Dann gibt es Bundesländer wie Nds. da dürfen die Geräte gar nicht für Unterrichtsvorbereitung oder Gutachten genutzt werden.
In Nds. ist vorgegeben, dass die Geräte zur Durchführung digitalen Unterrichts sind. Unterrichtsvorbereitung etc. sind in der Regel nicht vorgesehen.
Wie kommst du denn bloß darauf, dass
die Leihgeräte nicht für die Unterrichtsvorbereitung genutzt werden dürfen?
Auszug aus meinem Leihvertrag:
"Zweck der Nutzung des Leihobjekts
(1) Das Leihgerät wird dem Entleiher ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Vor-, Nachbereitung und Durchführung des Unterrichts in der Schule, zu Hause und an einem anderen Lernort sowie die Erteilung des digitalen Distanzunterrichts."
Auszug aus der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder" zu finden unter (https://digitaleschule.niedersachsen.de/download/17054…hrkraefte.pdf):
"Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet."