Bei A14-Stellen würde ich dingenshausen Recht geben: Die Schule, die ausschreibt, hat in mind. 90% der Fälle einen für geeignet gehaltenen Bewerber. Bei A15 ist das schwieriger, da in NRW mind. ein Dezernent der BR am Verfahren beteiligt ist bzw. es leitet. Da kommt es wohl auch auf das Verhältnis zwischen Dezernent und Schulleitung an, ob die Schulleitung ihren Wunschkandidaten durchsetzen kann.
Was sicherlich hilfreich ist: Nach der Bewerbung und vor dem Verfahren den Dezernenten um ein Gespräch bitten, damit dieser den Bewerber kennenlernen kann, der Bewerber eventuell Hinweise bekommt, was dem Dezernenten im Verfahren wichtig ist etc.
Natürlich schadet es nicht, "angesprochen" zu werden.
selbst als ich A14 wurde wusste ich 6 Monate vor der Ausschreibung dass für mich wohl eine Stelle ausgeschrieben wird. Ich hatte mich damals fremdbeworben an einer anderen Schule und bekam ein „unmoralisches“ Angebot der Eigenen SL die nächste A14 Stelle zu bekommen wenn ich meine Bewerbung zurückzöge...
Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch verwerflich: Immerhin ist nicht der SL Herr des Verfahrens, bei einer Bewerbung von außen mit gleicher Bepunktung, aber mehr Dienstjahren und ggf. weiblichem Geschlecht hätte der SL das Versprechen nicht halten können.