Beiträge von Humblebee

    Das ist bei uns nicht der Fall. Klar gibt es SuS mit hohen Fehlzeiten (und gerade einige nicht mehr schulpflichtige werden dann im Laufe des Schuljahres manchmal ausgeschult; eine ganze Reihe - z. B. in der FOS Kl. 12 und den Fachschulen - melden sich aber auch von sich aus ab), aber die meisten derjenigen, die einen Bildungsgang nicht erfolgreich absolvieren, scheitern an schlechten Noten.

    Häufig tauchen diejenigen mit Fehlzeiten spätestens nach dem dritten schulischen Mahnschreiben dann doch wieder in der Schule auf, weil sie keine Lust auf Ausschulung, Bußgeld oder Sozialstunden haben.

    Erziehungsmittel und Ordnungmaßnahmen sind bei uns natürlich auch im Schulgesetz geregelt (§61 NSchG). Fehlzeiten fallen aber nicht darunter, denn die sind hier in NDS nach den oben von mir genannten "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" zu behandeln.

    Ich vermisse sie schon sehr ?( . Kennt ihr das auch?

    Es gibt Klassen, die ich in meiner einjährigen Berufsfachschule hatte, die ich auch vermisse bzw. wo ich es schade finde, dass ich diese Schüler*innen immer nur ein Schuljahr lang habe. Allzu sehr vermisse ich diese Klassen aber nun auch wieder nicht. Zu einigen (wenigen) SuS habe/hatte ich nach deren Abschluss an unserer Schule noch Kontakt; bis auf drei Schülerinnen ist der Kontakt aber im Endeffekt eingeschlafen.

    Allerdings würde ich nicht behaupten, dass ich in meiner Freizeit generell nicht an SuS und die Schule denke. Zumal man ja auch in der Freizeit ab und zu SuS irgendwo begegnet.

    Ja: Klassenarbeiten und Klausuren korrigieren! Da mein Lebensgefährte eh erst wieder zu Weihnachten Urlaub bekommt und die Herbstferien dieses Jahr in NDS spät liegen (sie beginnen erst Mitte Oktober), ist dieses Jahr keine Urlaubsreise im Herbst mehr angesagt. Aber erstmal haben wir noch fast zwei Wochen Sommerferien!

    DUUM fährt mit dem Fahrrad zur Schule.

    Ich bin blöd oder nur vergesslich. Beim Durchforsten der eigenen Videos des Besuchs im Rostocker Zoo sieht man im Hintergrund 7 Greifen.

    Es ist Rostock.

    Dann bin ich wohl entweder auch vergesslich oder die Greifen stehen dort noch nicht so lange. Ich war vor ca. 15 Jahren mal im Rostocker Zoo und kann mich an diese Skulptur nicht erinnern.

    plattyplus : Ah ok, dann läuft das Mahnverfahren wegen unentschuldigter Fehlzeiten bei euch auch anders als bei uns. Konferenzen - also Ordnungsmaßnahmenkonferenzen (das ist wohl das, was bei euch "Teilkonferenzen" heißt)- braucht es dazu bei uns nicht. Unentschuldigt fehlende SuS durchlaufen das schulische Mahnverfahren und nach drei Mahnschreiben werden sie entweder direkt von der SL ausgeschult (nicht mehr Schulpflichtige) oder es erfolgt die Abgabe an den Landkreis/das Schulamt (noch Schulpflichtige), der sich dann um alles Weitere kümmert. Das kann bedeuten: Bußgeld, Sozialstunden, ...

    Wenn ein Schüler 20 Schultage (=4 Wochen) ohne Unterbrechung unentschuldigt fehlt, endet das Schulverhältnis automatisch. Entscheident ist jetzt der Absatz 2 des §47: "Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden."

    Einen entsprechenden Paragraphen gibt es im nds. Schulgesetz nicht. Hier gilt eben nur, dass das Jugendamt und das Schulamt/Ordnungsamt über die Schulpflichtverletzungen zu informieren sind: siehe hier Punkt 3.3 "Fernbleiben vom Unterricht" http://www.schure.de/22410/26-83100.htm

    Damit sind wir dann als Schule aber zum Glück "raus aus der Geschichte". Ich finde es allerdings auch wichtig, dass die Klassenlehrkräfte das erste Mahnschreiben und die weiteren ziemlich zügig 'rausschicken, bevor die SuS spitzkriegen, dass bei unentschuldigtem Fehlen eh nichts passiert! An meiner Schule sind die meisten KuK damit aber sehr konsequent und das wird auch von der SL immer wieder eingefordert. Auch während der Schulschließungen haben wir so manches Mahnschreiben verschickt, wenn SuS "abgetaucht" waren.

    Wie gesagt: So genau weiß ich das als Niedersächsin nicht. Habe aber jetzt nochmal gegoogelt und muss feststellen, dass ich diese vielen verschiedenen Bildungsgänge sehr kompliziert finde! Viel komplizierter als in NDS meines Erachtens (bin der Ansicht, dass wir hier längst nicht so viele vollzeitschulische Bildungsgänge haben).8)

    Die zweijährige BFS, die zu einem Berufsabschluss führt, gehört wohl demnach zu Anlage B und die zweijährige höhere BFS zu Anlage C: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsga…schreibung.html

    Wikipedia sagt Folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskol…rhein-Westfalen

    Hier wird der Unterschied kurz dargestellt:

    http://www.berufskolleg-troisdorf.de/unterschiede-z…ildungsgaengen/

    Die höherer Berufsfachschule endet mit einem Berufsabschluss.

    Ich arbeite ja nicht in NRW, aber bist du da sicher? Das betrifft meines Wissens - nach dem, was mir eine an einem BK tätige Bekannte erzählt hat - die dreijährige BFS und auch einige zweijährige BFS (z. B. diejenige, die zum Berufsabschluss "staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" führt), aber nicht die zweijährige "höhere Berufsfachschule".

    Dazu können sicherlich andere User*innen, die an einem BK in NRW tätig sind, noch etwas beitragen; yestoerty beispielsweise.

    Von den anderen 12 haben wir 9 Schüler im Laufe des Schuljahrs aufgrund von Fehlzeiten leider entlassen oder in die Ausbildungsvorbereitung versetzen müssen.

    Hohe Fehlzeiten haben wir bei vielen SuS in den Vollzeitbildungsgängen ebenfalls. Die nicht mehr Schulpflichtigen werden dann bei uns auch ausgeschult. Aber die noch schulpflichtigen SuS in einen "niedrigen" Bildungsgang versetzen, können wir nicht. Das würde z. B. bedeuten, dass SuS aus meiner BFS-Klasse, die alle mind. einen Hauptschulabschluss haben, in die Berufseinstiegsschule versetzt würden. Diese ist aber zum einen nur für SuS ohne Hauptschulabschluss offen, zum anderen sind die Klassen voll, so dass dort keine weiteren SuS aufgenommen werden können.

    Wie ist eine Versetzung in die Ausbildungsvorbereitung denn bei euch so problemlos möglich?

    Nebenbei habe ich dann noch die Aufgabe bekommen mich um die Schüler zu "kümmern", die am ersten Schultag nach den Sommerferien ohne Attest (oder ganz ohne Entschuldigung) gefehlt haben. An wen muß ich mich da beim Ordnungsamt, beim Jugendamt bzw. bei der Familienkasse wenden bzgl. etwaiger Strafen für die Ferienverlängerung.

    Wegen eines unentschuldigten Fehltages kontaktiert ihr schon diese ganzen Ämter? Da muss bei uns schon mehr an Fehlzeiten "auflaufen", bevor die tätig werden. Wir versuchen erstmal, die nach den Sommerferien nicht in der Schule erschienenen SuS telefonisch zu kontaktieren und es wird per Post ein Mahnschreiben verschickt; wenn da keine Antwort kommt, wird unsere Schulsozialarbeit tägig und erst dann (ab dem 5. unentschuldigten Fehltag) werden Schulamt und Jugendamt eingeschaltet und ggf. die Familienkasse oder das BAföG-Amt informiert.

    So verfahren wir schon seit Jahren in Absprache mit den Ämtern und es klappt i. d. R. gut. Häufig haben die nicht erschienenen SuS uns auch einfach vergessen zu informieren, dass sie den Schulplatz doch gar nicht haben wollen, weil sie eine Ausbildung begonnen haben, das letzte Schuljahr wiederholen o. ä. (darüber fordern wir dann natürlich eine Bestätigung der Schule, des Ausbildungsbetriebs, ... ein).

    Normalerweise ist die Beratung zumindest an meiner Schulform relativ umfangreiche und unter Einbeziehung der BKs.

    Die haben wir als BBS mit den Zubringerschulen auch. Unsere KuK fahren in diese Schulen und stellen die BBS vor und zusätzlich haben wir Anfang Februar noch einen informationsabend in unserer Schule. Nichtsdestotrotz gehen bei vielen SuS leider diese infos wohl zu einem Ohr 'rein und gleich zum anderen wieder 'raus (außer bei den Bewerber*innen für's BG, die FOS und die Fachschulen).

    Ich habe es heute bei den Einschulungen wieder erlebt, daß viele Vollzeit-Schüler zu uns gekommen sind, die gar keine Ahnung hatten für welchen Bildungsgang sie sich angemeldet hatten und welcher Schulabschluß in diesem Bildungsgang erreicht werden soll.

    Deshalb machen wir die Einschulungsveranstaltungen schon vor den Sommerferien. Das erleben wir dabei auch immer wieder. Echt erschreckend!

    Wo ist der Unterschied zwischen Oberschulen und IGS, Humblebee ?

    Wo da im Einzelnen der Unterschied ist, musst du mich nicht fragen! Woher soll ich das wissen? Ich bin doch - wie du wissen solltest - an einer BBS; da kenne ich mich wohl kaum mit dem Unterricht an einer allgemein bildenden Schule aus!

    Hier gibt es halt teilweise keine eigenständigen Hauptschulen und Realschulen mehr, sondern die wurden aufgrund sinkender Schülerzahlen in den letzten zehn Jahren in vielen Orten zu"Oberschulen" zusammengefasst. Die IGS und KGS, die auch z. T. eine Oberstufe haben, gab es halt vorher schon und sie werden weiterhin geführt.

    Wenn du dich näher einlesen möchtest:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Oberschule_(Niedersachsen)

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…hule-91352.html

    https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…chule-6424.html

    Ansonsten müsstest du bitte deine Frage jemandem stellen, der/die in NDS an einer Gesamtschule oder einer Oberschule tätig ist!

    Modell 5, das sich vielfach in NDS findet:

    1. Oberschulen (Zusammenschluss der früheren Hauptschulen und Realschulen; Verkursung in z. B. Mathe und Deutsch ab 7. Klasse)

    2. Gesamtschulen (IGS und KGS)

    3. Gymnasien

    Bisher habe ich den Eindruck, dass diese drei eigentlich ganz gut "nebeneinanderherleben" (ich selbst bin aber ja nicht im allgemeinbildenden Bereich tätig).

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