Wer soll das denn deiner Meinung nach entscheiden? Soll die Schulleitung entscheiden, was das GA darf und was nicht? Kann die besser beurteilen, was ein invasiver Eingriff wäre und was nicht? Ich sehe da ehrlich gesagt keine Alternative. Ich finde allerdings auch die Vorgaben der LSchB eindeutig. Wir hatten auch einen Fall. Da hieß es auch nur GA entscheidet alles. Da ging es um Information an die Eltern.
Lies' bitte genauer: Es geht mir doch überhaupt nicht um die Entscheidung, ob Cornonatest durchgeführt werden - das entscheidet selbstverständlich das Gesundheitsamt (i. d. R. aber in Zusammenarbeit mit der SL) -, sondern es geht mir darum, dass die Erziehungsberechtigten im Vorfeld darüber informiert werden sollten.
In dem von dir genannten Fall ging es ja wohl um etwas anderes, oder? Nämlich um die Melde- und Informationspflicht, um die es auch in der von dir genannten Rundverfügung geht.
Und welche Vorgaben der Landesschulbehörde meinst du denn? Von denen habe ich im Zusammenhang mit Corona noch gar keine Vorgaben gelesen. Wozu auch?! Die kommen doch vom Kultusministerium, gell?!