Wie gesagt: da bin ich mir nicht sicher, ob er das wirklich so einfach darf! M. E. dürfte er mich zwar zum Arzt bzw. nach Hause schicken, wenn er meint, dass ich krank (und somit eine "Gefährdung" für meine KuK und SuS) sei - also um mich auszukurieren, vom Arzt zu untersuchen und ggf. krankschreiben zu lassen -, aber ansonsten gilt doch wohl Folgendes:
Darf mein Arbeitgeber mich in Zeiten von Corona zwangsweise ins Home-Office schicken?
Auch, wenn die Antwort auf diese Frage in Krisenzeiten vielleicht etwas seltsam anmutet, aber hier gilt: nein, das darf er nicht. Ein Arbeitgeber darf nämlich nicht über den privaten Wohnraum der Angestellten bestimmen. Einseitige Verfügungen sind also unwirksam. Sie als Arbeitnehmer müssen einer solchen Regelung ausdrücklich zustimmen.
(Quelle: https://www.hannoversche.de/wissenswert/ho…echte-pflichten)
So, das war's jetzt aber von mir zu diesem Thema! Da ich eh nur Vermutungen anstelle und keine rechtlichen Belege habe, macht es wohl wenig Sinn, das weiter auszudiskutieren.