Vor allem verstehe ich nicht, warum man nicht auch außerhalb der Pausen - z. B. in Konferenzen - mal kurz Wasser aus einer mitgebrachten Flasche trinken könnte?!
Beiträge von Humblebee
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Mein Rekord liegt bei 7.45 bis 19.30.. Ohne Pause, d.h. auch ohne Essen und trinken.
Um Himmels Willen! Das kann aber nicht gesund sein! Ich halte es keine zwei Stunden aus ohne etwas zu trinken (mache ich mittlerweile auch im Unterricht, seit ich Nierenproblme hatte) und wenn ich in solch einer langen Zeit nichts essen würde, bekäme ich Kreislaufprobleme.
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Was ist denn das? Der Rest vom Apfel und das "Ende" vom Brot? Ersteres nennt man hier in der Gegend oft "Gnütschen" (wobei ich selber auch häufig "Apfelbutzen" sage) und zweiteres "Knust".
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In Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Hotstein auch! "Schreiner" hört sich für mich sehr süddeutsch an; wusste gar nicht, dass das Wort in NRW auch gängig ist.
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Es war in der letzten Woche um die 10 Grad, da kann man „nur“ Stoßlüften. In fast allen Klassenräumen steht oder sitzt der Lehrer dann im Zug und zumeist die erste Reihe ebenfalls. Selbst für 15minuten ist das schwierig. Hinterher ist man auf Grund dessen krank.
Tja, und genau deshalb sitze ich jetzt mit "dicker" Schnupfennase zuhause und habe mich für den Rest der Woche krankgemeldet...
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Wieso, die dgb hat es doch sehr eindeutig formuliert, dass dies möglich ist. Also wem hilft lesen?!?
Der DGB spricht eindeutig von "Arbeitgeber". Also nochmal (auch wenn @samu und Ratatouille es ja oben bereits betont haben): unsere Schulleitung ist nicht unser Arbeitgeber. Es sei denn, du arbeitest an einer Privatschule.
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Hallo,
eine Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte:
Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser seine Fürsorgepflichten in Bezug auf die Belegschaft nachkommen kann.
Das Interesse der Beschäftigten hat hier wohl Vorrang gegenüber dem Datenschutz des Einzelnen. Macht Sinn.
Ein negatives Ergebnis muss aber wohl nicht mitgeteilt werden, da es dem Datenschutz unterliegt. Kann das tatsächlich sein?
Darf ein Arbeitgeber diese Auskunft beim Arbeitnehmer oder beim Gesundheitsamt direkt einholen? Darf das Amt hier überhaupt eine Auskunft erteilen oder muss diese vom Arbeitnehmer selbst kommen? Testergebnisse werden wohl aufgrund der Vielzahl an Fällen oft nur noch telefonisch mitgeteilt.
Wer kennt sich hier aus?

Schade übrigens, dass das scheinbar wirklich niemand beantworten kann. Oder habe ich da was überlesen?
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Skurriles Thema irgendwie...
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Wie gesagt: da bin ich mir nicht sicher, ob er das wirklich so einfach darf! M. E. dürfte er mich zwar zum Arzt bzw. nach Hause schicken, wenn er meint, dass ich krank (und somit eine "Gefährdung" für meine KuK und SuS) sei - also um mich auszukurieren, vom Arzt zu untersuchen und ggf. krankschreiben zu lassen -, aber ansonsten gilt doch wohl Folgendes:
Darf mein Arbeitgeber mich in Zeiten von Corona zwangsweise ins Home-Office schicken?
Auch, wenn die Antwort auf diese Frage in Krisenzeiten vielleicht etwas seltsam anmutet, aber hier gilt: nein, das darf er nicht. Ein Arbeitgeber darf nämlich nicht über den privaten Wohnraum der Angestellten bestimmen. Einseitige Verfügungen sind also unwirksam. Sie als Arbeitnehmer müssen einer solchen Regelung ausdrücklich zustimmen.
(Quelle: https://www.hannoversche.de/wissenswert/ho…echte-pflichten)
So, das war's jetzt aber von mir zu diesem Thema! Da ich eh nur Vermutungen anstelle und keine rechtlichen Belege habe, macht es wohl wenig Sinn, das weiter auszudiskutieren.
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Klare Aussage, vorlegen muss man es nie beim AG, aber der AG muss einen ohne nicht arbeiten lassen bzw. kann einen für bestimmte Zeit vom Arbeiten vor Ort ohne ausschließen!
Das ist eben die Frage, ob er das wirklich darf und ob das mit "Fürsorgepflicht" und "Hausrecht" begründet werden kann. Ich bin mir da nicht so sicher, bin aber ja keine Rechtsexpertin.
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Das verlangt in einigen Bundesländern schon das Gesundheitsamt, dass du so lange in Quarantäne bleibst bis du zwei negative Tests mit mindestens 48h Abstand dazwischen hattest (Beispiel: Bayern)
Dass das Gesundheitsamt negative Tests verlangt, ist ja was anderes! Hier ging es aber doch darum, ob man in der Schule bzw. beim Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen muss (siehe Ausgangspost).
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Es tut mir wirklich sehr leid, aber ich kann deinen Ausführungen nicht mehr folgen
. Ich glaube, auch wir reden aneinander vorbeiDrum klinke ich mich jetzt hier aus und gehe eine Runde auf's Sofa (bin nämlich mittlerweile auch leicht "angeschnupft")
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Susannea : Das kann ich jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, sorry... Hilf' mir mal bitte auf die Sprünge!
Es ging doch darum, dass du meintest, die SL könne einen Coronatest (bzw. ein negatives Testergebnis) einfordern, auch wenn ein Hausarzt der Meinung ist, ein Test sei nicht erforderlich (so geschehen vorletzte Woche bei einer Kollegin, bei der Bronchitis und Mandelentzündung diagnostiziert wurde und die damit krankgeschrieben war; einen Test brauchte sie gem. Arzt nicht) - siehe Posts Nr. 7, 8 und 9!
Das kann die SL meiner Meinung nach nicht einfach so einfordern, genauso wenig, wie sie verlangen kann, dass jemand, der/die ein postives Testergebnis hatte, erst wieder die Schule betritt, wenn er/sie nachweislich negativ getestet wurde.
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Meines Erachtens kann ein/e Schulleiter/in zwar aufgrund seiner/ihrer Fürsorgepflicht KuK nahelegen nach Hause bzw. zum Arzt zu gehen, wenn sie augenscheinlich krank sind. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie jemanden zwingen kann ein negatives Coronatestergebnis vorzulegen, bevor der/diejenige das Schulhaus wieder betreten darf.
Das ist aber nur meine eigene Einschätzung; ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht.
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... das ist mir noch nie aufgefallen!
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eingelegte Antipasti
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In der Klasse einer Kollegin nimmt ein Schüler auch nicht am Präsenzunterricht teil, weil er Risikopatient ist. Die in der Klasse unterrichtenden KuK haben sich darauf geeinigt, während ihres Unterricht eine Kamera mitlaufen und den Schüler per Videokonferenz teilnehmen zu lassen. Klappt anscheinend gut (auch schon vor den Sommerferien; es handelt sich um eine zweijährige Berufsfachschule). Allerdings weiß ich nicht, wie der betreffende Schüler Leistungsnachweise erbringt.
Ich persönlich würde meinen Unterricht allerdings nicht filmen lassen wollen, muss ich sagen.
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Bin ich froh, dass bei uns an der Schule keine Pausenaufsichten gibt. 👌
Wow, echt nicht? Das habe ich allerdings auch noch nie gehört. Da habt ihr aber wirklich Glück!
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Das wär' natürlich der Oberknaller! Nee, auch in diesen Automaten muss man leider ganz "old school" 50 cent einwerfen und dann die gewünschte Taste drücken
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