Alles anzeigenAbmeldung vom Präsenzunterricht ist möglich in
- Hessen
- Berlin (erstmal bis Ende Feb 2022)
- Niedersachsen (vorerst bis Mitte Februar)
- Sachsen Anhalt (unsicher ob das noch immer gilt)
- Sachsen
- Brandenburg (mit Ausnahme einzelner Jahrgänge)
...Von den anderen BL weiss ich es nicht. Z..b. Was passiert, wenn im Saarland die Testung verweigert wird...
Woher hast du denn diese Infos? In NDS ist eine Abmeldung vom Präsenzunterricht seit Beginn dieses Schuljahres nur noch in folgenden Fällen möglich (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…2-193846.html):
"Befreiung von der Präsenzpflicht
In bestimmten Ausnahmefällen können sich vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Attest vorlegen, von der Präsenzpflicht befreien lassen.
Dies ist möglich in vier Fallkonstellationen:
- Wenn vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme).
- Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht.
- Wenn die Schülerin oder der Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist.
- Wenn die Schülerin oder der Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann.
Diese Regelung gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen. Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern."
Ansonsten war eine Befreiung von der Präsenzpflicht hier nur an den drei Tagen vor den Weihnachtsferien auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen SuS selbst möglich.
Von anderen Regelungen wüsste ich nichts und ich kenne derzeit hier auch keine SuS, die tatsächlich vom Präsenzunterricht befreit sind.