Beiträge von Der Germanist
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Als Ergänzung zu Maylin85: Die letzte Schulmail (rechtlich unterhalb einer Verordnung anzusiedeln) weist darauf hin, dass es keine rechtliche Handhabe für Schulleitungen gebe, das Tragen der MNB durchzusetzen, und Ausgrenzung verhindert werden müsse. O.K. Das Schulgesetz (höhere Rechtsnorm) weist in § 59 der Schulleitung die Verantwortlichkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Das mag jetzt vielleicht haarspalterisch klingen und ich selbst, wäre ich Schulleiter, würde das auch nicht verlangen, aber die Möglichkeit zu sagen, diejenigen, die Maske tragen, sitzen für den größeren Schutz am Fenster, diejenigen, die keine Maske im Unterricht tragen wollen, sitzen auf der anderen Seite, könnte man meines Erachtens daraus ableiten, da es keine Ausgrenzung darstellt (alle erhalten, wie ein Vorredner sagte, den gleichen Unterricht zur selben Zeit) und regional die Infektionszahlen durchaus unterschiedlich sein können.
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Ich kann übrigens bestätigen, was einige Vorredner bereits angemerkt haben: Wichtig ist, in den Praktika und auch im Referendariat zu zeigen, wie wertvoll man sein kann. Deutsch- und Englisch-Lehrkräfte haben vielleicht nicht die angesprochenen Trainerscheine, können aber bspw. im kulturellen Bereich viele tolle Dinge anstoßen. Die Kunst ist dann, sich nicht so "ausbeuten" zu lassen, dass die Ausbildung (und damit die Note für das zweite Staatsexamen) leidet.
Aber tatsächlich gilt: Wenn eine Schulleitung jemanden haben will, sind die Chancen recht gut. Derzeit ist es zwar für viele, die eine ganz bestimmte Wunschregion haben, schwierig bis unmöglich, aber der Thread-Ersteller hat ja noch einige Zeit vor sich, bevor er auf dem Markt ist.
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Off topic: Schöne Metapher angesichts des Namens. Ein Schmunzler fürs Wochenende...
In der Sache hat Chili schon ganz recht, auch wenn sie etwas angefressen reagiert hat.
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Puhh...was soll man da noch zu sagen, ohne direkt beleidigend zu werden.
Wie haben einige überhaupt den Weg von der Straßenbahnhaltestelle in den Hörsaal gemeistert, wenn das Navi ausgefallen ist???
Aus meiner Sicht hast du dich für alle Zeiten als Lehrkraft disqualifiziert!
OK, das ist Punkt, an dem ich mich aus dieser Diskussion ausklinken werde, da ich mit Spinnern nicht mehr diskutiere.
Auch wenn ich Herrn Camps grundsätzliche Überlegung nachvollziehen kann, bin ich - ehrlich gesagt - ein bisschen erschrocken über den Umgangston unter studierten Menschen...
Zumal, wenn eigene Aussagen definitiv falsch sind, wie bspw. diese
aber wenn ein SuS ein "Risikopatient" ist, dann darf er schlichtweg nicht in die Schule kommen.
oder offenbaren, dass er Probleme mit einer zentralen Funktion von Schule hat, wie bei dieser Aussage:
Ich finde es auch fragwürdig, mit Schulnoten ganze Bildungskarrieren zerstören zu müssen
Lehramtsanwärter/-innen frage ich immer, ob sie wirklich diesen Beruf ergreifen wollen, wenn sie sagen, sie sähen Notengebung als Problem: Entweder haben sie die nächsten vierzig Jahre ständig ein schlechtes Gewissen oder sie werden angefeindet von Kolleg/innen, weil sie pauschal gute Noten geben und so "die Preise kaputt machen", um ihren Frust mit der Notengebung zu minimieren. Bauchschmerzen bei einzelnen Entscheidungen kann man sicher haben, Noten sind nicht absolut objektiv, alles keine Frage: Aber verantwortlich für die erteilte Note ist nicht nur die Lehrkraft!
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Das ist immer so eine Lachnummer. Man stelle sich das mal in einer Firma vor. Sie arbeiten hier zwar nur für eine Schwangschaftsvertretung etc. oder machen hier ihre Ausbildung, deswegen können wir ihnen leider keinen Computer zur Verfügung stellen. Ach wissen Sie, bringen sie doch bitte ihren privaten Rechner von zu Hause mit. Geht ja auch.

Vertretungslehrer und Referendare sind ja von der Dienstgerätregelung ausgenommen?, auch wenn sie Vollzeit arbeiten...
Wo steht das im Erlass? Dort ist nur von Lehrkräften laut Schulstatistik die Rede. Dazu gehören doch auch Vertretungslehrkräfte.
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Viele Schüler saßen auch trotz mehrfacher Hinweise ohne Maske da. Muss ich die Schüler bei regelmäßiger Maskenverweigerung rauswerfen?
Bundesland?
Wenn NRW, dann ist klar: Ausschluss vom Unterricht.
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Bei uns haben die Schüler*innen zwar geschwitzt, aber alles sehr stoisch ertragen. Gab auch mittags hitzefrei.
Einige Schüler*innen mussten auf dem Weg ins Gebäude morgens an die Maske erinnert werden. Tendenziell haben die jüngeren SuS es konsequenter gemacht als die Oberstufe.
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Das Stilmittel lässt sich durchaus auch aus einer anderen Perspektive einsetzen und instrumentalisieren.
Richtig: Gerhard Schröders bekannte Wendung von "dem Professor aus Heidelberg"! Da war der Adressatenkreis aber ein anderer als hier im Forum.
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Ich höre und lese mir auch das durch was das RKI schreibt und Drosten und co.. Letztlich ist es eine Frage, wem man Glauben schenkt. Wenn du dann meinst, dass man nachdem man Dr. Wodarg gehört hat nicht mehr konform mit dem RKI unterwegs ist, dann spricht das für mich Bände.
Alter rhetorischer Kniff übrigens: Die favorisierte Seite ("Dr. Wodarg") wird mit Titel genannt; die anderen, die zumindest universitär höhere Weihen empfangen haben, als bloße Gruppe ("Drosten und co." (sic!)). Machen bestimmte Medien übrigens gern ebenso...
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Nachtrag: Auch absehbare angeordnete Mehrarbeit kann vergütrt werden, muss aber vorher beantragt werden. Bin gerade unterwegs, aber der Erlass zur Mehrarbeit in NRW steht online.
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Angeordnete Mehrarbeit jetzt führt zu geringerer Unterrichtsverpflichtung in der Folgeperiode (z. B. 3 Std., weil man einen Kurs übernommen hat). Wenn die Schule die Kapazitäten nicht hat, ist das eventuell nur ein Aufschieben des Problems.
Ad-hoc-Mehrarbeit (hier mal ne Vertretungsstunde, da mal eine) wird finanziell vergütet.
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Bundesland NRW. Danke!
Ausnahmsweise trifft die Kritik mal nicht das Ministerium. Die Anordnung scheint doch von der Schulleitung zu kommen.
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Wie viele Bewerber bereiten sich wohl explizit auf den Sporttest vor... und wie viele auf den Deutschtest?
Das könnte tatsächlich mitunter das Problem sein, weil der Sporttest in der Öffentlichkeit viel präsenter ist.
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Wenn dennoch häufig gegen den im Unterricht vermittelten und gründlich geübten Gebrauch der deutschen Sprache verstoßen wird, kann dies zur Absenkung der Note um bis zu eine Notenstufe führen.
Im Anschluss an die von mir zitierte Stelle, auf die sich auch Hannelotti bezieht, heißt es deutlich schärfer weiter: "Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden." (§ 6, Abs. 6) In den VV heißt es: "Häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen Sprache führen zur Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe." (Und nicht: "können führen"!) D. h. jede Lehrkraft in der Sek. I muss Verstöße vor allem bei Rechtschreibung und Zeichensetzung berücksichtigen. Wie Herr Rau schon schreibt: Es dürfen, ja müssen sogar alle... es machen halt längst nicht alle.
Gleiches gilt in NRW übrigens für die Sek. II (APO-GOSt § 13, Abs. 2); hier sogar erweitert um die Formulierung "Verstöße ... gegen die äußere Form"! In der Qualifikationsphase und im Abitur führt das zur Absenkung im bis zu zwei Notenpunkte; das ist den wenigsten egal.
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Der TE stammt zwar aus Hessen, aber es mag dort ähnlich wie in NRW gelten:
"Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern." (APO-S I) Auch wenn ich manch einem Kollegen/einer Kollegin Unrecht tue, der/die dies gewissenhaft macht, bemerkt man doch im Gespräch mit vielen Sek. I-Lehrkräften, dass ihnen dieser Umstand vollkommen egal ist (und deren eigene schriftliche Erzeugnisse sprechen auch nicht immer dafür, dass sie hinsichtlich der Regeln einen großen Wissensvorsprung vor manchen Schüler*innen hätten; aber aus ihnen ist ja trotzdem etwas geworden.)
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Dienstrechtlich könnte sich bei einem semiprofessionellen Kanal die Frage stellen, ob die Tätigkeit im Vorfeld der Aufsichtsbehörde zumindest angezeigt, wenn nicjt zur Genehmigung vorgelegt werden müsste.
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Vor etwas über zehn Jahren, in der Amtszeit Babsi Sommers, meinte ein älterer, sehr konservativer Kollege, er hätte sich nie träumen lassen, sich eines Tages Gaby Behler zurückzuwünschen. Dieser Kollege ist schon länger außer Dienst, das Urteil zu Frau Gebauer dürfte aber sicher noch kritischer ausfallen.
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vgl. Paragraph 17 APO SI
Wenn die Schule mindestens eine Fremdsprache anbieten muss, kann die Kursgröße eigentlich kein Kriterium sein, um später die Einrichtung des Kurses wegen zu geringer Anwahl zu streichen.
Die Schule bietet Französisch ja an, der Kurs wird nur eventuell nicht eingerichtet, wenn angesichts der Kursgröße die Schulleitung den Kurs nicht einrichten möchte.
Spitz gerechnet müsste der Durchschnitt aller Diff II-Kurse einer Stufe am Gymnasium in NRW bei 27 SuS liegen. Wenn also vier Kurse mit 30 SuS gebildet werden, könnte ein fünfter Kurs auch mit 15 gefahren werfen. Oder man leistet sich eben einen "Luxuskurs", weil er z. B. zum Schulprofil passt, und spart anderswo.
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Ohje, das ist rechtlich nicht weit weg von der Eltern-Konten-Lösung. Auf dem Konto des Fördervereins hat das Geld IMHO nicht verloren.
Auf dem Fördervereinskonto hat es auch meines Erachtens nichts zu suchen: Der Förderverein darf seine Mittel nur zweckgebunden vergeben; der Zweck ist in der Satzung hinterlegt, beim Finanzamt wird aufgrunddessen die Gemeinnützigkeit des Vereins beantragt. Wie der Kassenwart wahllose Ausgaben an Eltern mit dem Vereinszweck begründen will, dürfte interessant werden.
Weist der Veranstalter, der die Gelder zurückzahlt, das dann in seiner Steuererklärung als Spende aus, damit er steuerlich auch etwas davon hat?

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