Beiträge von Humblebee

    Solche Wandertage oder Outdoor-Projekte gibt es zwar bei uns nicht, aber ein Kollege war auch schon mit seiner Klasse bei leichtem Regen im Kletterwald und bei einigen kleinen Regenschauern zum Kajak-Fahren. Das war halt für einen bestimmten Tag bei der Schulleitung angemeldet und gebucht (Bus und Kletterwald bzw. Kajakausleihe selber). War kein Problem.

    Aber ich denke, wenn es stärker geregnet hätte, wäre das Ganze abgesagt worden, vermutlich auch vom jeweiligen Veranstalter.

    Es war in der letzten Woche um die 10 Grad, da kann man „nur“ Stoßlüften. In fast allen Klassenräumen steht oder sitzt der Lehrer dann im Zug und zumeist die erste Reihe ebenfalls. Selbst für 15minuten ist das schwierig. Hinterher ist man auf Grund dessen krank.

    Tja, und genau deshalb sitze ich jetzt mit "dicker" Schnupfennase zuhause und habe mich für den Rest der Woche krankgemeldet...

    Schade übrigens, dass das scheinbar wirklich niemand beantworten kann. Oder habe ich da was überlesen?

    Wie gesagt: da bin ich mir nicht sicher, ob er das wirklich so einfach darf! M. E. dürfte er mich zwar zum Arzt bzw. nach Hause schicken, wenn er meint, dass ich krank (und somit eine "Gefährdung" für meine KuK und SuS) sei - also um mich auszukurieren, vom Arzt zu untersuchen und ggf. krankschreiben zu lassen -, aber ansonsten gilt doch wohl Folgendes:

    Darf mein Arbeitgeber mich in Zeiten von Corona zwangsweise ins Home-Office schicken?

    Auch, wenn die Antwort auf diese Frage in Krisenzeiten vielleicht etwas seltsam anmutet, aber hier gilt: nein, das darf er nicht. Ein Arbeitgeber darf nämlich nicht über den privaten Wohnraum der Angestellten bestimmen. Einseitige Verfügungen sind also unwirksam. Sie als Arbeitnehmer müssen einer solchen Regelung ausdrücklich zustimmen.

    (Quelle: https://www.hannoversche.de/wissenswert/ho…echte-pflichten)

    So, das war's jetzt aber von mir zu diesem Thema! Da ich eh nur Vermutungen anstelle und keine rechtlichen Belege habe, macht es wohl wenig Sinn, das weiter auszudiskutieren.

    Das verlangt in einigen Bundesländern schon das Gesundheitsamt, dass du so lange in Quarantäne bleibst bis du zwei negative Tests mit mindestens 48h Abstand dazwischen hattest (Beispiel: Bayern)

    Dass das Gesundheitsamt negative Tests verlangt, ist ja was anderes! Hier ging es aber doch darum, ob man in der Schule bzw. beim Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen muss (siehe Ausgangspost).

    Susannea : Das kann ich jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, sorry... Hilf' mir mal bitte auf die Sprünge!

    Es ging doch darum, dass du meintest, die SL könne einen Coronatest (bzw. ein negatives Testergebnis) einfordern, auch wenn ein Hausarzt der Meinung ist, ein Test sei nicht erforderlich (so geschehen vorletzte Woche bei einer Kollegin, bei der Bronchitis und Mandelentzündung diagnostiziert wurde und die damit krankgeschrieben war; einen Test brauchte sie gem. Arzt nicht) - siehe Posts Nr. 7, 8 und 9!

    Das kann die SL meiner Meinung nach nicht einfach so einfordern, genauso wenig, wie sie verlangen kann, dass jemand, der/die ein postives Testergebnis hatte, erst wieder die Schule betritt, wenn er/sie nachweislich negativ getestet wurde.

    Meines Erachtens kann ein/e Schulleiter/in zwar aufgrund seiner/ihrer Fürsorgepflicht KuK nahelegen nach Hause bzw. zum Arzt zu gehen, wenn sie augenscheinlich krank sind. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er/sie jemanden zwingen kann ein negatives Coronatestergebnis vorzulegen, bevor der/diejenige das Schulhaus wieder betreten darf.

    Das ist aber nur meine eigene Einschätzung; ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht.

    In der Klasse einer Kollegin nimmt ein Schüler auch nicht am Präsenzunterricht teil, weil er Risikopatient ist. Die in der Klasse unterrichtenden KuK haben sich darauf geeinigt, während ihres Unterricht eine Kamera mitlaufen und den Schüler per Videokonferenz teilnehmen zu lassen. Klappt anscheinend gut (auch schon vor den Sommerferien; es handelt sich um eine zweijährige Berufsfachschule). Allerdings weiß ich nicht, wie der betreffende Schüler Leistungsnachweise erbringt.

    Ich persönlich würde meinen Unterricht allerdings nicht filmen lassen wollen, muss ich sagen.

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