Beiträge von Humblebee

    Weil dir die Vorstellungskraft fehlt? Oder Erfahrung mit Eltern?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand". Die Erfahrung mit (ggf. klagewütigen) Eltern fehlt mir auch; die nicht allzuvielen Erziehungsberechtigten, mit denen ich in meinen 20 Jahren als Lehrkraft zu tun hatte, waren allsamt sehr friedfertig ;) .

    Danke kleiner gruener frosch fürs Verschieben. Zwar finde ich weiterhin, dass das Thema "Datenschutz auf Lehrerendgeräten" auch ein großes Stück weit mit Corona und den damit verbundenen veränderten Unterrichtssituation für alle Beteiligten zu tun hat, aber in einem eigenen Thread ist es defintiv besser aufgehoben.

    Ich hatte übrigens tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm, dass wir in zwei Threads über dieses Thema geschrieben hatten.

    Ein "Menü" habe ich noch nie an Silvester gegessen. Auch wenn wir mit mehreren feiern (oftmals sind wir auch nur zu zweit; wir sind nicht so die "Partytypen"), gibt es Raclette, Fondue, ein Buffet - wo jeder Gast etwas beisteuert - oder wir grillen. Dieses Jahr bleiben mein Lebensgefährte und ich wieder mal unter uns und machen Raclette.

    DUUM feiert gerne Partys.

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    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Ich gehe davon aus, dass Du die einschlägigen Erlasse gelesen hast bevor du mit mir über den Inhalt diskutierst.

    Auch hier frage ich dich nochmals: Wo genau findest du denn dazu "einschlägige Erlasse""? Unter den von dir verlinkten Seiten finde ich keinen; wenn ich mich nicht komplett irre, gibt es zu den Leihgeräten noch gar keinen Erlass. Von daher habe ich auch noch nichts dazu gelesen, sorry.

    In den Handreichungen steht übrigens nur die Formulierung, dass eine Speicherung personenbezogener Daten auf den Leihgeräten nicht "vorgesehen" sei. Rein rechtlich bedeutet das meines Wissens nicht, dass uns dies als ausleihende Lehrkräfte verboten ist. Ich werde aber nach den Ferien darauf die Datenschutzbeauftragte meiner Schule und die SL nochmal ansprechen.

    Mal abgesehen von der Frage, was man macht, wenn nicht alle zustimmen (bei uns gibt es in jeder Klasse 1-2 Problemfälle).

    Wie gesagt: Ist schwierig, an meiner Schule aber mittlerweile kein Problem mehr, weil es kaum noch SuS gibt, die einer ViKo nicht zustimmen. Das war im letzten Schuljahr noch anders, aber ich glaube, dass mittlerweile die allermeisten SuS und Eltern die Wichtigkeit von ViKo erkannt haben.

    Aber auch die Person zu Hause wird ja kaum einem Unterrichtsgespräch folgen können, wenn die Lehrkraft nur ein Mikrofon hat.

    Ist z. B. dadurch möglich, dass die Lehrkraft kurz die Schülerantworten aus dem Plenum zusammenfasst.

    Dazu die Frage, wie sich selber einbringen kann.

    Das ist bei "BBB" überhaupt kein Problem, denn es gibt eine "Meldefunktion", die die SuS in den Viko nutzen.

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    Lichterkette

    Zeugnisse schreibe ich zuhause, wenn es leise ist und ich mindestens 3 Stunden am Stück Zeit habe, sonst lohnt sich das "Eindenken" nicht. Teilweise musste ich 3 Seiten schreiben, Fließtext, keine Textbausteine etc.

    PS Da schaffe ich natürlich nicht alle und die, die ich schaffe, nicht ganz und nicht endgültig.

    Das meinte ich ja, dass dies eben einen großen Unterschied darstellt zu den BBSn und den weiterführenden Schulen, weil wir ja wirklich nur die Noten in den einzelnen Fächern, Fehlzeiten (in den meisten Schulformen/Bildungsgängen), hier in NDS Arbeits- und Sozialverhaltensbemerkungen (sind aber in unserem Zeugnisprogramm alle hinterlegt) und ggf. zusätzliche Bemerkungen in das Zeugnisprogramm eingeben müssen. Das dauert bei uns halt nicht sehr lange; für meine Klasse mit durchschnittlich 24 SuS benötige ich inkl. nochmaliger Prüfung dafür ca. eine halbe Stunde. Das Drucken übernimmt ein Kollege.

    Ich kenne aber auch GS-Lehrkräfte, die das Zeugnisschreiben usw. in der Schule machen. Deren Schulen verfügen aber für diese und ähnliche Zwecke aber auch über genügend Lehrerrechner, wo man in Ruhe arbeiten kann.

    Also bleibt die Frage: Wenn ich mein privates Endgerät nicht verwenden will, wo schreibe ich Zeugnisse, Gutachten, etc.?

    Macht man als Lehrkraft sowas nicht normalerweise in der Schule? Mag natürlich ein GS-spezifisches Problem sein, das ich als BBS-Lehrkraft nicht nachvollziehen kann, weil wir nur Zeugnisse schreiben müssen bzw. nur die Zeugnisnoten in einen Rechner in der Schule tippen müssen und das war's.

    Jetzt hat aber das Land verkündet, dass a) dort keine personenbezogenen Daten drauf zu speichern sind und sie b) analog privater Endgeräte zu behandeln sind.

    Nochmal meine Frage, die bisher von dir nicht beantwortet wurde: Wo genau hat das Land NDS den Punkt a) verkündet? Und wo liegt das Problem, wenn wir die ausgeliehenen Endgeräte wie private Endgeräte behandeln sollen? Dann gilt doch genau das, was in dem bereits erwähnten Erlass zur Speicherung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten geregelt wurde.

    Das findest du alles in den Handreichungen und dem Erlass.

    Auf welchen Erlass beziehst du dich denn bloß? Kannst du den hier nicht mal verlinken? Ich habe bisher für die Leihgeräte keine solchen gesehen und auch nichts dergleichen von unserer SL erhalten.

    Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:

    https://www.rlsb.de/themen/schulor…sgvo/faq-ds-gvo

    Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/inf…ung-189637.html

    Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.

    Ich kann dir langsam wirklich nicht mehr folgen. Hier geht es doch zum einen um die Speicherung von Schülerdaten in der Schule (also in Schülerakten) und zum anderen um Videokonferenzen und nicht darum, ob wir als Lehrkräfte auf den Leihgeräten Noten usw. speichern dürfen?!?

    Unter anderem, dass sie zur Unterrichtsvorbereitung und Durchführung digitalem Unterrichts sind und dass keine personenbezogene Daten darauf gespeichert werden sollen.

    Vielleicht bin ich ja komplett blind, aber ich finde nirgends in deinen Links irgendeinen Hinweis darauf, dass keine personenbezogenen Daten auf den Leihgeräten gespeichert werden dürfen. Einzig die Passage in dem Musterleihvertrag, die ich gestern bereits zitiert hatte: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden." - Bitte beachten: "sollen" und "soweit möglich"!

    Also ist mit Einverständnis alles möglich und ohne Einverständnis nicht? Dann ist das doch okay?

    Ich meine: so ist es!

    Aber anscheinend hat Tom dahingehend ja eine andere Quelle, die etwas anderes aussagt. Daher warte ich mal, ob es von seiner (ihrer?) Seite noch eine Rückmeldung gibt, auf welche "Aussage des Landes" er sich bezieht.

    Ich finde dazu auf den entsprechenden Seiten des nds. MK nämlich - wie gesagt - nur das bereits von mir Erwähnte, u. a.:

    "Darf eine Lehrkraft personenbezogene Daten auf deren privaten IT-Systemen verarbeiten?

    Unter Beachtung der Vorgaben aus dem Erlass „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“ vom 01.01.2020 ist dies möglich. Erforderlich ist ein Antrag auf Genehmigung durch die Schulleitung, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sowie die Einhaltung eines bestimmten Datenrahmens." (https://www.rlsb.de/themen/schulor…sgvo/faq-ds-gvo)

    Das müsste dann m. M. n. auch für die ausgeliehenen Lehrerendgeräte gelten. Macht ja sonst irgendwie wenig Sinn...

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Da es sich um dienstliche Endgeräte zum unterrichtlichen Einsatz handelt, die im pädagogischen Schulnetz zu integrieren sind, tragen die Lehrkräfte datenschutzrechtlich die gleiche Verantwortung wie bei privaten Endgeräten. Die diesbezüglichen Regelungen des Erlasses zur „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“, RdErl. d.MK v. 01.01.2020, Nds. MBl. 2020, S. 153, gelten daher analog.

    Auf welche Quelle beziehst du dich da? Ich habe dir im anderen Thread gerade die entsprechende Passage aus dem o. g. Runderlass verlinkt, nach der die Speicherung personenbezogener Daten auf Antrag und mit Verpflichtungserklärung auch auf privaten Endgeräten legal ist.

    Ich habe ein Waschbecken in den meisten Klassenräumen. Dazu zwei Sanitärräume pro Geschlecht für die Schule. Dort gehen aber auch die Kinder zur Toilette und auch dort sind nur 3 Waschenbecken. Bitte erläutere mir, wie sich damit 200 Schüler am Ende der großen Pause die Hände ordentlich waschen sollen.

    Wie haben sie das denn bisher gemacht? Und wieso ist es deiner Meinung nach in anderen Schulen - unserer bspw. - möglich, dass sich die SuS (max. 28) wie auch die Lehrkraft nach Pausenende am Waschbecken im Klassenraum ordentlich die Hände waschen und bei euch nicht?

    Du widersprichst dir da selber. Die Mehrheit der Schulen sind sicherlich schon die Grundschulen. In der Summe machen die berufsbildenden Schulen kaum etwas aus.

    Lies' mal bitte ordentlich: Ich sprach von "weiterführenden Schulen", also Haupt-, Real- und Oberschulen sowie IGSn und Gymnasien, nicht allein von BBSn. Die dürften dann - zusammen mit den BBSn - sehr wohl die "Mehrheit der Schulen" ausmachen.

    Achja, die Schüler sollen sich auch vor und nach dem Sportunterricht die Hände waschen. Wir haben eine Toilette und ein Waschbecken in der Halle. Wie viele habt ihr pro Halle?

    In unserer Sporthalle (wo max. zwei Klassen gleichzeitig Sportunterricht haben) gibt es vier Toilettenräume (mit je zwei Waschbecken, wenn ich mich nicht irre), angrenzend an die vier Umkleideräume mit dementprechend vier Duschräumen, wo sich außer den Duschen jeweils drei oder vier Waschbecken befinden. Macht also insgesamt mind. 20 Waschbecken. Es ist aber eine große Halle, die auch von Vereinen und als Veranstaltungsort genutzt wird, und keine kleine Grundschulsporthalle.

    Du wirst sicherlich erstmal eine Einverständniserklärung aller anwesenden Personen benötigen. Was machst du, wenn eine nicht zustimmt? Sicherlich nicht BBB nutzen. Wie macht ihr das mit der Kamera? Ihr habt nur eine? Zeigt die das Tafelbild? Filmt die den Sprecher? Wird die immer mitgedreht? Wie ist mit Mikrofonen? Ich weiß, das solche Räume eine ganze Menge von Mikrofonen haben, die dann entsprechend geregelt werden.

    Die SuS haben doch i. d. R. auch den Videokonferenzen über "BBB" zugestimmt. Wenn nicht, durften und dürfen wir in der entsprechenden Klasse auch keine ViKo durchführen und dementsprechend natürlich auch die von mir genannte Lösung nicht im Unterricht nutzen. Soweit ich weiß, gab es aber in diesem Schuljahr keine SuS und Erziehungsberechtigten, die dem nicht zugestimmt haben (zumindest in den Klassen unserer Abteilung nicht). Die Kameras - befestigt am Monitor des Lehrer-PCs oder mit "Dreibein" aufgestellt - kann man natürlich drehen und sie zeigen dann entweder auf die Lehrkraft oder auf's Whiteboard/Active Board. Ein Mikro gibt es nur am Lehrer-PC.

    Bisher klappt das alles gut, auch wenn du es als "Bastel-Lösung" bezeichnest. Natürlich müsste sich das MK nochmal näher damit befassen und Regelungen dazu 'rausgeben.

    Einfache Beispiel: Ein Schüler in Präsenz möchte das nicht. 10 Schüler sitzen zu Hause in Quarantäne. Was macht man?

    Wenn es tatsächlich diesen einen Schüler geben sollte, dann werden die in Quarantäne Befindlichen eben nicht zum Unterricht dazugeschaltet, sondern die Arbeitsaufträge über die Lernplattform erteilt. Man kann es sich auch extra-kompliziert machen...

    Wenn ich deinen Heimatlandkreis noch richtig weiß, dann kenne ich alleine zwei weiterführenden Schulen, die zwar Internet haben, aber wo es nicht richtig läuft.

    Ich schätze, da hast du meinen "Heimatlandkreis" falsch in Erinnerung. Ich wohne in einer Großstadt, unterrichte aber in einem anderen Landkreis. Außerdem schrieb ich von den "mir bekannten" Schulen; ich kenne natürlich nicht alle, weiß aber von meinen SuS, die ja aus den weiterführenden Schulen des LK zu uns kommen, dass es in ihren abgebenden Schulen laut ihren Aussagen keine Internetprobleme gibt. Eine Schule im LK ist sogar schon seit längerer Zeit federführend hinsichtlich der Digitalisierung und hat 2018 die Auszeichnung "Smart School" erhalten.

    Nein, Aussage des Landes. "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen."

    Wo steht denn das genau? Ich finde nur die folgenden Aussage: "FAQ zum RdErl. d. MK v. 01.01.2020 – 15-05410/1-8 – Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften [...]: Gilt der Erlass auch für Dienstgeräte? - Nein, der Erlass gilt nur für private IT."
    (https://www.rlsb.de/themen/schulor…on-lehrkraeften)

    Das bezieht sich doch auch auf die Lehrerendgeräte, die uns ausgeliehen wurden, oder nicht? In unserem Leihvertrag findet sich nämlich u. a. folgende Formulierung: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden."

    In dem o. g. Erlass findet sich außerdem die Aussage: "Lehrkräfte, die auf einem privaten IT-System personenbezogene Daten [...] verarbeiten wollen, bedürfen dazu der schriftlichen Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters." Bei uns an der Schule haben die Lehrkräfte Ende 2019 einen Antrag auf Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem privaten IT-System zusammen mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gestellt bzw. unterzeichnet.

    Geht in Ba-Wü seit ca 15 Jahren nicht mehr. In anderen BL mag es da vll anders aussehen.

    Richtig, in NDS ist laut Merkblatt des MK über den diekten Quereinstieg das Fach Chemie an den HS, RS und Gym eines derjenigen, für das "erfahrungsgemäß nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen". Weitere Auszüge aus diesem Merkblatt: "Die Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), akkreditierten Master an einer Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss." und "Weiterhin muss die durch den Hochschulabschluss nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung mindestens einem Unterrichtsfach, {...] zuzuordnen sein."

    Um welches BL geht es denn eigentlich bei dir WilliBS ? Und käme Chemie für dich als Unterrichtsfach überhaupt in Frage?

    Hier nennen es die meisten "Weihnachtsferien". Winterferien haben wir nicht (hier wird ja kaum Fasching/Karneval gefeiert und ein oder zwei Wochen Ferien im Winter - wie in anderen BL - gibt's hier nicht); lediglich zwei Tage "Zeugnisferien" nach den Halbjahreszeugnissen. Die nächsten "echten" (also längeren) Ferien sind in NDS dann auch erst wieder die Osterferien.

    <Mod-Modus>

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Natürlich gibt es Schulen, wo das alles ganz toll läuft. Und zwar in der Regel dort wo entweder der Schulträger und private Firmen genug Geld haben. Beispielsweise hat bei uns im Nachbarkreis der Landkreis alle fünften und sechsten Klassen mit Luftreinigern ausgestattet.

    Also, irgendwie widersprichst du dir selber, denn in deinem vorherigen Post schriebst du doch noch, du kennest "keine einzige Schule, wo am Gebäude etwas verbessert wurde". Oder zählt die Ausstattung mit mobilen Luftfiltern für dich nicht zur Verbesserung am Gebäude? Dann ist es natürlich was anderes.

    Mit den Sanitärräumen hatten wir eine Zeit lang die Vorgabe, dass die Kinder sich einzeln in die Hände waschen mussten und dabei den Abstand von 1,50 m einzuhalten haben. Ich glaube kaum, dass es Schulen gibt, die mit entsprechend vielen Räumen ausgestattet sind.

    Wir haben entweder Waschbecken oder Desinfektionsmittelspender in den Klassenräumen. Die SuS müssen also nicht zum Händewaschen bzw. -desinfizieren extra zu den Sanitärräumen gehen.

    Internet und WLAN mag bei euch auch schon eingeplant gewesen sein. Ich kann dir versichern, dass die Mehrheit der Schulen damit noch Probleme haben. Nur ein kleiner Prozentsatz der Grundschulen hat eine vernünftige digitale Infrastruktur.

    Bei uns als BBS gibt es natürlich schon seit Jahren (nein: Jahrzehnten) Internet und auch schon lange Wlan. Ohne könnten wir gar nicht arbeiten. Welche "Mehrheit von Schulen" du meinst, die Internetprobleme haben, weiß ich nicht. Die mir bekannten weiterführenden Schulen in der Stadt, in der ich wohne, und im Landkreis, wo ich unterrichte, verfügen alle ebenfalls schon jahrelang über stabiles Internet und Wlan.

    Für die GS sieht es leider, leider übler aus.

    Und wenn ich in der Schule kein Internet habe, helfen mir Lehrerendgeräte auch nichts.

    Wieso denn das nicht? Ich persönlich benutze mein ausgeliehenes Lehrerendgerät (Notebook) ausschließlich zuhause zur Unterrichtsvorbereitung und für Videokonfenzen.

    Wir könnten auch jetzt mal darüber sprechen, dass in Nds. auf den Geräten keine personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen.

    Das stimmt meines Wissens nicht, da sich dies nur auf private (mobile) Endgeräte bezieht und nicht auf dienstliche Geräte und damit m. M. n. auch nicht auf unsere über die Schule geliehenen Lehrerendgeräte:

    https://www.rlsb.de/themen/schulor…on-lehrkraeften

    und

    https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quell…d.psml&max=true

    Kannst du bei dir Schüler, die zu Hause vorm Rechner sitzen in den Unterricht einbinden? Das Nige fällt mir da als einzige Schule ein.

    Was das "Nige" ist, entzieht sich meiner Kenntnis - Ist das der Name einer Schule?

    Aber ja, natürlich kann ich diese SuS in meinen Unterricht einbinden. Das haben wir schon häufig gemacht: mit SuS in Quarantäne, SuS, die im letzten Schuljahr einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht gestellt hatten (auch in diesem Jahr betraf das zu Schuljahresbeginn einen Schüler, der wegen einer Autoimmunkrankheit nicht am Präsenzunterricht der FOS teilnehmen konnte/durfte; mittlerweile ist er für das komplette Halbjahr krankgeschrieben), oder auch während des "Szenario B". Diese SuS - die zuhause vor dem PC, dem Notebook oder Tablet oder ihrem Smartphone sitzen - werden per Videokonferenz über "BigBlueButton" in den Unterricht dazugeschaltet. Wir haben ja den großen Vorteil, dass wir in jedem Klassenraum einen Lehrerrechner, eine Kamera und ein Whiteboard mit Beamer haben; da ist das überhaupt kein Problem.

    An anderen BBSn hier im nordwestlichen NDS, an denen Freundinnen und Bekannte von mir tätig sind, wird es ebenso gehandhabt. Das ist natürlich wieder ein "Bonus", den wir als technisch gut ausgestattete berufliche Schulen haben.

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