Beiträge von flecki


    KOmmt darauf an, wer das Kindergeld bekommt. Sie, dann mit den Bezügen, der Vater, wenn er nciht Beamter ist über die kindergeldkasse.
    Wer es beziehen sollte ist abhängig, ob schon einer von beiden Kinder hat.


    Die Kindergeldkasse sagte mir damals, dass der im ÖD Beschäftigte das Kindergeld beziehen müsse. Wir wollten damals, dass mein Mann (Arbeiter) es bekommt. Das ging aber nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

    Oh je, das klingt ja echt heftig.


    Soweit ich weiß dürfen wir keine Taschen durchsuchen, nur wenn das okay des Schülers vorliegt und er es selber macht. Selber Hand anlegen geht nicht.


    Bei Zweifel ob es sich um eine echte Waffe handelt stets die Polizei befragen. Der Besitz einer Waffe ist nur unter strengen Auflagen erlaubt, nur Erwachsene dürfen dies und auch nicht in der Öffentlichkeit. Wir hätten den Fall, dass ein Schüler eine softair mitführte - da gab es für die Eltern ein Bußgeld.


    Aber das müsste eure Schulleitung auch wissen *kopfschüttel*

    Zitat von »flecki« Seit 3 Jahren bin ich dort nun, inzwischen seit über einem Jahr auch auf Lebenszeit verbeamtet. Ob diese Zeitspanne genügt um genügend Erfahrung für eine Schulleitungsaufgabe zu sammeln, liegt wohl in der Entscheidung der Schulaufsicht.


    Davor habe ich auch 2 Jahre durchgehend an einer Schule Vertretungsunterricht gemacht. Diese Zeit als Angestellter wird ja fiktiv angerechnet. Danke für die Auskunft.

    Ich habe allerdings Bedenken wegen deiner Beweggründe. Ich würde keinen Vorgesetzten haben wollen, der sich nur bewirbt, um eine unangenehme Versetzung zu vermeiden. Außerdem sollte man sich schon auf solche Aufgaben vorbereiten.


    Ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Ich bewerbe mich ja nicht nur, weil ich eine unangenehme Versetzung vermeiden will. Klingt in meinem Post zwar so - ist aber nicht so gemeint. Für mich ist es eine Frage des Zeitpunktes gewesen - jetzt oder erst nach einer evtl. späteren Versetzung zurück an die GS. Und glaube mir - ich bereite mich schon vor, denn ansonsten hätte ich z.B. mich nicht für die Planung des Stundenplanes gemeldet oder hätte andere spezifische Aufgaben übernommenm, ! Ich möchte schon länger diesen Weg gehen und dieser Wunsch hat nichts mit einer unangenehmen Versetzung zu tun. Erwähnt habe ich es auch deshalb, damit die Gesamtsituation deutlich wird (meiner Sorge einer negativen/schlechten Beurteilung seitens meiner SL, die keinen gehen lassen möchte.)

    Hallo,


    eigentlich bin ich Grundschullehrerin. Nachdem ich aber lange Zeit keine feste Stelle ergattern konnte, hatte ich mich auf eine Stelle im Sek I-Bereich (Hauptschule) beworben. Seit 3 Jahren bin ich dort nun, inzwischen seit über einem Jahr auch auf Lebenszeit verbeamtet. Mir gefällt es dort sehr, allerdings keimt manchmal der Wunsch nach der Rückkehr zu den Kleinen auf.


    Nun wird unsere Schule wohl bald geschlossen, da im Ort eine Sekundarschule entstehen soll. Da ich nicht warten möchte bis man mich dann bis ans letzte Eckchen des Bezirks versetzt (habe 3 Kinder mit 1, 4 und 6 Jahren und bin somit räumlich nicht sehr flexibel), denke ich an eine Bewerbung auf eine Konrektorenstelle nach. Nicht nur damit ich wegkomme - ich möchte das schon gerne. Ich bin auch jetzt schon beim Stundenplan tätig und habe diverse weitere Ämter inne.


    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Brauche ich (falls ich die Stelle bekomme) eine Freigabeerklärung der Schulaufsicht/Schulleitung? Oder kann ich ohne gehen?
    2. Ich müsste ja eine weitere Revision machen (U-Besuch, Beurteilung und Beratung eines UB´s, Leitung einer Konferenz und Kolloqium). Diese wird noch an der alten Schule durchgeführt. Nun habe ich allerdings große Bedenken, dass meine SL nicht objektiv an diese Angelegenheit gehen würde. Muss die Revision unbedingt an der alten Schule erfolgen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten. Ich habe nämlich kein Interesse an einer schlechten Beurteilung in meiner Akte.


    lg
    flecki

    Bei uns geht es immer sehr lustig zu, die meisten Kollegen verstehen sich sehr gut (besonders unsere junge Fraktion :) ) Wir haben sehr viel Spaß zusammen und unterhalten uns auch oft über private Dinge. Für mich ist es das beste Kollegium der Welt und ich werde sehr traurig sein wenn unsere Schule aufgelöst wird und wir alle verstreut werden...

    Also wir mussten keine Stunde gehalten haben, um eine vorläufige Unterrichtserlaubnis zu erhalten. Wende dich an die Landeskirche und frag da nach. Diese senden dir die entsprechenden Unterlagen zu. Du musst einen Schein ausfüllen lassen, auf dem dir deine Kirche bescheinigt, dass du Mitglied bist. Ich erinnere mich daran, dass man auch Mitglied in einer Freien Kirche ankreuzen konnte.


    lg
    flecki

    Hallo,


    folgende Fragen wurden mir zusätzlich gestellt:


    - Stichwort "individuelle Förderung". Was bedeutet das für Sie, wie fördern Sie Schüler in ihrem Untericht individuell.
    - Wie können Sie sich vorstellen, sich aktiv ins Schulleben einzubringen (Projekte, AG´s etc).
    - Was macht für Sie einen guten Untericht aus?
    - Für wie wichtig halten Sie Elternarbeit? Wie sieht ihr Umgang mit Eltern aus?


    lg
    flecki

    im Trainingsraum wurden erstmal grundlegende Benimmregeln vereinbart.


    Okay - welche Kosequenzen bei Nichteinhaltung wurden denn besprochen? Ohne die macht der Trainingsraum ja wenig Sinn. Habt ihr eine Grenze bezüglich TR-Besuchen? Bei uns werden die Schüler nach dem 5. Besuch suspendiert und dürfen erst nach einem Elterngespräch wieder am Unterricht teilnehmen. Diese Grenze wirkt bei vielen Wunder :) .


    Lass dich auf jeden Fall nicht verunsichern, die Gespräche würde ich auf jeden Fall führen. Und notfalls hilft oft ja dieses "aus dem Raum verbannen", somit entzieht man dem Schüler das Publikum.


    lg

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