Beiträge von liszt1811

    Falls Du verbeamtet wirst, legst Du einen Diensteid ab. Wenn Du diesen im vollen Bewusstsein ablegen möchtest, dass Du Dich einen Teufel um das Beamtenrecht scherst, dann musst Du das natürlich primär erst einmal mit Dir selbst ausmachen.
    Ich kann nur hoffe, dass Du hier für ein bewusstes Dienstvergehen keine Anleitung bekommst.

    Was läuft bei dir schief? Ich schere mich weder einen Teufel um das Beamtenrecht noch plane ich bewusste Dienstvergehen. Die Tatsache dass du beides aus meinem Text herausließt sollte dir zu denken geben.


    Ich hoffe auch nicht auf "Beratung" für hinterziehen möglicher Gewinne @CDL. Wenn ich aber beispielsweise nebenberuflich als Schriftsteller am Tag eigentlich nur 2 Stunden arbeiten darf, aber an dem Tag sonst nichts zu tun habe, dann lege ich mir doch keine Uhr neben den Schreibtisch und stoppe die Zeit. Manchmal meine ich, die meisten Beamten gehen mit dem BGB ins Bett.



    Ansonsten danke für die seriösen Antworten der anderen!

    Hi,


    ich möchte nebenberuflich ein oder mehrere Projekte angehen. Ich bin derzeit Vertretungslehrer und werde ggf. demnächst verbeamtet.
    https://dejure.org/gesetze/BBG/99.html
    Hier steht drin dass ich maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit und bis zu 40% meines Gehaltes zusätzlich erarbeiten darf. Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal. Gehalt ist natürlich etwas anderes. Was passiert denn wenn ich auf einmal mit einer Gründung soviel Erfolg habe, dass ich mehr als 40% hinzu verdiene?


    Und kann eine Verbeamtung verweigert werden, wenn ich bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit habe?


    Beste Grüße

Werbung