ich kann mahnen, so viel ich will, ein Schüler kann nur der Schule bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten verwiesen werden und das nur, wenn ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wird.
Richtig, das ist bei uns aber - zumindest für die noch schulpflichtigen SuS - aber genauso. Und unentschuldigtes Fehlen zählt nicht zu diesem Fehlverhalten.
Insofern haben BBSn schon eine gesonderte Stellung, auch bundesweit, da die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, oder? Ich bin verwirrt
Ja, das ist auch verwirrend, weil es eben bundeslandspezifisch unterschiedlich geregelt ist.
Wir in NDS dürfen die noch schulpflichtigen SuS nicht so einfach ausschulen, wenn sie unentschuldigte Fehlzeiten haben. Diese SuS müssen wir mehrfach "anmahnen" (bei uns sind das drei Mahnschreiben); danach geben wir den Fall ans zuständige Schulamt - in unserem Fall den Landkreis - ab. Die kümmern sich dann weiter, setzen evtl. Bußgelder fest oder versuchen, den/die Schüler/in in ein Langzeitpraktikum zur Erfüllung der Schulpflicht zu vermitteln.
Ausschulen nach drei "Mahnstufen" können wir an den nds. BBS also nur die nicht mehr Schulpflichtigen, d. h. diejenigen, die ihre Schulpflicht nach 12 Jahren erfüllt haben (das betraf gerade erst eine Schülerin aus meiner BFS-Klasse, die nach der 10. Klasse Realschule zu uns kam, aber bereits auf der Grundschule und dann noch auf der Realschule ein Schuljahr hatte wiederholen müssen; sie ist somit also schon 12 Jahre zur Schule gegangen) oder aber diejenigen, die mind. 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule und danach noch ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS besucht haben (z. B. jemand, der/die den Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse nicht geschafft hat, diesen bei uns in der BES nachholt und anschließend eine BFS besucht und dort dann viele unentschuldigte Fehlzeiten aufweist; der/die kann auch von unserer SL ausgeschult werden).
Das ist - wenn ich es richtig verstanden habe - z. B. in NRW anders.
Dort gelten andere Voraussetzungen für eine Ausschulung aus dem BK.