Beiträge von Humblebee

    Das ist bei uns tatsächlich explizit nicht erlaubt. Wird vor zentralen Prüfungen auch immer noch einmal erwähnt. Während einer Arbeitsphase im Unterricht ist das aber kein Problem, seine Zeit effektiv zu nutzen.

    Ach, mir fällt gerade ein, dass wir dieses Thema hier schon mal hatten und daraufhin - wenn ich mich richtig erinnere - mehrere User*innen geschrieben hatten, das sei bei ihnen nicht erlaubt. Bei uns ist es anders; das wurde von unserer Abteilungsleiterin des BG vor einiger Zeit extra nochmal bei der Landesschulbehörde erfragt (nachdem in einer Dienstbesprechung ein "zugezogener" Kollege danach gefragt hatte).

    Aber keiner, wenn ich das richtig lese, der sonst zum Abitur führt bzw. zum Fachabitur.


    Und darum ging es doch.

    Edit: Doch, nur das das in Brandenburg nicht Fachabitur, sondern Fachhochschulreife dann heißt.

    Okay, also geht dann beides.

    Lies bitte die Frage nochmal, auf die du in deinem Beitrag Nr. 5 geantwortet hattest. Diese lautete:

    An einem Oberstufenzentrum (führt dies zum Fachabitur?!) konnte der Schüler aufgenommen werden? Auch ohne FOR mit Q?

    Und daraufhin habe ich lediglich angemerkt, dass sich an einem "Oberstufenzentrum" nicht nur "berufliche Gymnasien" (die zur allgemeinen Hochschulreife und nicht nur zur Fachhochschulreife führen) sondern auch "Fachoberschulen" (Ziel: Fachhochschulreife), "Fachschulen", "Berufsfachschulen" und "Berufsschulen": Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

    Ein Oberstufenzentrum ist in Brandenburg also das, was z. B. in NDS "berufsbildende Schule" und in NRW "Berufskolleg" heißt.

    Die Antwort auf die obige Frage müsste also lauten: Nein, ein "Oberstufenzentrum" führt auch zu anderen Abschlüssen - je nach Schulform/Bildungsgang - und: ja, an Oberstufenzentren werden dementsprechend auch SuS mit anderen Abschlüssen aus den allgemeinbildenden Schulen aufgenommen (nur dann nicht am beruflichen Gymnasium).

    Sind nicht das sogenannte Fachabitur und die Fachhochschulreife zwei unterschiedliche Dinge?

    Doch, sind es.

    Wo logst du dich denn ein?

    In Webuntis, der Plattform mit der man bei Untis üblicherweise die Pläne und das digitale Klassenbuch für normale Lehrer zur Verfügung stellt oder wirklich in Untis (Multiuser), dem wirklichen Planungstool dahinter?

    Da ich "normale Lehrkraft" bin über mein Laptop oder über den Fest-PC in "WebUntis", übers Smartphone in "Untis Mobile". Ob unsere Stundenplaner*innen mit der "Untis"- oder der "WebUntis"-Stundenplanung arbeiten (meines Wissens ist letzteres auch möglich), weiß ich nicht; ich habe ja mit der Stundenplanung überhaupt nichts zu tun. Aber auch das werde ich in den nächsten Tagen in Erfahrung bringen!

    Als ich meinen Dienst angetreten habe, sagte mein damaliger Abteilungsleiter nur: "Herr Plattyplus, sein sie froh, daß die Residenzpflicht für Lehrer abgeschafft wurde und das sie als Single-Mann keine Haushälterin mehr einstellen müssen, um ihrem Dienst vollumfänglich nachkommen zu können."

    Noch Fragen was etwaige Einmischungen eingeht?

    Das ist für mich keine Einmischung in dein Privatleben sondern lediglich ein dämlicher Spruch (der mir zu einem Ohr 'rein und zum anderen wieder 'raus gehen würde) deines Vorgesetzten gewesen.

    Solltest Du wirklich solche Angst vor dem Straßenverkehr haben, würd ich dich wohl eher in ein Angstseminar schicken, vgl. der Seminare gegen Flugangst, wenn ich Amtsarzt wäre.

    Na, wie gut, dass du kein Amtsarzt bist!

    Und "Angst vorm Autofahren" ist genau sowas, zumindest solange man sich nicht diesbezüglich behandeln läßt, um wieder voll einsatzfähig zu werden.

    Siehe oben. Diese Idee finde ich mehr als... ich möchte mich jetzt nicht in meiner Wortwahl vergreifen, also sage ich mal: merkwürdig.

    *Gedanken eines verbitterten Plattyplus*

    Ja, so klingt es. Das finde ich wirklich traurig.

    Ich fahre ja nun selbst i. d. R. mit dem Auto zur Schule - in Fahrgemeinschaft oder alleine. Aber jemandem vorschreiben zu wollen das Auto nutzen zu müssen um zur Arbeit zu kommen, finde ich wirklich mehr als übergriffig. Eine ganze Reihe meiner Bekannten und Verwandten haben bzw. fahren kein Auto (teils ist ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, teils haben sie nie Führerschein gemacht, teils haben sie aus Umweltschutzgründen keines), aber niemand davon hatte je Probleme zur Arbeitsstelle zu gelangen. Und erst recht hat kein/e Arbeitgeber*in sich jemals darin eingemischt, wie sie zur Arbeit kommen.

    Wenn ich die Passagen "Prüfungen und Abschlüsse am Ende der Jahrgangsstufe 10" sowie "Übergang in die gymnasiale Oberstufe" aus dem obigen Link von Bolzbold richtig verstehe, ist eine Versetzung in die Sek II für die SuS nur mit diesem Vermerk "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" möglich (das würde hier in NDS dem "erweiterten Sek I"-Abschluss entsprechen). Die "Fachoberschulreife" bzw, der ("einfache") Realschulabschluss allein reicht da nicht.

    Wenn dieser Schüler bereits ein Jahr an einem "Oberstufenzentrum" war (dort befinden sich in Brandenburg die beruflichen Vollzeitschulen und die Berufsschulen: Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) ), heißt das aber m. E. noch nicht, dass er wirklich den für die Oberstufe/Sek II eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums notwendigen Abschluss in der Oberschule erworben hat.

    Findet sich dieser Vermerk bzgl. Berechtigung des Oberstufenbesuchs denn auf seinem Zeugnis? Und welchen Bildungsgang hat er denn in dem Oberstufenzentrum besucht? Das BG?

    Ich schätze übrigens, dass in Brandenburg - genauso wie in NDS - die "A-Kurse" die vom Niveau her höheren Kurse sind.

    8 Browserfenster öffnen.

    Eine Funktion, die mehrere Pläne gleichzeitig im gleichen Fenster anzeigt gibt es nicht, soweit ich weiß.

    Nein, solch eine Funktion gibt es anscheinend nicht. Ich habe es gerade ausprobiert; kann mir immer nur den Stundenplan einer Klasse oder einer Lehrkraft anschauen. Allerdings habe ich keine Administrator*innenrechte bei "Untis", sprich: Ich kann und darf ja keinerlei Änderungen im Stundenplan vornehmen. Vielleicht sieht es also für diejenige noch anders aus und es gibt unterschiedlichen Arten der Anzeige.

    Soll ich mich diesbezüglich in den nächsten Tagen mal bei unseren Stundenplaner*innen erkundigen Palim ?

    Nein, Unterrichtsvorbereitung gehört definitiv nicht in die Deputatsstunden rein. Wenn ich die also in der Zeit mache, darf ich natürlich auch Minusstunden erhalten.

    Und wie gesagt, ich finde es mehr als irritierend, dass ihr das als völlig normal seht, dass die Fachlehrer das dort machen dürfen, denn das ist doch mehr als ungerecht den Klassenlehrern gegenüber.

    Meine Güte, die KuK sitzen doch nicht sechs Stunden im Lehrerzimmer und bereiten die ganze Zeit nur mal ein bisschen Unterricht vor. So scheinst du dir das aber vorzustellen, kann das sein? Und nein, ich habe es in meinen 20 Jahren als Klassenlehrerin nie als "ungerecht" empfunden, wie es an meiner Schule geregelt ist, da ich immer auf die Unterstützung meiner an den ersten beiden Schultag nicht unterrichtenden KuK zählen konnte!

    Doch, es gibt eine lange Liste, was zu erledigen ist von den Fachlehrern und solange die nicht abgearbeitet ist bleibt natürlich was liegen.

    Na, das mag ja bei euch so sein. Bei uns nicht.

    Nochmal die Frage: Was steht bei euch denn noch so alles an? (Das meine ich ernst; ich kann es mir aus meiner Perspektive als BBS-Lehrerin einfach nicht vorstellen, was da noch alles zu Schuljahresbeginn durch die Lehrkräfte in einer Grundschule erledigt werden muss.)

    Aber dann steht da auch noch ein Punkt drauf, der gar nicht fertig werden kann.
    "Klassenlehrer in den Klassen unterstützen, wo man im Schuljahr eingesetzt ist"

    Inwiefern kann das "nicht fertig werden"? Unsere Unterstützung an den ersten Schultagen sieht so aus, wie ich es oben beschrieben habe: Wir gehen evtl. mit in die Klassen und helfen den Klassenlehrkräften dort (Anwesenheit prüfen, Unterlagen ausgeben, Fragen der SuS beantworten usw.) - was gerade bei großen Klassen am ersten Schultag wirklich sehr hilfreich ist; wir telefonieren SuS hinterher, die nicht erschienen sind; wir bringen SuS, die etwas orientierungslos herumlaufen und nicht wissen, wo sie hin müssen (weil sie sich in unserer Schule noch nicht auskennen; manchmal wissen sie gar nicht genau, in welchem Bildungsgang sie sind... :rolleyes:), zu den entsprechenden Klassenräumen; etc. pp. Das sind aber doch alles Dinge, mit denen wir nach dem einen oder max. nach zwei Schultagen fertig sind!

    Ich finde definitiv verwirrend, dass man andere Sachen liegen lassen will und ohne Minusstunden Aufgaben erfüllen, die einfach in den Teil des Aufgabenbereichs überhaupt nicht mit reingehören.

    1. Es bleibt doch überhaupt nichts liegen!?

    2. Unterrichtsvorbereitung gehört nicht in diesen Aufgabenbereich? Aha. Wenn ich meinen Unterricht nicht durchführen kann, weil eine Klasse anderweitig "beschäftigt" ist, führe ich andere dienstliche Aufgaben durch. Meine SL sieht es anscheinend so, dass dazu auch Unterrichtsvorbereitung gehört; von daher darf ich mich u. a. auch damit in den ersten beiden Schultagen während der Unterrichtszeit beschäftigen.

    Schade (oder auch irritierend) ist, dass deine SL das wohl anders sieht. Rein interessehalber: Was machen denn bei euch die Fachkolleg*innen (also die, die keine Klassenlehrkräfte sind) alles so am ersten Schultag - vom Möbelrücken mal abgesehen?

    Hä? Ich plane teilweise sogar während meines regulären Unterrichts anderen Unterricht. In längeren Arbeitsphasen. Das ist ja wohl normal.

    Ja, ich auch, zumindest grob. Kann aber nachvollziehen, dass das bei unseren älteren SuS höchstwahrscheinlich eher möglich ist als in Grundschulklassen, wo man - vermute ich mal - auch in längeren Arbeitsphasen viel im Klassenraum herumgehen und die SuS kontinuierlich unterstützen muss.

    Na das darfst du doch auch nicht in deinen Deputatsstunden, oder doch?!?

    Doch, an den ersten Schultagen des neuen Schuljahres, wenn die Klassenlehrkräfte mit der "Einschulung" beschäftigt sind (ich schrieb ja schon, dass unsere neuen Klassen an den beiden ersten Schultagen jeweils sechs Stunden "Unterricht" bei der Klassenlehrkraft haben - siehe u. a. Seite 2 dieses Threads) und die Fachlehrkräfte dadurch ihren eigentlich im Stundenplan vorgesehenen Unterricht in diesen Klassen nicht durchführen können, dürfen wir selbstverständlich auch Unterricht vorbereiten. Und wir unterstützen die Klassenlehrkräfte, indem wir z. B. vor bzw. zu Beginn der ersten Stunde am ersten Schultag SuS, die nicht wissen, wo sie hin müssen, zu den jeweiligen Klassenräumen schicken/begleiten oder nicht erschienene SuS versuchen telefonisch zu kontaktieren, oder wir haben regulären oder Vertretungsunterricht in "fortgeführten" Klassen oder erledigen andere schulische/dienstliche Tätigkeiten.

    Ich persönlich bin ja in kommenden Schuljahr zum ersten Mal keine Klassenlehrkraft, werde aber in den sechs Stunden am Donnerstag die Kollegin, die nun in dieser BFS-Klasse eine Klassenlehrerschaft übernimmt (sie ist gerade erst mit dem Ref. fertig geworden), begleiten und unterstützen in o. g. Weise. Am Freitag bleibe ich zuhause. Meine Deputatsstunden würden am Donnerstag in der 5./6. und am Freitag in der 1. bis 4. Stunde liegen; so werden sie also bei mir wieder ausgeglichen.

    Das ist für alle völlig in Ordnung und auch logisch, wenn die Stunde als normale Unterrichtsstunde angerechnet wird, kann ich nicht einen Teil meiner Arbeit machen, die dazugehört, aber nicht in die Deputatsstunden fällt. Da verstehe ich die Verwunderung nun nicht.

    Tja, man muss nicht immer alles verstehen...

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