Beiträge von Humblebee

    Soweit ich informiert bin, sind das doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe, weil Quereinsteiger ein Referendariat absolvieren und ein 2. Stex ablegen, während dies bei Seiteneinsteigern nicht der Fall ist. Vielleicht ist das aber auch wieder abhängig vom Bundesland.

    Ja, so ist es, das sind wieder mal unterschiedliche Bezeichnungen.

    Hier in NDS gibt es offiziell den Begriff "Seiteneinstieg" gar nicht, denn hier fälllt beides unter "Quereinstieg": Es gibt den "direkten Quereinstieg" in den Schuldienst - ohne Ref - und den "Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst", eben über das Referendariat (hier nachzulesen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…nst-166228.html).

    Den gibt es, aber das sind soweit ich es noch im Kopf habe auch nur recht wenige Stunden in einzelnen Jahrgängen. Der Großteil findet definitiv in der Sek2 statt.

    Mag sein. Dazu kenne ich mich in den allgemeinbildenden Gymnasien und auch mit dem Fach "Politik" zu wenig aus.

    Ich weiß nur, dass die SuS, die sich für "meinen" Bereich (Berufsfachschule Handel) bewerben - dabei handelt es sich vorrangig um SuS von der Haupt-, Real-, Oberschule oder IGS - alle eine Note in "Politik" in ihren Zeugnissen stehen haben. Häufig wird dieses Fach aber wohl nur ein Halbjahr lang unterrichtet; das ist bei uns in der BBS z. B. in den BFS- und BES-Klassen genauso.

    Ich weiß nicht, ob es in Bayern anders ist, aber Politik wird ja auch vorrangig in der Sek2 unterrichtet, mit den entsprechenden Klausuren. Ob die Arbeitsbelastung da so viel niedriger ist?

    Ich habe eben auch gedacht, dass die Politik-Klausuren in der Sek II ebenfalls sehr lang sind.

    Aber Politikunterricht gibt es an den niedersächsischen Schulen auch in der Sek I (z. T. heißt das Fach "Politik-Wirtschaft"). Ist das in NRW nicht der Fall?

    Hier ist es zudem ja so, dass in allen Fächern der Sek I Klassenarbeiten geschrieben werden müssen.

    Die Sek II scheint ja das Paradies der Gymnasiallehrer zu sein. Aber da muss man doch sooo viel korrigieren :(

    Bin zwar keine Gym-Lehrerin, aber in unserem Beruflichen Gymnasium tätig und würde daher sagen: Ja, hinsichtlich der SuS-Klientel ist die Sek II auf jeden Fall angenehmer ("paradiesisch" würde ich es jetzt nicht nennen) als die Sek I. Und ebenfalls ja: Natürlich verbringt eine Lehrkraft, die mit vielen Stunden in der Sek II eingesetzt ist, auch viel Zeit mit Korrekturen.

    Gibt es bei grundständug ausgebildeten Gymnasiallehtern auch unterschiedliche Besoldung in Sek 1 und 2?

    Nein, nicht das ich wüsste. Aber bei uns an den nds. BBS ist es so, dass die KuK, die größtenteils im BG unterrichten, eine Stunde weniger unterrichten müssen (23,5 statt 24,5 Stunden; sie haben damit dieselbe Unterrichtsverpflichtung wie die KuK am allgemeinbildenden Gymnasium; siehe hier im § 3: http://www.schure.de/20411/ndsarbzvo-schule.htm#p2).

    Braucht eine Konferenz immer eine formale Einladung und Tagesordnung? Ich weiß nicht.

    So etwas ist in der Konferenzordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Ich würde aber mal behaupten - ohne natürlich die Regelungen aller Bundesländer zu kennen: Ja, braucht sie in jedem Fall.

    Ich bin mir da auch nicht sicher, ob und wo dies in NDS geregelt ist. Vor einiger Zeit hatte ich mal mit einer Freundin (ebenfalls BBS-Lehrerin) darüber geredet und sie war der felsenfesten Überzeugung, dass Einladungen zu Konferenzen und Dienstbesprechungen mit einer Woche Ladungsfrist inkl. Tagesordnung an die Teilnehmer*innen herausgehen müssten. Zwar wird das an meiner Schule auch so gehandhabt, aber eine rechtsverbindliche Grundlage konnten dazu weder meine Freundin noch ich finden. Im NSchG ist meinen Recherchen nach nur die Zusammensetzung, Verfahren, Sitzungszeiten, ... der jeweiligen Konferenzen festgeschrieben (siehe hier im zweiten Teil - Schulverfassung: http://www.schure.de/2241001/nschg.htm#teil2).

    Seph : Weißt du dazu Genaueres und hast eine rechtliche Grundlage parat?

    Wie genau macht es einen Unterschied, ob es in deinem Beitrag um "frühere Zeiten" oder "heutige Zeiten" geht? Wenn du behauptest, "damals" seien einige nach Canada gegangen und ich frage, von was man das "heute" bezahlen soll, wo ist dann das Problem?

    Meine Güte. Ich "behaupte" hier nichts (Was ist das überhaupt für ein unpassendes Verb in diesem Zusammenhang?!?), das entspricht den Tatsachen! Wenn du aber schon auf meinen Beitrag Bezug nimmst, in dem ich von Aufenthalten an Unis in Kanada und den USA schrieb, macht es doch sehr wohl einen Unterschied, wann genau diese stattfanden. Denn meiner Meinung nach sind die Kosten für einen solchen Aufenthalt früher nicht so hoch gewesen wie heutzutage.

    Die Perspektive aus diversen universitäten Gremien, als Mitarbeiter im Sekretariat und in der Studienberatung nach dem Studium und nicht zuletzt aus der Schule rücken solche Ansichten, dass sich das schon jeder leisten könne aber zurecht.

    Ja, das mag ja durchaus sein. Habe ich auch nicht in Abrede gestellt.

    Na ja, diese Diskussion hilft der TE ja nun auch nicht weiter.

    Ich bezog mich offensichtlich auf Humblebees Beitrag, in dem ausdrücklich auch die USA oder Canada erwähnt wurden.

    Und ich bezog mich offensichtlich auf "frühere Zeiten" (lies meinen Beitrag doch bitte nochmal genauer)!

    Was Kanada angeht: Eine gute Freundin von mir, die Ehefrau eines Kollegen und ein Bekannter haben dort in den 1980ern,1900ern und 2000ern studiert. USA: dort haben zwei Kommilitonen ebenfalls in den 1990ern studiert. Die restlichen mir bekannten Englisch-Lehrkräfte haben - zwischen ca. 1994 und ca. 2012 - in England, Schottland oder Irland studiert oder aber als "assistant teacher" gearbeitet (ebenfalls nochmal zur Wiederholung: Das war zu einer Zeit, als ein Auslandsaufenthalt noch nicht verpflichtend war). Sie alle konnten den Aufenthalt damals selbst finanzieren (nur wenige erhielten Unterstützung von ihren Eltern).

    Ich persönlich kenne tatsächlich bislang niemanden, die/der sich einen Auslandsaufenthalt während des Studiums nicht leisten konnte/kann, kenne aber auch niemanden, der/die ein sich ein Studium in Deutschland nicht leisten kann/konnte. Das scheint aber u. a. auch regional unterschiedlich zu sein, wie ich deinen und den Beiträgen anderer User*innen entnehme.

    Ein Bekannter von mir arbeitet an einer IGS hier in der Stadt. Er hat auch wöchentlich eine - sogar 1,5stündige - "Jahrgangsbesprechung". Und ich kenne es auch von vielen Grundschulen, dass sich die Lehrkräfte tatsächlich wöchentlich einmal (z. T. sogar zweimal) nachmittags zu Dienstbesprechungen treffen.

    An meiner Schule/Schulform ist das nicht so häufig der Fall und ob so häufige Treffen wirklich notwendig sind, lasse ich mal dahingestellt, weil ich es nicht beurteilen kann (in meiner Schulform wären sie definitiv nicht nötig). Möchte dir nur darstellen Vera Maria , dass diese regelmäßigen Treffen auch an anderen Schulen gang und gäbe sind.

    Nichtsdestotrotz: Bitte Seph s Punkt Nr. 3 unbedingt beachten!

    Zum Auslandsaufenthalt für künftige Fremdsprachenlehrkräfte:

    In NRW regelt dass das Lehrerausbildungsgesetz,

    §11 (10) Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird ...

    und das ist m.E. auch gut und richtig so. "Auslandasaufenthalt" ist weich gefasst, es geht v.a. um Immersion in Sprache und Kultur, es muss also kein Studium oder Praktikum sein. Und Fördermöglichkeiten gibt es (wie oben genannt, und es gibt noch weitere) auch, und bei nachgewiesenen Mobilitätseinschränkungen können Ausnahmen akzeptiert werden.

    Wie oben geschrieben: In NDS ist der Wortlaut ein anderer, weniger "weich" gefasster. Ausnahmen sind gem. VO auch nur aus "schwerwiegenden persönlichen Gründen" möglich. Fördermöglichkeiten gibt es aber natürlich auch hier in NDS zuhauf.

    Die wenigsten (keine?) Studienordnungen schreiben die Art des Aufenthalts vor, wenn man dort studiert / arbeitet / etwas Praxisbezogenes macht. (AuPair und Freiwilligendienste werden ja auch überall akzeptiert).
    und das sind wirklich win-win-Situationen.

    Da bin ich mir für NDS allerdings nicht so sicher, ob auch Au Pair-Aufenthalte, Freiwillgendienste o. ä. akzeptiert werden. In der von mir gestern zitierten Verordnung (hier nochmal der Link:

    https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal…ALehrVND2015pP8 ) ist explzit von einem "studienrelevanten Auslandsaufenthalt" die Rede mit dem Zusatz "Ein im Ausland abgeleistetes fachdidaktisch oder bildungswissenschaftlich orientiertes Praktikum kann auf die Dauer des Auslandsaufenthalts angerechnet werden."

    Ich persönlich hatte auch keinen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Drei oder mehr Monate ohne Job wäre nicht gegangen. Ich habe aber in UK gearbeitet. Für eine nieder-sächsische Uni wäre das nicht gut genug gewesen. So kann man Menschen ohne Geld auf vom Studium abhalten.

    Na, wenn du meinst. :weissnicht:

    Ich war während meines Studiums auch nur drei Monate in GB. Das notwendige "Kleingeld" hatte ich mir vorher durch Nebenjobs verdient. Aber du hast natürlich recht: Das Leben in den nds. Studienorten ist definitiv günstiger als in Frankfurt (wobei es ja durchaus auch andere Unis in Hessen gibt...). Und ich habe a) während des Studiums auch noch zuhause gewohnt (musste dadurch aber ein Auto finanzieren, um zur Uni zu kommen) und musste b) damals noch keine Studiengebühren bezahlen.

    Es ist schon ein bisschen arrogant zu behaupten, das ginge schon für jeden irgendwie. Das tut es nicht.

    Das habe ich wo genau behauptet??? Ich habe lediglich berichtet, dass ich persönlich niemanden kenne, der Englisch auf Lehramt studiert hat (natürlich nicht in Frankfurt, München oder einer ähnlich kostspieligen Gegend, sondern in NDS und SH) und nicht einige Monate im englischsprachigen Ausland verbracht hat. Übrigens kenne ich auch eine ganze Reihe von Personen, die kein Lehramt studiert haben/studieren und trotzdem eine Zeitlang zum Studium im Ausland waren bzw. derzeit noch sind.

    Die Tochter unserer Nachbarn studiert momentan- an einer kleinen Uni in einer Kleinstadt - Englisch und Sport auf Lehramt. Sie wird im Oktober für vier Monate nach Australien fliegen und dort studieren (nein, ihre Eltern finanzieren ihren Aufenthalt nicht!; das Geld hat sie schon seit einigen Jahren durch Aushilfsjobs angespart).

    Niedersachsen ist im Übrigen m. E. nicht das einzige Bundesland, dass Fremdsprachen-Lehramtsstudent*innen zu einem Auslandsaufenthalt verpflichtet.

    Die Alternative würde ich tatsächlich entweder im Realschullehramt sehen - oder an FOS/BOS, wo der Korrekturaufwand etwas erträglicher ist, weil die Arbeiten stark formalisiert sind (Englisch) oder allgemein etwas weniger umfangreich ausfallen (Deutsch).

    Auch mal wieder interessant zu lesen! Hier in NDS sind die Englisch-Klausuren in der FOS nicht formalisiert und allgemein würde ich sagen, dass sowohl die Englisch- als auch die Deutsch-Klausuren in der FOS Kl. 12 in etwa denen der Kl. 11 am beruflichen Gymnasium entsprechen (nur die in der FOS 11 sind etwas weniger umfangreich; insbesondere weil unsere FOS 11-SuS nur an zwei Tagen in der Schule sind, die restlichen drei im betrieblichen Praktikum).

    Hinzu kommt, dass unsere FOS 12 schriftliche Abschlussprüfungen u. a. in Englisch (drei Zeitstunden) und Deutsch (vier Zeitstunden) hat, was zu zusätzlichem Korrekturaufwand gegen Ende des Schuljahres - bei uns meist im Mai - führt. Ist das in Bayern auch so geregelt?

    Wahrscheinlich haben sich mit der Zeit immer weniger Studenten für einen Auslandsaufenthalt entschieden und um das aufzufangen, wurde es zur Pflicht?

    Bei uns konnten sich das viele gar nicht leisten. Wenn der Auslandsaufenthalt Pflicht gewesen wäre, hätten sie etwas anderes studiert.

    Keine Ahnung, warum es hier verpflichtend wurde. Ich weiß nur, dass meine Englisch-KuK, die jünger sind als ich, für die aber der Auslandsaufenthalt im Studium auch noch nicht zwingend war, ebenfalls alle freiwillig in England, Irland, den USA oder Kanada waren. Die sind aber allesamt entweder als "assistant teacher" dort gewesen oder haben an Partnerunis ihrer deutschen Unis studiert, wodurch sich die Kosten reduzierten (sie mussten keine oder reduzierte Studiengebühren zahlen, konnten für ähnliche Kosten wie in Deutschland in Wohnheimen oder WGs wohnen usw.) und sie bekamen ihre "Scheine" an der deutschen Uni angerechnet.

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