindet, kann ich ihn wohl beruhigen: Das Abiturzeugnis habe ich mir bei Bewerbungen fast nie angeschaut (oft wurde es auch gar nicht mitgeschickt), sondern die beiden Notenübersichten vom ersten und zweiten Staatsexamen und - besonders wichtig - das Schulleitungsgutachten. BewerberInnen, die das Schulleitungsgutachten "verstecken", haben mich immer misstrauisch gemacht.

    Das was einige Lehrkräfte teils als Mehrarbeit auffassen (wenn man sich hier im Forum und in einigen Kollegien umhört: alles was über Unterricht hinausgeht), stellt oft gar keine Mehrarbeit dar, sondern lässt sich ganz gut in der durchschnittlichen Arbeitszeit von ca. 40-41h/Woche bei 45 Arbeitswochen oder eben 45-46h/Woche bei 40 Schulwochen unterbringen.

    Völlig richtig. Nach meiner Erfahrung haben diejenigen, die sich im Lehrerzimmer am lautesten beschweren, sie hätten zu viel zu tun, genau diese Rechnung nicht im Blick: Die dreizehn Wochen unterrichtsfreie Zeit nimmt man so mit, wenn es in einzelnen Wochen mal mehr Arbeit ist, wird gleich gejammert. Wohingegen manche Lehrkräfte - speziell mit "Traumkombinationen" wie Deutsch und Englisch - etliche Wochenenden im Jahr und teilweise die Ferien durchkorrigieren und nicht meckern; die müssten viel mehr auf ihre Gesundheit und eben Arbeitszeit achten.

    Zur früheren Frage nach der Lesbarkeit:

    Ich glaube, jeder hier im Forum sieht den KollegInnen den einen oder anderen Tippfehler nach, zumal mitunter die Autokorrektur auch die wildesten Blüten treibt. Aber in einer Ausgangsfrage ging es ja um die Lesbarkeit, und in einzelnen (ganz wenigen) Fällen, wenn gar keine Absätze und Satzzeichen verwendet werden, ist die wirklich nicht mehr gegeben bzw. die Lust, sich durch einen solchen Beitrag zu quälen, ist bei vielen sehr gering.

    Sprache ist, da widerspreche ich ein oder zwei Vorrednern, schon wichtiger als manche mathematische Formel: Mit Sprache interagieren wir, mit Sprache manipulieren wir und lassen uns vielfach manipulieren - ein bewusster Gebrauch ist wesentlich! Und so verpönt die Einhaltung von Regeln mitunter sein mag, diese Regeln haben eine Funktion - und sind eventuell lebensentscheidend, um das berühmte Zitat "Wir essen jetzt Opa!" einmal zu wiederholen.

    Ich durfte mal einem befreundeten „Personalverantwortlichen“ beim Auswählen von Bewerbungsmappen über die Schulter schauen. Er hatte etwa die zehnfache Menge an Bewerbungen für die Ausbildungsplätze. Da flogen dann etliche Mappen nach einem flüchtigen Blick auf das Anschreiben auf den „Müll“-Stapel. Wenn die Adresse, die Anrede, die Zeichensetzung (dazu gehören auch Leerzeichen), das Schriftbild, die Seitenränder etc. nicht stimmten, wurde kein Blick auf Lebenslauf und Zeugnisse geworfen.

    Ganz so extrem war es nicht, aber ich habe einige Male als Vertreter des Kollegiums an Auswahlgesprächen teilgenommen... Nun ja, was teilweise als werbende Anschreiben zweifach examinierter Lehrkräfte angeboten wurde (auch von Lehrkräften, die sich für das Fach Deutsch beworben haben), darf man eigentlich nicht erzählen. "Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern." heißt es in NRW in der APO-S I - wie das in manchen Fällen gelingen soll, ist schon fraglich.

    Ich habe da noch eine Frage. Welche Rechtssicherheit gewähren gesammelte Entschuldigungen?

    In manchen Oberstufensystemen gibt es Sammel-Entschuldigungsbögen, z. B. für ein ganzes Quartal oder wochenweise. Dort kann man sehen, wenn Entschuldigungen nicht eingetragen worden sind, die Nicht-Existenz, die durch den entsprechenden Eintrag im Kursheft bestätigt wird, ist somit nachgewiesen.

    Bspw. bietet in NRW das Oberstufensystem KURS ein Entschuldigungsformular für ein ganzes Halbjahr an.

    Einen ähnlichen Fall, wie yestoerty ihn schildert, habe ich an einer früheren Schule auch einmal erlebt - zur Freude der SL und des Kollegiums.

    Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, wenn man vorhandene Regelungen zu seinen Gunsten anwendet - schließlich machen das fast alle so, das ist systemisch so gewollt. Allerdings finde ich die Kritik insbesondere vieler Linker (dass sich das Elterngeld wie manche andere soziale Wohltat der letzten Jahre vorrangig an die gehobene Mittelschicht richtet) und mancher FeministInnen [darf man das gendern?] und ÖkonomInnen (dass das Elterngeld hinsichtlich des Ziels, dass Väter mehr Verantwortung übernehmen sollen, trotz der immensen Kosten so gut wie gar nichts gebracht habe) sehr nachvollziehbar - vor allem angesichts der Optimierungsmöglichkeiten, die hier thematisiert werden oder die die Regelungen eben als Schlupflöcher lassen.

    Der TE fragt mir Recht, woraus sich ergibt, dass die SL ablehnen kann.

    Da das Erteilen von Unterricht laut SchulG Vorrang hat, wird die SL natürlich wenig begeistert sein, wenn bspw. mehrere Lehrkräfte einer Schule einen Zertifikatskurs machen wollen. Die fehlen jeweils mit vier Stunden in der UV für ein ganzes Halbjahr. Auch, wenn es keinen Bedarf im angefragten Fach gibt, wäre dies ein Verschenken von Ressourcen.

    Grundsätzlich scheint man sich in Köln so anmelden zu können, bei der BR MS ist laut Homepage "in der Regel" eine Absprache mit der Schulleitung vor der Anmeldung möglich. Was ich nicht weiß: Wird die SL von der BR nach dem Anmeldung gefragt, ob sie die Anmeldung unterstützt? Bei Anmeldungen zu Leitungsfortbildungen muss sie ein Formular ausfüllen (in etwa "wird nicht befürwortet/wird befürwortet/ wird sehr befürwortet").

    Wenn aber, wie von der TE genannt, die SL explizit nach Interessenten fragt, würde ich mir nur Gedanken machen, wenn mehrere Lehrkräfte sich dies vorstellen können.

    Ich habe gerade erst diesen Thread entdeckt und mich gefragt, ob hinsichtlich der Einstellung (künftigen) KollegInnen gegenüber cera und Goldene Zitrone Geschwister im Geiste sind...

    habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird

    Wenn du schon "Angst" deswegen hast, dass die Ausstellung einer akut nicht notwendigen Bescheinigung nicht prioritär erledigt wird, musst du in einem wunderschönen Wolkenkuckucksheim leben, in das keinerlei profane Fährnisse, wie z. B. Jobverlust, Geldsorgen, gesundheitliche Probleme, hineinkommen können. Herzlichen Glückwunsch!

    Wie Maylin85 oben schon angemerkt hat, ist die aktuell bei LEO ausgeschriebene Zahl kein Indiz für Einstellungschancen in einigen Jahren. Du möchtest, MagicCircle, am 01.10. mit dem Studium beginnen - d. h. du hast noch einige Jahre des Studiums und des Referendariats vor dir.

    Im Übrigen bitte ich genau zu lesen: In der von dir verlinkten Broschüre ist zwar die Rede von hervorragenden bis sehr guten Einstellungschancen, aber es wird im nächsten Absatz die Einschränkung gemacht, dass das nicht für alle Fächer gilt. Außerdem kann man zwei Seiten weiter in Bezug auf den Stand 2017/18 erkennen, dass schon zu diesem Zeitpunkt die Kapazität in Spanisch deutlich über dem Bedarf liegt. Wiederum zwei Seiten weiter taucht Spanisch in der Matrix zwar unter "hervorragende" Einstellungschancen auf, aber in Bezug auf die quantitative Bedeutung als "sehr gering", d. h. es wird langfristig nicht viele Stellen geben, um die sich aber laut Prognose des Schulministeriums auch nicht viele Absolventen bewerben werden. Und hier ist der Pferdefuß: Das Ministerium kann nicht prognostizieren, wie viele AbiturientInnen ein Spanisch-Studium aufnehmen und noch aufnehmen werden bis 2039/40 (bis dahin geht ja die Prognose). Irgendwo wird es sicherlich eine Statistik darüber geben; vom Gymnasium weiß ich allerdings, dass in den vergangenen zehn, fünfzehn Jahren viele AbiturientInnen mit einem Lehramtsstudium angefangen haben, weil es damals hieß, die Chancen seien gut. Resultat: Zahlreiche "SpanierInnen" finden schwer eine feste Stelle, weil so viele damit begonnen haben. (Die anekdotenhafte Erkenntnis meinerseits deckt sich netterweise mit den Seiten 20 und 22 des von dir verlinkten Dokuments).

    Zusammenfassung: Ein gewisses Risiko bleibt. Allerdings darf man eines nicht vergessen: Man sollte etwas wählen, das man gern macht, immerhin ist man etliche Jahre/Jahrzehnte in dem Beruf. Und auch für LehramtsabsolventInnen gibt es andere Verwendungsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft.

    Damit sind durch Festlegung der KMK sowohl Noten jenseits der 13 Punkte und unterhalb der 4 Punkte zunehmend eine echte Kunst geworden. Gerade in Englisch.

    Das kann ich für Deutsch bestätigen: Man muss wirklich der deutschen Sprache weitgehend ohnmächtig sein, um nicht wenigstens vier Punkte zu erreichen. Und sehr gute schriftliche Noten sind tatsächlich eher die Ausnahme (zumindest bei mir).

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