...in der Wiedereingliederung ist man als Beamt*in wieder arbeitend, als Angestellte*r weiterhin krankgeschrieben.
Ich meine, so ist es. Oder gibt es da evtl. auch noch Unterschiede, ob die Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" oder über das "BEM" stattfindet?
Weis jemand, ob dann die erneute Krankschreibung des Beamten dann "von vorne" anfangen würde bei gescheiterter Wiedereingliederung?
Nein, das weiß ich nicht. Würde mich aber auch mal interessieren!