Dann doch nochmals OT weil's so schön ist. 😁
So ist es bei uns auch. Die Fachlehrer müssen als Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst eine Ausbildung und Weiterbildung (Meister oder Fachschule) absolvieren. Mit der Lehrbefähigung erfüllen sie die beamtenrechtlichen Vorraussetzungen und werden im gehobenen Dienst eingestellt.
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildu…hnische-faecher
EIn letztes Mal dazu OT: Danke für die Info und den Link! Dabei habe ich noch einen Unterschied festgestellt, denn in Niedersachsen gibt es im Bereicht "WIrtschaft/Verwaltung" keine "Fachpraxislehrkräfte".
Aber was die Verbeamtung angeht, habe ich mich bzgl. Niedersachsen oben missverständlich ausgedrückt: auch "Lehrer*innen für Fachpraxis (LfFp)" werden z. T. bei uns verbeamtet (abhängig von den "Voraussetzungen", die sie mitbringen); aber nur in der Besoldungsgruppe A9.