Beiträge von Humblebee

    Zwei Freundinnen von mir wurden aufgrund chronischer Erkrankungen auch nicht verbeamtet, wobei es bei der einen eigentlich schon im Vorfeld - also auch schon während des Studiums - recht klar war, dass es damit nichts werden würde. Die andere Freundin wurde dann aber nach einer OP einige Jahre später doch noch verbeamtet.

    Nichtsdestotrotz kann (und mag) ich mir nicht vorstellen, dass es die Möglichkeit gibt, bei einer drohenden Nicht-Verbeamtung oder "Nachprüfung" einfach eine/n andere/n Amtsarzt/Amtsärztin oder eine/n Arzt/Ärztin aus dem "Ärztepool", den es in einigen BL gibt, aufzusuchen, damit es mit der Verbeamtung doch klappt.

    Nein, tun sie nicht.

    Sondern?!? Eine nähere Erklärung wäre schon gut, meinst du nicht?

    Du meinst also, es sei zulässig, dass man in irgendeinem Bundesland solch ein "Ärztehopping" - wie vom TE angedeutet - betreiben kann? Das fände ich einen ganz schönen Hammer, muss ich sagen.

    Aber vielleicht hast du da ja - im Gegensatz zu den Vorschreiber*innen und mir (also User*innen aus BW, NRW und NDS) - andere Erfahrungen.

    Das finde ich auch etwas ungünstig und ich wundere mich etwas, dass überhaupt jemand zu solch einem Zeitpunkt - also Mitte März - eingestellt wird. Aber nun gut, wenn diese neue Kollegin eine Vollzeit-Planstelle (oder eben eine Stelle mit x Stunden) erhält, muss sie natürlich auch irgendwo eingesetzt werden. Ich denke, das lässt sich dann halt mal nicht ändern und du wirst in den sauren Apfel beißen müssen.

    Allerdings wäre die Frage, ob du dann dadurch, dass diese neue Kollegin von dir vier Stunden übernimmt, im Endeffekt Minusstunden bekommst. Ich habe auch schon einige Male Klassen oder Kurse zum Halbjahr abgegeben, wurde dann aber woanders eingesetzt, damit meine Stundenzahl weiterhin "stimmt". So ist es auch in diesem Jahr: Ich habe einen Englischkurs (vierstündig) an eine aus der Elternzeit zurückgekehrte Kollegin abgegeben, mache stattdessen aber zweistündig Englisch in einer Berufsschulklasse (die nur ein Halbjahr lang Englischunterricht hat) und zwei Stunden ein - ebenfalls nur epochal unterrichtetes - Lernfeld in meiner eigenen Klasse. EDIT: Dieser Lehrerinnenwechsel war allerdings schon in Sommerferien klar und stand daher schon fest im Stundenplan; somit war allen Beteiligten - der Kollegin, mir und den betreffenden Klassen - schon seit Schuljahresbeginn dieser Wechsel bekannt.

    Ach, eines noch: Wieso schreibst du Folgendes?:

    Für zwei Monate in eine neue Klasse, neue SuS kennenlernen usw...

    Bis zu den Sommerferien sind es ab Mitte März doch noch mind. drei Monate (je nach Bundesland; das hast du leider nicht angegeben)? Hier in NDS beginnen z. B. die Ferien erst Mitte Juli. Oder meinst du "zwei Monate" reine Unterrichtszeit, abzüglich der freien Tage zu Feiertagen und Oster- und Pfingstferien?

    Das muss aber doch einer machen, auch wenn die anderen jeweils ihre Pläne behalten. Es geht ja um den, der die Pläne umbauen muss.

    Klar muss das einer - bzw. in unserem Fall: pro Abteilung zwei Personen - machen. Aber a) kommt das selten, also nur alle paar Jahre, vor (so viele KuK, die in Elternzeit oder Mutterschutz gehen, haben wir ja nun nicht) und b) hat solch ein "Stundenplanumbau" nie lange gedauert und war i. d. R. - das schrieb ich ja bereits - schon zu Schuljahresbeginn klar. Dadurch konnte diese Stundenplanänderung normalerweise schon im Sommer mit der sowieso anstehenden Stundenplanung erledigt werden.

    Muss ich in Zukunft, wenn nach Corona jemand krank ist, dann auch jedes Mal alles online in meiner Freizeit hinterhertragen?

    Ja, das mache ich jetzt grundsätzlich, wenn SuS fehlen. Ich stelle alles auf "Moodle" ein, was wir machen. Praktisch für mich auch, weil ich das im nächsten Schuljahr nochmal nutzen kann (mache ich derzeit auch mit "Moodle"-Kursen aus dem letzten Schuljahr so). Zeitaufwand: gering (max. fünf Minuten pro Doppelstunde), da wir in jedem Klassenraum einen Lehrer-PC habe, wo ich mich dann nur kurz anmelden muss plus Anmeldung auf "Moodle" über die Schulhomepage, kurze Beschreibung des Unterrichtsinhalts und ggf. Hochladen von Dateien von meinem USB-Stick.

    Ich mache das also während der Unterrichtsstunden, wenn die SuS einen Arbeitsauftrag bearbeiten, nicht in meiner Freizeit.

    Wobei wir ja - wie gesagt - auch die notwendige (und funktionierende!) Hardware haben.

    Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen, denn weder Powernapping noch ein längerer Mittagsschlaf funktionieren bei mir. Egal wie lange ich schlafe - ob eine Viertelstunde oder eine Stunde: hinterher bin ich total groggy und zu nichts mehr zu gebrauchen. Also lege ich mich am besten nachmittags gar nicht hin; es sei denn, ich habe Migräne.

    Daher gebe ich diese Bitte nochmal an dUum weiter!

    Nein, an allen Schulen, wo der Großteil der Schüler unter 18 ist (warum man davon ausgeht, dass Kinderkrankheiten nicht in der BBS vorkommen ist mir nicht klar, aber so vorgeschrieben)

    Letzteres weiß ich auch nicht (sieht man ja an den Windpockenfällen zweier unserer SuS vor kurzem...), aber diese "Großteil der SuS u18"-Regelung erklärt natürlich, warum meine BBS-Kolleginnen nicht auf eine solche Freigabe warten müssen. Danke für die Info!

    Privat nutze ich Excel selten bis gar nicht. Schulisch wie Kiggie und yestoerty für die Prozente und Notenberechnung von Klausuren/Klassenarbeiten/Prüfungsarbeiten und die Berechnung von Fehlzeiten der SuS meiner Klasse, manchmal auch für andere Tabellen, die mir in "Word" zu umfangreich zur Erstellung sind (das geht dann in Excel einfacher).

    Hat dich vor Corona interessiert ob Schüler z.B. mit 'ner offenen TBC in der Klasse saßen?

    Meinst du das ernst? Dich etwa nicht?!?

    wir bekommen jedes Schuljahr eine Liste mit Krankheiten ausgehändigt, mit denen wir nicht in die Schule kommen dürfen. Hast du das vor Corona bei jedem deiner Kollegen testen lassen?

    Ja, wir auch. Als Klassenlehrkräfte müssen wir diese "Infektionsschutzbelehrung" jedes Schuljahr unseren SuS aushändigen und sie unterschreiben lassen. Ich hoffe inständig, dass sowohl SuS als auch KuK, wenn bei ihnen eine der dort genannten Krankheiten festgestellt wird, sich sofort krankmelden und nicht in der Schule erscheinen. Aber soviel Verantwortungsbewusstsein traue ich allen zu.

    Ich berichtete hier ja schon von den beiden Windpockenfällen in unserer Schülerschaft vor kurzem. Da mussten als Kontaktpersonen u. a. alle Mitschüler*innen und Lehrkräfte, die in den beiden Klassen unterrichten, ihren Impfstatus oder ihre Immunität nachweisen, um nicht in Qurantäne zu müssen. Ähnlich war es vor etlichen Jahren in einem Nachbarort, wo bei einer Schülerin offene TBC festgestellt wurde (Vorgehen wie von turtlebaby oben berichtet).

    Susannea und Palim : Ist das denn nur an Grundschulen so? Ich habe es aus dem BBS-Bereich noch nie gehört, dass eine Kollegin nach "Feststellung" einer Schwangerschaft erstmal nicht in der Schule erscheinen darf und auf eine Freigabe warten muss (Von wem denn eigentlich? Frauenarzt/ärztin oder Schulleitung?) oder die SL grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

    Da muss ich mich morgen mal bei den Kolleginnen erkundigen, die in den letzten Jahren Kinder bekommen haben, ob es bei ihnen auch so war!

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