müssen Lehrlinge sowieso auch für den wöchentlichen Unterricht freistellen.
Das ist ja klar! Ob hier in NDS die Ausbildungsbetriebe ihre Azubis auch für mehrtägige Klassenfahrten freistellen müssen, kann ich nicht sagen. Im Runderlass "Schulfahrten" heißt es: "Bei Schulfahrten im Sinne von Nr. 2.3 und Nr. 5 von Klassen oder Gruppen von Berufsschulen bedarf es der vorherigen Abstimmung mit den betroffenen Ausbildungsbetrieben." Das klingt für mich so, als wenn die Betriebe eine Freistellung für mehrtägige Fahrten durchaus verweigern könnten, sprich: die Azubis in dem Fall Urlaub für die Dauer der Fahrt nehmen müssten. Aber Genaueres dazu weiß ich leider nicht. Ich werde mal im Kollegium nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit Klassenfahrten in Berufsschulklassen gemacht hat.
In NDS ist die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung im Übrigen sowieso für Lehrkräfte wie auch Schüler*innen freiwillig. SuS, die nicht mit auf Klassenfahrt fahren, werden anderweitig beschult.
Ähnlich wie bei der Refifahrt. Vormittags Unterricht, nachmittags Spielchen, abends gesoffen.
Die Fahrten, die unsere Refis über ihr Studienseminar machen, beinhalten keinen "Unterricht" und auch keine "Spielchen". Da finden Workshops oder Projekte zu bestimmten Themen statt, wie mir unsere LiV berichten.