Normalerweise müssen Referendare in Niedersachsen den kurz zum Beginn der Ausbildung nachweisen, die zitierte Regelung dürfte eine Sonderregelung anlässlich Corona gewesen sein.
Du meintest "... kurz vor Beginn der Ausbildung nachweisen ...", oder?
Ich weiß zumindest von einer Referendarin, die an meiner Schule im letzten November - also zum 01.11. - ihr Referendariat begonnen hat, dass sie und ihre "Mit-LiV" an einem vom Studienseminar organisierten Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Der fand dann Mitte November statt.
Derzeit scheint es auch schwierig zu sein, überhaupt Kursleiter*innen für solche Erste-Hilfe-Kurse zu finden. An meiner Schule konnte daher vor Ende des abgelaufenen Schuljahres vom Erste-Hilfe-Beauftragten kein Kurs mehr organisiert werden (der hätte im Mai oder Juni stattfinden sollen); findet nun an zwei Nachmittagen Ende August statt.