Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht. Die potentielle Aussagekraft eines nicht beigelegten SL-Gutachtens variiert insofern je nach Bundesland.
Das finde ich ja spannend, das das so variiert. In NRW erhält man es vor dem Prüfungstag, man muss per Unterschrift bestätigen, dass man es zur Kenntnis genommen hat, und hat außerdem das Recht zur Gegenäußerung ("Innerhalb einer Woche nach Aushändigung der abschließenden Beurteilungen gemäß
§ 17 (5) OVP haben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Recht
der Gegenäußerung zu den abschließenden Beurteilungen der Schulleitung und der
Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbilder. Damit wird die Möglichkeit gegeben,
die eigene Sicht und Meinung der oder des Beurteilten darzustellen. Da die Gegenäußerung
keinen Widerspruch darstellt, wird sie zur Kenntnis genommen und der
Personalakte beigefügt, ohne dass eine Rückmeldung gegeben wird.")
Und da das Gutachten im Regelfall mehrere Seiten umfasst, kann man einiges über den Bewerber/die Bewerberin erfahren - muss allerdings manchmal etwas zwischen den Zeilen lesen/interpretieren.