Beiträge von Humblebee

    Wir haben immer mal wieder Hospitant*innen, bei denen es sich um Personen handelt, die evtl. den Seiteneinstieg machen wollen oder um Student*innen, die vielleicht den Studiengang auf Lehramt BBS wechseln möchten, und die für ein oder zwei Wochen bei uns sind. Ich finde es super, dass diese Leute sich zur Entscheidungsfindung erst einmal einen Einblick in den Schulalltag an einer BBS verschaffen (sie hospitieren aber wirklich nur und übernehmen keinen Unterricht). Wie das Ganze "verwaltungstechnisch" abläuft, also ob es zwischen unserer Schule und diesen Hospitant*innen einen (Praktikums-)Vertrag gibt usw., weiß ich nicht, da dies natürlich über die Schulleitung läuft. Kann mich nach den Herbstferien aber gern mal diesbezüglich erkundigen.

    Gemäß der in Beitrag 3 verlinkten Konferenzordnung, die für BW gilt, befasst man sich in einer Klassenkonferenz mit folgenden Punkten (siehe hier unter § 4: Landesrecht BW - KonfO BW 1993 | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Konferenzordnung des Kultusministeriums vom 5. Juni 1984 | gültig ab: 01.08.1984 (landesrecht-bw.de):

    (1) Zu den Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse, über die gemäß § 45 Abs. 2 des Schulgesetzes die Klassenkonferenz berät und beschließt, gehören insbesondere

    1. das Zusammenwirken der Lehrer der Klasse;

    2. Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz;

    3. gegenseitige Information über den Leistungsstand der Schüler;

    4. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen;

    5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, soweit die Klassenkonferenz dafür zuständig ist;

    6. Zuweisung von Schülern zu differenziert angebotenen Unterrichtsveranstaltungen unbeschadet eines Entscheidungsrechts der Erziehungsberechtigten und der Schüler;

    7. Durchführung von Studienfahrten, Schullandheimaufenthalten, Schulausflügen, Wandertagen, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstiger Veranstaltungen für die Klasse;

    8. Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse;

    9. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen im Rahmen der Klassenpflegschaft;

    10. sonstige Angelegenheiten, die der Klassenkonferenz auf Grund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften übertragen sind.

    Viele, die Latein belegen, nehmen noch eine dritte, teilweise vierte Fremdsprache schulisch dazu.

    So war es zumindest zu meiner Zeit.

    Auch das war zu meiner Schulzeit anders. NIemand von denjenigen, die in meinem Abi-Jahrgang Latein als zweite Fremdsprache gewählt hatten, hat in der Oberstufe noch Französisch dazu gelernt/gewählt. Eine vierte Fremdsprache wurde - und wird bis heute! - an dem (Kleinstadt-)Gymnasium, das ich besucht habe, gar nicht angeboten.

    Sehe ich anders. Ich hatte kein Latein und die Lateinklasse war immer besser in deutscher Grammatik. Außerdem gibt es Studienberufe, in denen man sich Fremdwörter besser herleiten und merken kann, wenn man Latein hatte.

    Ich hatte ebenfalls kein Latein (habe ich für mein BBS-Lehramtsstudium Englisch zum Glück auch nicht benötigt). Hat mir nie gefehlt. Ich habe auch nicht in Erinnerung, dass zu meiner Gym-Zeit diejenigen (wenigen), die Latein als zweite Fremdsprache hatten, besser in deutscher Grammatik waren. Ich behaupte mal, dass ich selber schon immer sehr gut in deutscher Grammatik war (wie auch mehrere Schulfreund*innen, die alle kein Latein hatten).

    Mehrere meiner Mit-Abiturient*innen, die dann doch noch das Latinum für ihr Studium brauchten, haben dies in der Uni nachgeholt; ein paar hatten Latein schon ab der 11. Klasse als dritte Fremdsprache belegt (das war aber ein sehr kleiner Kurs mit nur 10 SuS).

    Selbstverständlich. Was wäre die Alternative?

    Ich kenne Schulen, an denen für die Erste-Hilfe-Kurse kein oder möglichst wenig Unterricht ausfallen soll (Vorgabe der SL) und die Kurse daher zweimal vier Stunden nachmittags stattfinden. An der BBS, wo eine Freundin von mir tätig ist, sind es jetzt nach den Herbstferien zwei Nachmittage von 14 bis 18 Uhr (witzigerweise haben wir uns gerade gestern darüber unterhalten). Und von einem Bekannten, der an einer allgemeinbildenden Schule tätig ist, weiß ich, dass dort die Erste-Hilfe-Kurse an einem der letzten Tage in den Sommerferien angesetzt werden.

    Ok, diesen Monat waren es tatsächlich nur 2 - für mich: Pflegschaft und FK.

    Andere Kollegen mussten aber noch zu diversen anderen Veranstaltungen wie Erste-Hilfe-Kurs, "Fobi" für neue KollegInnen 2 Tage, Sprechstunde Teamsprecher mit der Abteilungsleitung, 3 verschiedene Arbeitskreise, Begleitung Schulklasse zur Berufsfachmessen, Schulkonferenz, Teamsitzung AG LeiterInnen

    Ist immer was los bei uns.......

    Da unterscheiden sich halt auch allgemeinbildende von berufsbildenden Schulen. Bspw. gibt's bei uns nur eine einzige AG, Arbeitsgruppen auch nur selten,... Der alle drei Jahre notwendige Erste-Hilfe-Kurs wird an Schultagen (1.-8. Stunde) angeboten und die beteiligten KuK vom Unterricht freigestellt (die Klassen erhalten i. d. R. Arbeitsaufträge).

    Mich würde das schon stören. Wir haben nämlich in vielen Monaten 3 Zusatztermine, also an 3 von 4 Konferenztagen. Wenn ich meinen freien Tag dann nur noch zu 25 % frei hätte, würde mich das in der Tat sehr stören.

    Alle 6-8 Wochen einmal würde mich auch nicht stören. Aber so ist es nun mal nicht.

    Das ist dann aber bei euch an der Schule anders als bei uns. An meiner Schule gibt es nicht so viele Zusatztermine (definitiv nicht mehrere pro Monat).

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