Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
- Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
- Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
- Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).
Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.
Das "Mahnverfahren" bedeutet bei uns, dass SuS, die unentschuldigte Fehlzeiten haben, zunächst von den Klassenlehrkräften zwei Schreiben bekommen, dass eine Entschuldigung bis zu einem bestimmten Termin nachzureichen ist. Erfolgt dies nicht oder gibt es weitere unentschuldigte Fehltage, gibt es ein drittes Schreiben, in dem der Schulleiter die Attest-/AU-Pflicht verhängt (eine Konferenz brauchen wir dafür nicht abzuhalten). Der vierte Schritt ist bei weiterem unentschuldigten Fehlen bei nicht mehr schulpflichtigen SuS die Androhung der Ausschulung durch die SL, die dann im fünften Schritt "durchgezogen" wird. Bei noch schulpflichtigen SuS erfolgt die oben beschriebene Abgabe ans Schulamt.
Eine bestimmte Anzahl von untschuldigten Fehltagen braucht es dazu bei uns aber nicht. Es reichen - wie gesagt - einzelne Fehltage, für die keine Entschuldigung vorgelegt wird. In einigen Fällen wurde auch schon das Mahnverfahren eingeleitet, wenn SuS immer wieder stundenweise unentschuldigt gefehlt haben, z. B. häufig morgens zu spät kamen, die letzten Unterrichtsstunden "abhängten" oder eben in einem bestimmten Fach - bspw. Sport - nicht zum Unterricht erschienen.
EDIT: Dieses Mahnverfahren wird in Abstimmung mit dem Landkreis als Schulträger an allen Schulen des Landkreises, in dem meine Schule liegt, seit mehr als 20 Jahren so angewendet.