In NDS gibt es einen Runderlass "schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen" (sorry, ich bekomme es gerade nicht hin, den hier zu verlinken
). Darin steht gleich zu Beginn: "Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden. Schulformspezifische und fachspezifische Regelungen hierzu sind in den Grundsatzerlassen für die Schulformen und in den Kerncurricula für die einzelnen Fächer enthalten. Bewertete
schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Klausuren) geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. Nicht bewertete kurze schriftliche
Arbeiten dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele einer Unterrichtseinheit bereits erreicht sind." Das liest sich für mich so, als wenn auf jeden Fall auch Klassenarbeiten o. ä. zur Notenfindung geschrieben werden müssen.
Zudem findet sich dort bzgl. der Anzahl der schriftlichen Arbeiten die Aussage: "Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen oder Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula festgelegt."
An meiner Schule handhaben wir es so, dass die SuS im Zeugnis ein "Kann nicht beurteilt werden" erhalten, wenn keine oder nicht genügend schriftliche Leistungsnachweise vorliegen. Das kann ja der Fall sein, wenn der Unterricht aufgrund der Abwesenheit einer Lehrkraft nur selten stattgefunden hat oder die Schülerin/der Schüler selbst krankheitsbedingt keine Klassenarbeiten mitgeschrieben hat.