Beiträge von Humblebee

    Sie schrieb Ernährungslehre...

    Ok, dann eben "Ernährungslehre" (auch an den beruflichen Schulen in Thüringen heißt aber - laut kurzer Google-Recherche - dieser Fachbereich offensichtlich nun mal "Ernährung und Hauswirtschaft"). Würdest du das denn studieren, wenn dich Kochen und Co. so überhaupt nicht interessiert? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, muss ich sagen. Aber mag durchaus sein, dass es Menschen gibt, die da anders "ticken".

    In der Küche, bes. Schulküche müssen bestimmt auch viele Dinge eingehalten werden, z.B. Hygienevorschriften, Umgang mit Lebensmitteln.... Was, wenn man gar nicht Kochen kann und damit auch nichts am Hut hat?

    Ich sehe immer die Werklehrer in unserer Werkrealschule vor mir und stelle mir gerade vor, ich müsste den Handarbeitsunterricht übernehmen. :rotwerd: Also da wird alle mögliche gemacht, Nähen mit der Maschine usw. usf.

    Na ja, sowas wie Hygienevorschriften oder Umgang mit Lebensmitteln (z. B. Lagerung von Lebensmitteln) sind doch sicherlich auch Thema im Theorieunterricht, oder nicht?

    Und ehrlich gesagt - vielleicht bin ich da auch sehr naiv... - kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand, der nicht kochen kann und mag, ausgerechnet "Ernährung/Hauswirtschaft" studiert! ^^

    Ach, eines noch, da du Finnegans Wake ja die Dienstordnung für Lehrkräfte ansprachst. Dazu heißt es für Thüringen im §9 "Unterrichtseinsatz": "(1) Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung oder eine Unterrichtserlaubnis erworben haben. Ihre Einsatzwünsche sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Lehrer sind bei Bedarf und dem Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verpflichtet, Unterricht auch in den Fächern zu erteilen, für die sie keine Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis besitzen; dies gilt nicht für die Erteilung von Religionsunterricht."

    Ich weiß nicht, ob es bei ihr genauso ist. Der Fachpraxisunterricht ist gerade in Bezug auf die Fachkunde bei den verwendeten Geräten und der Sicherheit im Umgang damit deutlich unterschiedlich. Um es mal ganz krass zu formulieren: Wenn ein BWL-Lehrer Tastschreiben unterrichtet, ist es eine ganz andere Dimension, als die Metall-Fachtheorielehrerin, die an der Drehmaschine unterrichten soll.

    Im kaufmännischen Bereich werden in NDS gar keine Fachpraxislehrer*innen mehr ausgebildet. Bis vor ca. 10-15 Jahren gab es noch Fachpraxislehrkräfte, die z. B. "Tastschreiben" und "Bürowirtschaft" unterrichtet haben, aber das übernehmen mittlerweile wir Theorielehrkräfte (wobei es dies als eigenständige berufsbezogene Fächer auch schon länger nicht mehr gibt).

    Den Bezug zur Ernährung sehe ich auch. Ich will mich aber bezüglich des fachpraktischen Unterrichts in der Küche nicht aus dem Fenster hängen, ob das zumutbar ist oder nicht. In technischen Fächern an BBSen (und da besonders im Metall- und Elektrobereich) sehe ich das als sehr problematisch an, weil die Gefährdung in der Fachpraxis sehr groß ist und die praktischen Tätigkeiten weit von der eigenen universitären Ausbildung entfernt sind. Auch wenn ich in Praktika mal geschweißt, gebohrt etc. habe, kann ich das trotzdem nicht praktisch unterrichten.

    Das scheint dann aber ja von BL oder von BBS zu BBS unterschiedlich gehandhabt zu werden bzw. geregelt zu sein. Denn Kiggie schrieb ja für NRW/ihr BK:

    Aber hier ist es eng verzahnt, sowohl in Chemie, als auch in Elektrotechnik unterrichte ich bei Bedarf auch die Praxis. Ist mir sogar lieb, da ich so Theorie und Praxis eng verzahnen kann. Ein Problem erkenne ich bei dir darin nicht.

    Die Werkstattlehrer unterstützen uns, aber am Ende unterrichten einen Großteil der Praxis alle Lehrkräfte mit.

    An meiner Schule ist es tatsächlich so, dass den fachpraktischen Unterricht ausschließlich Fachpraxis-Lehrkräfte übernehmen, aber ich weiß wirklich nicht, ob es dafür irgendeine rechtliche Grundlage gibt, dass Theorielehrkräfte nicht auch Praxisunterricht geben dürfen.

    Aber Kochen ist auch etwas anderes als Biologie. Den Bezug zu Ernährungslehre vermag ich ja noch herzustellen.

    Aber um das Fach "Biologie" geht es doch m. E. im Fall der TE gar nicht, sondern nur um ihre berufliche Fachrichtung "Ernährungslehre", wo sie in der Fachpraxis eingesetzt wird statt in der Fachtheorie, oder? Oder habe ich das falsch verstanden und sie unterrichtet ausschließlich "Fachpraxis Ernährung" und Bio überhaupt nicht? Ich hatte es so aufgefasst, als wenn es nur um einen Teil ihres Stundeneinsatzes geht.

    Ok, da gebe ich dir recht, dass dies im Vorstellungsgespräch hätte erwähnt werden sollen. Allerdings wundere ich mich, dass deine Stelle damals überhaupt als "Theoriestelle" ausgeschrieben wurde, wenn klar war, dass eigentlich eine Fachpraxislehrkraft für Hauswirtschaft gebraucht wurde.

    Tja, "fair" oder nicht, ich glaube nicht, dass rein rechtlich irgendwas dagegen spricht (oder wie du es in deinem Ausgangsbeitrag ausdrückst "es nicht gestattet ist"), wenn du mit einigen deiner Unterrichtsstunden im Fachpraxisunterricht eingesetzt wirst.

    Wurde denn eine Stelle für Fachpraxis Hauswirtschaft/Ernährung schon mal ausgeschrieben, seit du an dieser Schule bist? Oder wird sich einfach darauf verlassen, dass du auch Fachpraxisunterricht übernimmst?

    Ich würde an deiner Stelle mal den Personalrat mit ins Boot holen.

    Verstehe ich das richtig: Du bist Fachlehrerin für Ernährungslehre und wirst für den Praxisunterricht in genau diesem Fach eingesetzt?

    Gibt es bei euch denn einen Unterschied zwischen Theorie- und Praxislehrern?

    Kennst du die Unterrichtssituation an deiner Schule? Wäre eine andere Verteilung denkbar, bei der du mehr Theorieunterricht gibst?

    Bei uns ließe da wenig machen, wir differenzieren aber auch nicht zwischen Theorie-/Praxislehrkräften.

    In welchem Bundesland bist du tätig? Ich wundere mich etwas, da ich bislang der Meinung war, dass es in den meisten - wenn nicht allen - Bundesländern an den beruflichen Schulen sowohl Theorie- als auch Praxislehrkräfte gibt, gerade in den Bereichen Technik, Gastronomie oder eben Ernährung/Hauswirtschaft. Oder meinst du mit "wir" deine Schulform, also das allgemeinbildende Gymnasium?

    Hier in NDS benötigen die Lehrkräfte für Fachpraxis an den BBS u. a. kein Studium, sondern mind. den Realschulabschluss, eine einschlägige Fachschulausbildung oder eine entsprechende Meisterprüfung sowie danach noch eine mind. zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Bereich. Diese Lehrkräfte werden hier (fast) ausschließlich im entsprechenden Fachpraxisunterricht z. B. von Berufseinstiegs- und Berufsfachschulklassen eingesetzt und erhalten, wenn sie verbeamtet werden, im Gegensatz zu den BBS-Theorielehrkräften lediglich A10 (bis Juli 2024 sogar nur A9!). Sie haben auch eine höhere Unterrichtsverpflichtung, nämlich 27,5 Stunden (Theorielehrkräfte: 24,5 Stunden), lassen aber bspw. keine Klausuren/Klassenarbeiten schreiben; sprich: Korrektur von schriftlichen Leistungsnachweisen entfällt.

    Die Ausbildung zur Lehrkraft für Fachpraxis findet hier in NDS ähnlich wie die für "direkte Quereinsteiger*innen" berufsbegleitend statt.

    Ich habe es an meiner und den umliegenden berufsbildenden Schulen zwar bislang noch nicht mitbekommen, dass eine Theorielehrkraft im Fachpraxisunterricht "Hauswirtschaft" eingesetzt wurde, halte es aber für nicht für ausgeschlossen; erst recht nicht, wenn die Lehrkraft aus dem Bereich "Ernährungslehre" kommt und in der betreffenden Schule nicht die entsprechenden Fachpraxislehrkräfte zur Verfügung stehen.

    "Neue" Lehrwerke sind oft schlicht Facelifts bisheriger Lehrwerke und führen nun echt nicht zur Notwendigkeit völlig neuer Einarbeitung, wie hier suggeriert wird.

    Kommt drauf an. Wenn es die Neuauflage eines bereits genutzten Lehrbuchs ist, dann ist natürlich nur sehr wenig bis gar keine Einarbeitung notwendig. Wenn wir allerdings zu einem Lehrbuch eines anderen Verlags wechseln, muss man sich m. E. doch meist erstmal darin "einlesen" und einarbeiten. Und teilweise führen wir in Bildungsgängen auch Lehrwerke komplett neu ein, wenn es bisher für den Bereich überhaupt keine u. E. geeigneten Materialien gab (wie es bspw. derzeit noch für die neu entstandene von mir genannte "BFS dual" in NDS der Fall ist).

    Hier hilft es ungemein, im Team verteilt Unterrichtssequenzen vorzubereiten....sofern die Kolleginnen und Kollegen dazu bereit sind, was leider nicht überall gegeben ist.

    Und sofern es überhaupt "parallel" arbeitende Lehrkräfte gibt ;) . In recht vielen Bildungsgängen haben wir nur eine Klasse pro Jahrgang, wo dann nur eine Kollegin/ein Kollege ein bestimmtes Lernfeld oder ein allgemeinbildendes Fach unterrichtet.

    Vor allem die Handwerkskammern legen ihre Veranstaltungen aufs Wochenende. Die Mitglieder arbeiten ja oft in kleinen Betrieben, da kann man nicht in der Woche einen tag einfach zu machen.

    Ah, ok, das mag sein. Scheint aber wohl bei uns in der Gegend entweder anders geregelt zu werden oder unser SL wird zu solchen Veranstaltungen nicht eingeladen ;) . Meine Schule hat insgesamt eher mit der IHK als mit der HWK zu tun, da unser Anteil an Azubis aus dem Bereich der HWK kleiner ist.

    Genau, das ist die Sitzung aller Elternvertreter, wo natürlich genauso Lehrkräfte mit beratender Funktion mit vertreten sind, wie Schülervertreter, so wie eben umgekehrt auch Eltern und Schüler in der Gesamtkonferenz.

    Das ist in NDS nicht so. An den Sitzungen des Schulelternrats nehmen nur die gewählten Klassenelternvertreter*innen teil; also weder Lehrkräfte noch Schülervertreter*innen (siehe §90 NSchG). Wahrscheinlich heißen deshalb diese Sitzungen hier auch nicht "Konferenzen".

    EDIT:

    Da bei uns der Hort ja generell mindestens bis 16 Uhr arbeiten muss und mit zum Personal gehört, können wir nie vor 16.30 Uhr beginnen, der Spätdienst (bis 18 Uhr) muss dann eh später dazu kommen.
    Die Schulgesetze in Berlin und Brandenburg sehen übrigens vor, dass dies zu für Eltern machbaren Zeiten stattfinden muss, da finde ich solche Aussagen, wie man lässt sich nur aufstellen, wenn das ermöglicht werden kann, sehr unpassend.

    Die finden bei uns leider auch oft so früh statt, obwohl das meiner Meinung nach dann klar ein Verstoß gegen das Schulgesetz ist (siehe oben, genau wie Fachkonferenzen).

    Na ja, wer nachmittags arbeiten muss, wird es aber ja auch kaum schaffen, um 16:30 Uhr zu einer Konferenz zu erscheinen... Mir ist hier in NDS jedenfalls keine Schule bekannt, an der Konferenzen später als 15:30-16 Uhr starten (und das ist nach einer - mündlichen, vor etlichen Jahren mal getätigten - Aussage der Landesschulbehörde auch die "zumutbare" Zeit für berufstätige Elternvertreter*innen :weissnicht: ...).

    Zeugniskonferenzen - trotzdem dazu die Klassenelternvertreter*innen eingeladen werden müssen - finden an meiner Schule ab 14 Uhr statt ;) . Aber auch das wird den Erziehungsberechtigten auf dem Elternabend zu Schuljahresbeginn mitgeteilt. Die Klassen, in denen es eine Elternvertretung gibt (das sind ja bei uns längst nicht alle), werden im Zeitplan für die Zeugniskonferenzen nach hinten gelegt.

    EDIT: Dienstbesprechungen und Co. finden bei uns erst nach Ende der 8. Stunde statt (die endet um 15:10 Uhr), weil dafür kein Unterricht ausfallen soll. Konferenztag ist donnerstags.

    Puh, nein, so heftig ist es bei uns zum Glück nicht! Klar werden wir auch immer mal in verschiedenen Bildungsgängen eingesetzt, in die man sich dann neu einarbeiten muss, und es gibt ab und zu mal Änderungen (dieses Schuljahr z. B. wurde bei uns ein neuer Bildungsgang eingerichtet: die "BFS dual"; oder es gibt neue Rahmenlehrpläne wie ab diesem Schuljahr für den Ausbildungsberuf "Industriekauffrau/-kaufmann"), aber letzteres ist nur durchschnittlich alle 8 Jahre der Fall, würde ich schätzen. Neue Lehrwerke, in die man sich einarbeiten muss, gibt es (abgesehen von bspw. Englisch im BG, wo die "verbindlichen Materialien" jährlich wechseln) ebenfalls frühestens alle drei Jahre.

    Von daher kann ich in schon eine Routine entwickeln in den Bildungsgängen, in denen ich jahrelang in den selben Lernfeldern und in Englisch eingesetzt bin. Und das finde ich auch gut so, denn ich finde diese Routine keinesfalls langweilig sondern eher entspannend.

    Susannea : Was ist denn eine "Gesamtelternkonferenz"? Eine Sitzung des Schulelternvertretung/des Elternbeirats? Da sind doch eigentlich keine Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung anwesend, oder?

    Sämtliche Konferenzen - abgesehen von Zeugniskonferenzen - und auch alle anderen Sitzungen und Dienstbesprechungen finden an meiner Schule übrigens zwischen 15:30 und 17:30 Uhr statt (kenne ich auch von anderen BBSn so; abends findet solche Sitzungen nicht statt). Die in diese Konferenzen gewählten Elternvertreter*innen nehmen daran aber auch teil (ihnen wird schon zu Beginn des Schuljahres bei der Wahl des Schulelternrats und damit auch der Wahl der Konferenzvertreter*innen mitgeteilt, dass unsere Konferenzen nachmittags stattfinden; wer dann noch arbeiten muss, lässt sich halt nicht als Vertreter*in aufstellen).

    Ist das so? Bei uns gibt es eigentlich nie Abendtermine, auch nicht für die SL. Was macht ihr denn Abends so?

    Und wieder ein guter Grund für meine Schulform 🥰

    Bei euch gibt es tatsächlich nie Termine, die bis in den Abend hinein dauern? An meiner Schule haben wir zu Schuljahresbeginn einen Elternabend zur Wahl der Klassenelternschaften (ist vorgeschrieben für Klassen, in denen mind. die Hälfte der SuS noch minderjährig ist) - der dauert von 18:30 bis max. 20 Uhr; dann gibt es Ende November den Eltern- und Betriebssprechtag (16-20 Uhr) sowie Anfang Februar zwei Infoveranstaltungen: für das BG (17:30-19 Uhr) und für die weiteren Bildungsgänge (17-19 Uhr). Bei diesen Terminen ist auch unser Schulleiter anwesend. Er muss außerdem an den Sitzungen des Schulvorstands teilnehmen, die dreimal pro Schuljahr stattfinden (i. d. R. 18-20 Uhr, da auch Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe im Schulvorstand sind), und hat manchmal spätnachmittags bis in den frühen Abend weitere Termine, z. B. mit Vertreter*innen des Landkreises als Schulträger oder mit betrieblichen Vertreter*innen.

    Bangers'n'Mash : Ich finde auch, dass die Frage nach dem Wohnort eine sehr individuelle Entscheidung ist. Im Gegensatz zu meinen Vorschreiber*innen genieße ich es sehr, nicht (mehr) an meinem Schulort zu wohnen. Ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit sechs Jahre am Schulort (Kleinstadt mit ca. 21000 EW) gewohnt und habe es als sehr nervig empfunden, wirklich andauernd SuS zu begegnen: beim Spazierengehen, beim Einkaufen, in Restaurants und Kneipen, im Fitnessstudio,... - entweder als "Privatpersonen" oder als Azubi, Aushilfe oder auch Sohn/Tochter der Inhaberfamilie (war in mehreren Restaurants, zwei Eiscafés, einem Kiosk und jeweils einem "Dönerladen" und einem Asia-Imbiss im Ort der Fall). Mit Eltern habe ich ja in meiner Schulform weniger zu tun, aber auch denen bin ich ab und zu begegnet. Nee, das brauche ich echt nicht in meiner Freizeit! Hinzu kommt, dass meine Schule mitten in der Stadt liegt und ich z. B. auf dem Weg von meiner Wohnung in die Innenstadt daran vorbei musste. Auch dadurch wurde ich ständig an die Arbeit erinnert, was ich persönlich ebenfalls nicht mag und nicht mehr möchte (ich empfand dadurch die Abgrenzung Arbeit - Freizeit als schwierig).

    Nun wohne ich seit fast 15 Jahren in fast 50 km Entfernung vom Schulort. Gerne wäre ich ein wenig näher dran gezogen (25-30 km empfinde ich als ideal), aber das passte halt nicht, als ich mit meinem jetzigen Ehemann zusammenzog. Mir macht das Pendeln zur Schule gar nichts aus - außer bei Eis und Schnee im Winter (aber da fällt ja der Präsenzunterricht in besonders heftigen Fällen eh aus); wir fahren aber auch viel in Fahrgemeinschaft, da eine recht große Gruppe von 15-20 KuK ebenfalls hier in der (Groß-)Stadt/an meinem Wohnort wohnt. Ich kann gerade auf dem Rückweg von der Schule wunderbar im Auto abschalten, muss ich sagen.

    Zwei der drei Schulleiter, die ich mittlerweile an meiner Schule "erlebt" habe, wohnten ebenfalls nicht am Schulort. SL 1 wohnte am Schulort, SL 2 in einem Nachbarlandkreis in ca. 45 Min. Entfernung von der Schule (der hatte sich aber tatsächlich zeitweise ein Zimmer am Schulort gemietet, weil er - in "höherem" Alter - keine Lust mehr hatte, nach Abendterminen noch nach Hause zu fahren) und der derzeitige SL wohnt ca. eine halbe Stunde entfernt vom Schulort im selben Landkreis.

    Gilt für SL nicht sowieso so etwas wie Ortspflicht? Ich meine, dazu existiert eine Rechtsvorschrift. Zumindest in SH ist das so.

    Nein, die gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr. Siehe u. a. ein Urteil des BVerwG von 1991 (!): "Beamte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, am Dienstort zu wohnen ("Residenzpflicht"). Das gilt auch für Schulleiter." (rehm eLine | Beamtenrecht des Bundes und der Länder - Gesamtausgabe - Nr. 2 BVerwG vom 07.03.1991 – 2 B 28.91)

    Ich habe natürlich den kompletten Thread gelesen. Eine "Unterstellung" kann ich in dieser - zugegebenermaßen überspitzt ausgedrückten (wie es Seph ja auch bereits beschrieben hatte) - Nachfrage von Sissymaus allerdings nicht erkennen.

    Tipp meinerseits als langjährige Foren-Userin: Drück' dich in Zukunft einfach nicht mehr so nebulös mit "..." aus, sondern schreib' gleich ganz klar und direkt, was du meinst. Dann kommt es seitens anderer User*innen gar nicht erst zu irgendwelchen Assoziationen und Nachfragen können von vornherein vermieden werden ;) .

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