Zudem sollte ich es mir nicht anmaßen, ihre Entscheidung als Neuling zu kritisieren .
Hui, die ist ja 'ne ganz Nette! So freundlich zu neuen Kolleg*innen! ![]()
Zudem sollte ich es mir nicht anmaßen, ihre Entscheidung als Neuling zu kritisieren .
Hui, die ist ja 'ne ganz Nette! So freundlich zu neuen Kolleg*innen! ![]()
Nun - es gibt einen Verhaltenskodex, der Deratiges nicht erlaubt.
Tja, es scheint aber ja trotzdem passiert zu sein.
Ich wohne in einer dieser Hochburgen. Ich habe außer, wenn ich bedauerlicherweise den Zug nehmen musste, noch nie etwas davon mitbekommen. Wenn man sich nicht zu den Plätzen begibt, wo das groß gefeiert wird, geht es auch hier spurlos an einem vorbei.
Gut für dich! Ich habe da von Bekannten, die in Düsseldorf, Köln und Münster wohn(t)en leider schon anderes gehört.
Der zweiwöchige Stundenplan ist der Wunsch der Handwerksbetriebe. Die können mit dem zweiten, also dem halben, Berufsschultag nämlich nichts anfangen, weil dann der Azubi mittags im Betrieb steht und ein Taxi braucht, um auf die Baustelle zu kommen. Dann lieber in einer Woche einen und in der anderen Woche zwei komplette Berufsschultage. Wenn der Azubi dann im Betrieb ist, dann ist er morgens im Betrieb und kann mit dem Altgesellen mitfahren.
Nanu, wieso haben eure Berufs-SuS denn 1,5 Berufsschultage? Ist das auch von BL zu BL unterschiedlich (falls ja: das war mir überhaupt nicht bewusst) oder eure schulinterne Regelung? Unsere Berufsschüler*innen haben im ersten Ausbildungsjahr zwei Berufsschultage, ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen Berufsschultag mit acht Unterrichtsstunden. Das kenne ich auch von anderen BBSn in NDS so.
Das klingt furchtbar! Sorry, aber ich würde das niemals mitmachen. Ich mag halt Karneval (oder wie auch immer es in den verschiedenen Gegenden genannt wird) überhaupt nicht und bin daher mehr als froh in einer Region zu wohnen, wo der nur wenig gefeiert wird. Würde ich in einer Hochburg des Karnevals/Faschings/... wohnen, wäre ich die erste, die davor flüchten würde!
Dafür habt ihr in NDS:
- Verlängerte Herbstferien (02. Oktober als Brückentag)
- Zwei Tage Ferien nach den Halbjahrszeugnissen (1. & 2. Februar)
- Brückentag nach Himmelfahrt (10. Mai)
Stimmt, und das ist auch gut so
! Wobei das mit den um einen Tag verlängerten Herbstferien ja nur nächstes Jahr der Fall ist, es hingegen die beiden Tage Halbjahres- bzw. Zeugnisferien Ende Januar/Anfang Februar und den Brückentag nach Himmelfahrt jedes Jahr gibt. 2025 haben wir um den 1. Mai herum noch zwei zusätzliche freie Tage - also am 30.04. und 02.05.25 -, weil dann in Hannover der Deutsche Evangelische Kirchentag stattfindet. 2028 ist der 02.10. ein Brückentag in NDS und einigen anderen BL.
Ich bin im Übrigen zufrieden mit der Ferienregelung in NDS. Und dass wir nur zehn Feiertage - im Gegensatz zu dreizehn in Bayern - haben, stört mich auch nicht wirklich. Ich wollte einfach auch mal "mimimi" machen! ![]()
Ich habe gerade bei Schulferien.org für das Kalenderjahr 2024 mal nachgezählt. Bayern kommt da auf 65 Ferientage und NRW auf 60 Tage. Das ist eine Woche Unterschied. NDS kommt auf 64 Tage.
Das gleicht sich aber ja im Endeffekt alles wieder aus. Alle BL haben an gleich vielen Werktagen Ferien, in dem einen Jahr sind's ein paar Tage mehr, im anderen halt weniger.
"Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen ist die "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtsstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen", die am 9. Februar 2021 in Kraft getreten ist.
Darin heißt es in Artikel 25 zur Ferienregelung:
Bemitleidenswert
Alles gut, da ist für mich persönlich überhaupt kein Mitleid notwendig! Ich kann der "närrischen Zeit" zum einen überhaupt nichts abgewinnen, zum anderen haben wir ja andere Ferienzeiten (z. B. längere Herbstferien und nie so spät im Jahr liegende Sommerferien wie in BW und BY), wodurch ich komplett zufrieden bin mit der "Situation" hier
.
Nur ein Hinweis und die Nachfrage, ob ihr schon darauf vorbereitet seid, dass 2024 Fasching und Aschermittwoch so früh im Jahr liegen,
Das ist für mich und unsere Region überhaupt nicht von Interesse. Hier wird ja - wenn überhaupt - nur wenig Fasching/Fastnacht/Karneval gefeiert und "Faschingsferien" gibt es hier auch nicht (nur zwei unterrichtsfreie Tage nach den Halbjahreszeugnissen, also jedes Jahr Ende Januar/Anfang Februar)
.
bunt - Wobei wir überhaupt nur ganz wenige Kugeln, dafür aber viel anderen Baumschmuck (Figuren als Anhänger) haben.
Gibt es in deiner Familie ein besonderes "Ritual"/ eine bestimmte Tradition an Weihnachten?
rot
Weihnachtsbaum steht schon oder erst an / kurz vor Heiligabend?
Wir stellen ihn erst am "Heilig-Vormittag" auf.
Christbaumspitze (also Schmuck für die Spitze des Weihnachtsbaums) oder lieber "natur"?
Nein, momentan nicht.
DUUM hofft auf Schnee an Weihnachten.
Shane MacGowan (R.I.P.
)
Ich persönlich kann überhaupt nicht mit digitalen Büchern arbeiten; ich finde das im Vergleich zu gedruckten Büchern einfach unangenehm.
Auch Freizeitlektüre am Kindle bringt nicht das gleiche Feeling rüber wie ein gedrucktes Buch in der Hand zu halten.
Geht mir nicht so. Ich arbeite in der Schule genauso gerne mit den digitalen wie mit den Papierausgaben von Lehrbüchern. Und in meiner Freizeit lese ich mittlerweile zumindest Romane fast nur noch am E-Book-Reader. Lediglich Bildbände, Sachbücher mit vielen Abbildungen, Kochbücher u. ä. mag ich lieber in gedruckter Form, weil die Fotos am Reader einfach nicht gut sind.
"Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden." (Notenkopien (gema.de)) Das betrifft laut der genannten Website Kopien von Noten und von Liedtexten.
In Niedersachsen darf das der Schulleiter entscheiden und aussprechen.
Hast du dafür eine (Rechts-)Quelle? Meines Wissens gilt, was die GEW hier 2014 schrieb (Kurzgefasst-Juli-extra-2014.pdf (gew-leer.de): "Will also eine Schulleitung in begründeten Einzelfällen eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen, muss sie das Verfahren an die Landeschulbehörde abgeben." Somit hätte Tom123 recht mit der Aussage, dass die RLSB darüber entscheidet.
Na, dann mal viel Erfolg bei deiner Recherche.
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