Beiträge von Humblebee

    Aktuell benötigt man für viele Aktivitäten einen negativen Selbsttest. Da wäre es natürlich schön, wenn man ohne großen Aufwand eine Bescheinigung erhalten könnte. Dürfte die Schulleitung einen (unter Aufsicht durchgeführten) Selbsttest bescheinigen? Im Prinzip ist ja das Land mein Arbeitgeber, aber das „Land“ sehe ich so selten. Ein passendes Formular für Arbeitgeber findet sich ja leicht, im meinen Fall auf niedersachsen.de

    Wie wird das an Eurer Schule gehandhabt?

    Also, zum einen glaube ich, meine SL würde sich bedanken, wenn ständig jemand bei ihnen wegen eines solchen Tests angelatscht käme. Zum anderen müssen doch diese Selbsttests direkt vor Ort - also z. B. unter Aufsicht von jemanden, der in der (Außen)Gastronomie, wo man etwas essen oder trinken möchte, arbeitet und den Test dokumentiert - vorgenommen werden, oder nicht? Ansonsten benötigt man meines Wissens einen Schnelltest, den man nur in einem Testcenter (oder auch beim Arzt?; das weiß ich gar nicht, muss ich sagen) vornehmen lassen kann.

    Ach herrje, bei so kurzen Mittagspausen gingen bei uns aber einige, mich eingeschlossen, auf die Barrikaden.

    Stört bei uns kaum jemanden, glaube ich; mich eingeschlossen, denn wir essen sowieso abends warm 8). In den 20 Minuten Mittagspause essen die meisten KuK was Mitgebrachtes oder in der Cafeteria Gekauftes (kaltes - wie Brot/Brötchen, Salat, Müsli,... - oder in der Mikrowelle in der Lehrerzimmer-Küche aufgewärmtes Essen). SuS oder KuK, die es schaffen, ganz eilig etwas 'runterzuschlingen, fahren/gehen auch mal schnell zum China- oder Döner-Imbiss oder zum goldenen M.

    Wir haben aber ja auch keine Abendschule. An meiner Ausbildungsschule, wo abends noch Unterricht in der BOS stattfand, war es so geregelt, dass nach der 8. Stunde um 14:45 Uhr für alle anderen Klassen Unterrichtsschluss war und der Abendunterricht für die BOS um 17:45 Uhr begann. Der dauerte dann bis 21:45 Uhr (das wäre absolut nichts für mich; da schlafe ich i. d. R. schon ;) ) . Die KuK, die in dieser Schulform unterrichteten, hatten dann aber vormittags keinen Unterricht, wenn ich es richtig erinnere.

    Keine Ahnung, ein Grund steht ja in den Verfügungen seltenst dabei. Eine Statistik mehr.

    Wie gesagt, habe ich das aber noch in keiner Verfügung gelesen, dass die "ungetesteten" SuS irgendwo dokumentiert werden müssen. Wir machen allerdings ja auch keine Einlasskontrollen, sondern die SuS, die zuhause das Testen vergessen haben oder aber die Testkassette und/oder den "Unterschriftszettel" nicht dabei haben, müssen sich dann vor Beginn der ersten Stunde in der Schule (draußen) nachtesten.

    Was ist aber mit den Leuten, die einfach sagen, sie seien trans, machen aber gar nichts? Viele Non-Binarys zählen sich zur Trans-Community und machen nichts. Es ist wirklich wie bei Sam Smith nur ein Satz und neue Pronomen - das war's. Er sieht aus wie immer und ist jetzt angeblich etwas anderes?

    Ich verstehe dein Problem nicht. Personen wie Sam Smith sehen sich halt weder als weiblich noch als männlich an, richtig? Warum muss "they" denn nun dafür das Aussehen verändern?

    In Nds. muss die Schulleitung eigentlich digital zurückmelden, wie viele Test ausgegeben wurden und wie viele positive Ergebnisse es gab.

    Natürlich, das ist schon klar! Es ging aber ja darum, dass einige Schulen nicht genug Testkits erhalten haben und bei anderen noch welche "herumliegen", die gar nicht ausgegeben wurden.

    und wie viele Kinder ungetestet zur Schule gekommen sind - zumindest da, wo es auffällt.

    Diese SuS müssen sich doch dann in der Schule nachtesten oder werden - wenn sie dies verweigern - wieder nach Hause geschickt? So handhaben wir es zumindest (wobei letzeres meines Wissens bisher nicht vorgekommen ist) und so steht es auch hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…den-199150.html

    Warum sollte man denn die SuS, die ungetestet zur Schule kamen und sich dann dort noch getestet haben, melden müssen? Das habe ich bisher in keiner Verordnung gelesen.

    Echt?

    Wir bauen nach spätestens 7 Stunden Unterricht eine Freistunde ein. Das steht auch irgendwo drin, dass das verpflichtend ist in NRW.

    Ich wüsste nicht, dass es dafür irgendwelche Vorgaben hier in NDS gibt (zumindest nicht an den BBS) :weissnicht:. Ein Kollege von mir, der früher an einer BBS im östlichen NDS tätig war, erzählte sogar mal, dass es dort insgesamt nur eine Pausenzeit von 50 Minuten gab (nach der 2., 4. und 6. Stunde jeweils 15 Min. und zwischen der 8. und 9. Stunde nochmal 5 Min.). Das finde ich bei durchgehendem Unterricht bis zur 10. Stunde allerdings kaum noch zumutbar!

    Ich muss allerdings dazu sagen, dass unsere Berufsschulklassen im letzten Ausbildungsjahr voraussichtlich ab nächstem Schuljahr nur noch bis zur 9. Stunde Unterricht haben werden (bisher: ein Halbjahr bis zur 10., das andere bis zur 8. Stunde).

    Und ganz ehrlich: Nicht selten wird irgendwo was reingedichtet, wo nichtmal derjenige selbst dran gedacht hat.

    Da gebe ich dir durchaus recht. Aber genau aus diesem Grund sollte m. E. jemand, der in der Öffentlichkeit steht (und das betrifft sogar uns als "08/15-Lehrkraft", weil auch unsere Aussagen eine Außenwirkung haben), ganz genau überlegen, was sie/er so von sich gibt!

    Super, danke,

    ich würde direkt kommen und sie abholen,

    aber auch ihr müsst darüber sicher Buch führen.

    Hoffen wir mal auf ein Doppel-Paket am Montag.

    Ob wir so genau Buch führen müssen, weiß ich gar nicht. Zumindest stehen in den beiden Lehrerzimmern (von sechs, die wir insgesamt haben), in denen ich in den letzten Wochen war, immer Körbe mit "Rückläufern" - also Tests, die nicht ausgegeben wurden, weil SuS nicht da waren.

    Ich drücke euch die Daumen, dass am Montag Nachschub ankommt!

    Aber bei uns (am BK) gibt es keine Mittagspause, nur eine flexible Freistunde nach sechs oder sieben Stunden Unterricht, damit die SuS eine angemessen Pause haben.

    Bei uns in NDS gibt es an vielen BBSn nicht mal eine "angemessene" Mittagspause für die SuS! Bei uns z. b. ist nach der 6. Stunde 20 Minuten Pause (wie auch nach der 2. und 4. Stunde) und dann gibt es noch eine 10-Minuten-Pause nach der 8. Stunde. D. h. die SuS, die bis zur 10. Stunde Unterricht haben (das sind bei uns aber nur die Berufsschüler*innen im letzten Ausbildungsjahr), haben auch keine Freistunde o. ä. zur Erholung, sondern während des kompletten Unterrichtstages insgesamt nur 70 Minuten Pause...

    Das verstehe ich nicht. Warum sollte die Tatsache, dass es an berufsbildenden Schulen nicht gilt, bedeuten, dass es an allgemeinbildenden Schulen nicht verpflichtend ist?

    Kann es sein, dass @Kalle29 meinte, dass wenn es diese (oder eine andere) Reglung für BK nicht gibt bzw. es keine "extra" Regelung dazu für BK/BBS gibt, nicht automatisch die Regelung gilt, die an allgemeinbildenden Schulen gilt? Also müsste Kalles Satz m. E. genauer lauten: "Wenn es in den Vorschriften keine Reglung für berufsbildende Schulen gibt, ist nach meinen bescheidenen rechtlichen Kenntnissen die Regelung für allgemeinbildende Schulen für BK nicht verpflichtend."

    Könnte eineR von euch die mal rüberschicken, per Express?

    Nach Bullerbü, zu Händen Palim ... wird schon ankommen.

    Unsere sind alle alle, die an den Nachbarschulen auch.

    Wir konnten gerade noch einen für jeden für die kommende Woche verteilen und hoffen, dass uns der Nachschub bis dahin erreicht hat.

    Oh, echt, ihr habt keine mehr? :( Dann fragt mal bei uns an; wir haben noch so einige übrig, weil in letzter Zeit in einigen Klassen die Fehlquote recht hoch ist und auch aus "organisatorischen" Gründen (z. B. weil Klassen länger als gedacht im Distanzunterricht waren, weil Praktikumszeiten - zu denen die SuS ja nicht in der Schule anwesend sind - nicht berücksichtigt wurden, ...). Kann allerdings sein, dass wir die übriggebliebenen Tests jetzt in den nächsten Wochen noch 'rausgeben können.

    Diese Regelungen beziehen sich laut Titel auf „allgemeinbildende Schulen“. Es ist schwer genug, über die Vielfalt von Regelungen an den Berufskollegs den Überblick zu behalten. Da können wir uns nicht auch noch um Regelungen kümmern, die für uns nicht gelten. Insofern, nein, ich wundere mich nicht.

    Das hatte chilipaprika aber bereits in ihrem Post geschrieben, dass sie nicht wisse, ob diese Regelung auch für BK gelte ;) .

    Ich denke, "blocken" ist nicht Teil von Cancel Culture. Ein Beispiel wäre eher eine "Forumssperrung". "Blocken" würde ich eher mit "Ghosting " vergleichen und auch dann nur, wenn es einen plötzlichen unerwarteten Cut gibt. Gab es schon vorher Beef und man merkt, dass man sich einfach nicht riechen kann, ist das eher wie wenn man sich im RL möglichst aus dem Weg geht und nur das Nötigste miteinander spricht.

    Ähm... Du weißt schon, dass mein Post überhaupt nichts mit "Cancel Culture" zu tun hatte, sondern nur eine Antwort an state_of_Trance war?! :rolleyes:

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