Selbstständigkeit neben der Verbeamtung

  • Hi,


    ich möchte nebenberuflich ein oder mehrere Projekte angehen. Ich bin derzeit Vertretungslehrer und werde ggf. demnächst verbeamtet.
    https://dejure.org/gesetze/BBG/99.html
    Hier steht drin dass ich maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit und bis zu 40% meines Gehaltes zusätzlich erarbeiten darf. Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal. Gehalt ist natürlich etwas anderes. Was passiert denn wenn ich auf einmal mit einer Gründung soviel Erfolg habe, dass ich mehr als 40% hinzu verdiene?


    Und kann eine Verbeamtung verweigert werden, wenn ich bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit habe?


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Falls Du verbeamtet wirst, legst Du einen Diensteid ab. Wenn Du diesen im vollen Bewusstsein ablegen möchtest, dass Du Dich einen Teufel um das Beamtenrecht scherst, dann musst Du das natürlich primär erst einmal mit Dir selbst ausmachen.


    Ich kann nur hoffe, dass Du hier für ein bewusstes Dienstvergehen keine Anleitung bekommst.

  • Falls Du verbeamtet wirst, legst Du einen Diensteid ab. Wenn Du diesen im vollen Bewusstsein ablegen möchtest, dass Du Dich einen Teufel um das Beamtenrecht scherst, dann musst Du das natürlich primär erst einmal mit Dir selbst ausmachen.
    Ich kann nur hoffe, dass Du hier für ein bewusstes Dienstvergehen keine Anleitung bekommst.

    Warum sollte er hier eine Anleitung für ein bewusstes Dienstvergehen bekommen? Danach fragt er ja gar nicht. Er ist (vielleicht schon jahrelang unterbezahlter und in den Sommerferien arbeitsloser) Vertretungslehrer und möchte sich nun nebenbei ein zweites Standbein aufbauen. Daran ist ja erst mal nichts Gesetzeswidriges. Vielleicht möchte er schriftstellerisch oder künstlerisch tätig sein und befürchtet, dass er 3000 Euro pro Monat verdient, wenn er nur zwei Stunden pro Woche nebenbei arbeitet ;-). Dass er das ganze anzeigen bzw. genehmigen lassen muss, ist klar.

  • Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....


    Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)


    §3 Abs. 4 TV-l:

    Zitat

    4) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.

  • Warum sollte er hier eine Anleitung für ein bewusstes Dienstvergehen bekommen?

    Deshalb:

    Hier steht drin dass ich maximal 20% der wöchentlichen Arbeitszeit und bis zu 40% meines Gehaltes zusätzlich erarbeiten darf. Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal. Gehalt ist natürlich etwas anderes.

    Der TE ist also bereit in Kauf zu nehmen zumindest schonmal die zeitlichen Beschränkungen für eine zusätzliche Tätigkeit nicht zu beachten (= Eventualvorsatz bzgl. eines Dienstvergehens), was zumindest die Frage aufwirft, ob er auf eine Anleitung hoffen könnte, wie man ein möglicherweise zu hohes Einkommen ebenfalls unentdeckt dazuverdienen kann.


    Und kann eine Verbeamtung verweigert werden, wenn ich bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit habe?

    Ja, kann sie. Lies dir einfach mal den Link von Volker durch. Je nach Art der Selbständigkeit kann diese als unvereinbar mit den Aufgaben eines Landesbeamten angesehen werden.


    Als Landesbeamter sollst du dich mit deiner "vollen Kraft und Hingabe" deinem Beruf widmen. Dafür wirst du von deinem Land alimentiert, erhältst einmal eine Pension, von der jeder deutsche Durchschnittsrentner nur träumen kann und bereits nach 5 Jhren eine berufliche Sicherheit, für die andere Arbeitnehmer deutlich länger einem Betrieb angehören müssen. Umgekehrt erwartet dein Land dafür eben auch etwas von dir, wie u.a., dass du deinen Diensteid als Landesbeamter nicht nur pro forma ablegst und direkt missachtest, sondern respektierst. Also solltest du damit anfangen diese Nebentätigkeit (und nur um eine solche darf es sich handeln) anzumelden und genehmigen zu lassen, dein damit generiertes Einkommen sauber zu deklarieren und dich so vorrangig deiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer zu widmen, wie der Umstand, dass dein Land dich zu alimentieren bereit sein könnte es verdient.


    Dies geschrieben wünsche ich dir natürlich, dass deine Projekte den von dir erhofften Erfolg haben werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL; Deine Ausführungen gelten für Tarifbeschäftigte genauso (außer natürlich die Passagen mit 'Pension' und so)


    Faktisch erwirbt man auch hier mit der Verbeamtung keinerlei Pflichten, die über jene des Tarifbeschäftigten des ÖD hinausgehen (siehe vorletztes Posting)


    Das mit den spezifischen Beamtenpflichten ist aber ein nicht tot zu kriegender Mythos ;) (in der Realität ist er eigentlich nur mit Rechten verbunden

  • Meine Güte, jedes Mal die gleiche Soße hier.


    Ersteller stellt eine ganz klare Frage und dann gibt es erst einmal 5 Posts aus der 'Ich und meine Meinung' Kiste. Schon mal drauf gekommen, dass es einfach keinen interessiert?

  • Schon mal drauf gekommen, dass das ein Diskussionsforum ist und nicht Wünsch-dir-was? Die Frage des TE wurde beantwortet, die Fragen, die diese aufwirft angesprochen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Falls Du verbeamtet wirst, legst Du einen Diensteid ab. Wenn Du diesen im vollen Bewusstsein ablegen möchtest, dass Du Dich einen Teufel um das Beamtenrecht scherst, dann musst Du das natürlich primär erst einmal mit Dir selbst ausmachen.
    Ich kann nur hoffe, dass Du hier für ein bewusstes Dienstvergehen keine Anleitung bekommst.

    Was läuft bei dir schief? Ich schere mich weder einen Teufel um das Beamtenrecht noch plane ich bewusste Dienstvergehen. Die Tatsache dass du beides aus meinem Text herausließt sollte dir zu denken geben.


    Ich hoffe auch nicht auf "Beratung" für hinterziehen möglicher Gewinne @CDL. Wenn ich aber beispielsweise nebenberuflich als Schriftsteller am Tag eigentlich nur 2 Stunden arbeiten darf, aber an dem Tag sonst nichts zu tun habe, dann lege ich mir doch keine Uhr neben den Schreibtisch und stoppe die Zeit. Manchmal meine ich, die meisten Beamten gehen mit dem BGB ins Bett.



    Ansonsten danke für die seriösen Antworten der anderen!

    • Offizieller Beitrag

    "Die Zeiten kann ja niemand kontrollieren, daher ist das wohl erstmal egal." - das läuft zumindest bei Dir schief.


    Nein, es ist nicht egal. Es geht auch nicht um die effektiv gearbeitete Zeit sondern um die 20% der regulären Arbeitszeit von Beamten. Ausgehend von 41 Stunden Wochenarbeitszeit sind das ca. 8 Stunden, die Du nebenher arbeiten darfst. Wenn Du beispielsweise diese Quoten im Monatsmittel einhältst, wird sich in der Tat keiner beschweren.


    Es gibt darüber hinaus zwei Extreme. Ein Beamter, der mit dem BGB bzw. dem LBG ins Bett geht und ein Beamter, der wahlweise unbekümmert oder mit individueller Auslegung geltenden Rechts im Sinne des eigenen Vorteils durch die Welt geht. Beides ist sicherlich übertrieben. Such Dir aus, wo Du Dich einordnen magst.

  • Ich werde mich nirgends einordnen, das überlasse ich dir. Thread kann an dieser Stelle geschlossen werden, walte deines Amtes.

    Wie charmant. Ich rate mal: Kniggekurse wirst du nicht geben wollen im Rahmen deiner Selbstständigkeit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also ich lese hier im Forum wirklich gerne und lerne dabei auch viel. Aber wie hier mit Neuzugängen umgesprungen wird, ist echt erschreckend. Da traut man sich ja kaum noch irgendwas zu fragen... bereits die erste Antwort geht bereits komplett an der Frage vorbei. Ich frage mich immer, würdet ihr den Leuten auch im echten Leben direkt mit dem nackten A**** in's Gesicht springen? Kaum zu glauben, dass wir alle hier dem gleichen Berufsstand angehören und praktisch im selben Boot sitzen. Natürlich gibt es Differenzen, aber muss man denn da so gezielt auf einen draufgehen? Man sollte Beiträge ggf. auch ein zweites Mal durchlesen, bevor man böse Absichten unterstellt. Sehr schade, dass hier so ein rauer Ton herrscht...

  • Schon mal drauf gekommen, dass das ein Diskussionsforum ist und nicht Wünsch-dir-was? Die Frage des TE wurde beantwortet, die Fragen, die diese aufwirft angesprochen.

    Bei allem Respekt: Sobald also die Frage des TEs aus Sicht irgendjemanden der mitdiskutiert / mitliest, als beantwortet gilt, ist der Thread praktisch vogelfrei und jeder steuert seinen Senf zu jeder Frage bei, die annähernd mit der Ausgangsfrage zu tun hat? Bin ich froh, dass Alltags-Kommunikation nicht so funktioniert, ansonsten würde ich mich auf eine einsame Insel zurückziehen.

  • Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....


    Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)

    Wossen: Langsam wirds echt unangenehm mit Deinen ständigen Halb (eher Un-!)wahrheiten über Beamten- und Angestelltendasein.


    (Zum wiederholten Male) zu Deiner Info: Ja, auch der tarifbeschäftigte Lehrer hat Anzeigepflicht. Ab da wird es aber für den Angestellten komfortabel - erst wenn die Haupttätigkeit NACHWEISLICH unter der Nebenbeschäftigung leidet, kann der AG überhaupt einschreiten [1]. Vorher GEHT IHN DAS AUSSERBERUFLICHE VERHALTEN SEINES MITARBEITERS EINEN SCHEISSDRECK AN. Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte. Sämtliche Regelungen über außerdienstliches Verhalten gelten de jure nicht für Angestellte! Gegenüber der angestellten Lehrkraft ist der Staat genauso gut (eher noch schlechter) gestellt wie jede Feld-Wald-und-Wiesen-Firma.


    Ein Kündigungsgrund ist eine nicht angezeigte Nebentätigkeit schon mal gar nicht. Ich wiederhole gern, was Dir hier schon etliche Kollegen gesagt haben: Einen unbefristet angestellten Lehrer zu kündigen ist fast genau so schwer wie einen Beamten loszuwerden. Gegenbeispiele darfst Du natürlich gern anführen - bitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.


    Herzliche Grüße
    Fossi


    [1] nachweislich heißt hier z. B.: Der Lehrer hält seine Unterrichtszeiten nicht ein, weil er erst noch seine Taxi-Fahrgäste heimbringen muss oder ähnliches.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte

    Völlig absurd - die Antwort hast Du übrigens selbst gegeben - natürlich leidet die Haupttätigkeit des Lehrerberufes durch das Nachgehen der Prostitution. okay, Du meinst, der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hat rechtlich keinerlei Möglichkeiten, wenn die Schüler und Eltern nach Arbeitsschluss mal auf dem Strassenstrich den tarifbeschäftigten Lehrer besuchen...Puhhh....Puhhh


    Ohjeohje, übrigens auch nicht ganz 'angemessen' von dir (für selbstverständlichste Dinge) Beweisführungen einzufordern, selbst aber keinerlei Urteil usw. einbringst. geh Du voran, ich zieh dann nach...(von mir gabs übrigens wenigsten den TVL-Wortlaut, wo ja schon das Nötigste drinsteht - an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar)



    Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(langjährige Altbeschäftigte vom BAT ausgenommen, darunter fällt der Threadersteller aber nicht). Mitbestimmung ist i.d.R. im ÖD stärker ausgeprägt als in der Privatwirtschaft, Willkündigungen sind so weitgehend im ÖD ausgeschlossen, aber bei sehr deutlichen Leistungsmängeln oder einer einmaligen größeren Verfehlung oder fortwöhrenden kleineren, ist es schon deutlichst besser Beamter als TBler zu sein...(auch z.B. bei Schließung von Dienststellen....im Lehrerbereich nicht so relevant, weil es da genug Ersatzdienststellen gibt)


    Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:

    Zitat

    bitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.

  • Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:

    Was denn für "Selbstverständlichkeiten", Teufel nochmal?! Die Selbstverständlichkeit, dass ich in meiner Freizeit machen kann, was ich will? Die Selbstverständlichkeit, dass ich mir was dazuverdienen darf? Oder welche Selbstverständlichkeit meinst Du?

    Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(

    Wo habe ich das behauptet? Der angestellte Lehrer hat den gleichen Kündigungsschutz wie jeder Angestellte "draußen" auch. Das ist aber schon ganz ordentlich. Betriebsbedingte Kündigungen sind dem Staat praktisch unmöglich, weil das ganze Land als "Betrieb" gilt und es IMMER irgendwo eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben wird. Verhaltensbedingte Kündigungen sind mit ganz hohen Hürden behaftet; und hier ist der Beamte kaum besser geschützt als der Angestellte.


    DU behauptest fortwährend, Angestellte dürften dies nicht, dürften das nicht, seien schlechter gestellt als Beamte usw. usf. Deshalb meine Aufforderung an Dich, diese Deine Behauptungen zu belegen. Bitte zeig mir mal die Stellen sowohl im TV-L als auch in den einschlägigen Gesetzen, die sich überhaupt mit Nebentätigkeiten beschäftigen. Schon da wirst Du Schwierigkeiten haben. Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! - dass er es NICHT dürfe. Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.



    an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar

    Auch das wieder so ein unbelegtes Geraune von Dir. Gibt es einen extra-TV-L für Lehrer? Wäre mir neu. Worin bestehen denn diese "noch" höheren Anforderungen, und warum ist das Deiner Meinung nach nachvollziehbar?


    Puhhh....Puhhh


    Ohjeohje,

    Ich glaube, mehr hast Du argumentativ nicht zu bieten, oder?


    Hier übrigens noch eine ganz nette Zusammenfassung: https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434884.html

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

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