Eigentlich müssten wir alle regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen. Bei uns müssen das nur die Sportlehrerinnen und solche, die in bestimmten Fachräumen unterrichten. Für den Rest ist das freiwillig.
Wir bekommen alle drei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs angeboten. Entweder findet der an zwei Nachmittagen jeweils vier Stunden statt oder an einem kompletten Schultag von morgens bis Spätnachmittag.
Das nds. Schulgesetz sagt dazu (http://www.schure.de/22410/aug,40183,2.htm):
"2.1 Erste-Hilfe-Kenntnisse
2.1.1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat sicherzustellen, dass bei allen schulischen Veranstaltungen die Erste Hilfe gewährleistet ist. Dazu sollen grundsätzlich alle Beschäftigten des Landes (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Landesdienst) einer Schule über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, mindestens aber 50 %.
2.1.2 Die Kenntnisse sind im Abstand von jeweils drei Jahren durch Besuch eines Kurses „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 2 im Umfang von neun Unterrichtseinheiten aufzufrischen. Als besonderer zielgruppenspezifischer Inhalt können auch weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder aus dem Anhang 6 des DGUV-Grundsatzes 304-001 ausgewählt werden. Es gelten die Regelungen für dienstliche Fortbildung."