Beiträge von Volker_D

    Nein. Es ist meine Fahrt. Ich lade dich zu meiner Fahrt ein. Sollte ich mitbekommen, dass du während meiner Fahrt trinkst, auch wenn es auf der anderen Straßenseite ist, dann schließe ich dich von meiner Fahrt aus. Wer soll mir so ein Verbot verbieten? Du kannst mich nicht dazu zwingen, dass du weiterhin mit mir fahren darfst. Ich bin kein Reiseveranstalter. Was willst du machen? Vor Gericht ziehen und dich beschweren, dass ich dir die "Freundschaft" gekündigt habe?

    Ich habe vor ein paar Tagen sogar die Paragrafen genannt. Und ich habe sogar die Paragraphen genannt, wie die Schulkonferenz es aufheben kann. Soll ich das immer wieder wiederholen? Da wird ja wohl ein Schlagwort reichen.


    Dann frage ich mich, warum wir bei den Klassenfahrten immer so einen Heckmeck machen mit dem Schwimmen im Meer. Schwimmfähigkeit Nachweisen, Aussichten besorgen, ...

    Die Schüler haben auch ein "Recht" (Wo steht das eigeneltich im Grundgesetzt ?), im Meer zu schwimmen. Das ist nicht verboten. Ist ein Badestrand. Ich gebe den Schülern dann also einfach Freizeit am Nachmittag, und dann könne sie in Ruhe schwimmen gehen. Damit habe ich dann ja nichts zu tun, weil es Freizeit ist. Wer kann ihnen das verbieten? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

    Zeugnisübergabe und Feier sind bei uns getrennt. An meiner jetzigen Schule räumlich und zeitlich. An meinen alten Schulen zumindest zeitlich. Zeugisübergabe war Dienst und da musste man anwesend sein. Feier war von den Eltern organisiert, nicht von der Schule; da war kein dienst und alle Lehrer konnten nach Hause fahren bzw brauchten gar nicht erst kommen.

    Mit der Aussage, dass das in der Praxis (immer) geduldet wird, wäre ich vorsichtig. Wenn an meiner alten Schule Schüler vor oder während der Zeugnisausgabe mit Alkohol gesehen wurden, dann wurden sie von der Zeugnisausgabe ausgeschlossen und durften sich das Zeugnis am folgenden Werktag aus der Schule abholen.

    Aber wie gesagt: Schulkonferenz kann das in NRW beliebig regeln. Beim Schulfest kann man es dann z.B. so regeln: Erwachsene (Eltern) dürfen trinken. Schüler aber nicht.

    Kenne mich damit ja auch nicht aus, aber chat-gpt sagt mir:

    Wenn Rum ausflockt, ist das meist eine physikalische Reaktion, kein Hinweis auf Verderb oder schlechte Qualität – insbesondere bei hochwertigen oder naturbelassenen Sorten.

    [...]

    1. Temperaturbedingte Ausflockung

    [...]

    • Maßnahme: Einfach auf Zimmertemperatur bringen und leicht schütteln oder ruhen lassen – die Flocken lösen sich meist wieder auf.
    • Fazit: Unbedenklich, Qualität bleibt erhalten.

    [...]

    2. Natürliche Rückstände / ungelagerter Rum

    [...]

    • Maßnahme: Flasche vor dem Einschenken leicht schwenken oder den Rum durch ein feines Sieb gießen.
    • Fazit: Kein Qualitätsmangel, sondern eher ein Zeichen für handwerkliche Herstellung.

    [...]

    3. Verunreinigung oder Lagerungsproblem

    [...]

    • Maßnahme: Prüfen, ob sich Geschmack oder Geruch verändert haben (sauer, muffig, chemisch?).
    • Fazit: Wenn auffällig oder unangenehm – lieber nicht trinken.

    Weiß ich nicht. Bei mir würde das jedenfalls den Handlungsspielraum nicht groß erweitern. Die Leute werden bei Kontrollen auch aus dem Straßenverkehr gezogen, wenn der Alkoholtester anschlägt. Da nutzt es auch nichts, wenn sie ganz unauffällig gefahren sind, mit verschlossenen Augen genau 1 Minute schätzen konnten und einen Geschicklichkeitstest bestanden haben.

    Irgendwo hat das ganze auch etwas mit Respekt den anderen gegenüber zu tun. Wenn man sich den Schädel vollknallen will, dann braucht man das doch nicht gerade auf der Klassenfahrt zu machen. Kann man dann doch auch am nächsten Wochenende machen.

    Es wurde sich aber explizit auf Maylin85 bezogen, deren Schülerschaft nicht "gerade 18" ist, sondern sich erst mit 18 überhaupt anmelden kann und der Schnitt eher bei Anfang/Mitte 20 liegt, mit einzelnen massiven Ausreißern nach oben.

    Aber selbst Anfang 20 Jährige werden machmal nach Jugendstrafrecht verurteil. Und als 20 Jähriger darf man auch nicht alles. Es gibt z.B. (zugegebenermaßen wenige) Berufe, die in dem Alter nicht ausgeübet werden dürfen. Das Waffenrecht hat da auch Einschränkungen bis 21 oder du darfst zum Beispiel keine Kinder adoptieren, wenn du unter 21 bist.

    Ist aber im Grunde alles müßig. Es ist eine Schulveranstaltung und da gibt es eine Vorschrift. Ob die jetzt gut oder nicht gut ist, ist dabei doch unerheblich. Das einzige für mich interessant ist doch: Man kann es ganz legal in der Schulkonferenz beschließen lassen. Warum nutzt man die Chance nicht einfach? Dann ist die Diskussion doch sofort beendet.

    Du trägst jetzt schon ab dem 1. Bier jetzt und heute (ohne diese Reglung) die Verantwortung.

    Wer das kontrolliert ist bei so einer Regel erstmal unerheblich. Ansonsten könntest du auch sagen: "Hmm. Warum darf man bei Rot nicht über die Ampel fahren. Wer kontrolliert das denn?". Es gibt trotzdem diese Regel, obwohl ganz oft dagegen verstoßen wird ein keiner bestraft wird, weil es nicht immer kontrolliert wird.

    Der Unterschied wäre, du könntest "offiziell" mit deinen Schüler abends beim Essen ein Bierchen trinken und das Foto könnte auch problemlos auf Instagram und Co. landen. Es kann dir im ersten Moment keiner etwas falsches Vorwerfen. Gibt es diese Regel nicht, dann kann man dir hingegen etwas vorwerfen. Aber musst du wissen. Ich trinke keinen Alkohol und bei mir ist es ohne so eine Erlaubnis ganz einfach: Ich verbiete es. Und ich kann nur das kontrollieren, was ich sehe. Wenn ich nicht dabei bin, dann kann ich es nicht kontrollieren, es sei denn, die Leute kommen besoffen zurück. Wie soll ich das sonst kontrollieren?

    Das ist aber übrigens nichts neues. Wenn du zum Beispiel eine private Party machst und einer deiner erwachsenen Gäste bei dir Bier trinkt und der dann anschließend nach Hause fahren will, dann kannst du insbesondere als Gastgeber (aber auch als zufälliger Gast) sehr wohl dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der statt 1 Bier schon 10 drin hat.

    Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.

    Und auch Erwachsene können dort nicht tun und lassen was sie wollen.

    Einschränkungen für erwachsene Schüler

    1. Meinungsfreiheit

    • Grundrecht bleibt bestehen, aber:
      • In der Schule gilt das pädagogische Hausrecht: Provokative, beleidigende oder politisch agitierende Äußerungen können sanktioniert werden.
      • Lehrer dürfen die Unterrichtsdisziplin sicherstellen – auch gegenüber Erwachsenen.
      • Kritik am Unterricht oder an der Schule ist erlaubt, muss aber sachlich und konstruktiv geäußert werden.

    2. Versammlungsfreiheit & politische Betätigung

    • Politische Aktivitäten auf dem Schulgelände sind nur im Rahmen der Schulordnung erlaubt.
    • Schüler dürfen keine Parteiveranstaltungen auf dem Schulgelände durchführen oder Werbung verteilen, wenn die Schulordnung das untersagt.

    3. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht

    • Auch volljährige Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, solange sie freiwillig Teil der Schule sind.
    • Unentschuldigtes Fehlen kann zu Verweisen oder Schulverweis führen.

    4. Hausrecht der Schule

    • Schulen haben das Recht, Regeln für das Verhalten auf dem Gelände festzulegen – z. B. zum Tragen von Kleidung, zur Nutzung von Handys oder zu Ruhezeiten.
    • Auch erwachsene Schüler müssen sich an diese Regeln halten.

    5. Ordnungsmaßnahmen (Schulrecht)

    • Volljährige Schüler können genauso wie Minderjährige mit pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder einem Schulverweis belegt werden.
    • Ihr Status als Erwachsene schützt sie nicht vor schulischen Konsequenzen.

    6. Kein Streikrecht im Schulverhältnis

    • Auch volljährige Schüler dürfen den Unterricht nicht "bestreiken", etwa durch organisierte Fernbleiben-Aktionen – das gilt als Verletzung der Schulpflicht (bzw. Schulordnung) und kann sanktioniert werden.

    Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).


    Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...

    Ich würde bei deiner letzten Frage auf jeden Fall auf "Ja, kannst du." wetten.

    Ob die Einschränkung bei Erwachsenen jetzt sinnvoll ist oder nicht, halte ich ehrlich gesagt leider nicht für fraglich. Offensichltich sind solche Einschränkungen auch bei Erwachsenen Leuten nötig. Ansonsten würden es ja ähnliche Einschränkungen zum Beispiel nicht für andere Personen auch geben. z.B. erwachsene Lehrer oder erwachsene Soldaten dürfen auch nicht alles machen, was "normale" erwachsene Leute ganz legal machen dürfen.

    Das wird die Teilkonferenz festlegen. Genau so, wie die Teilkonferenz die Strafen festlegen, wenn einer im Untericht immer stört.

    Im ersten Moment sinnvoll fände ich zum Beispiel Ausschluss vom nächsten Ausflug, da sich die Schüler offensichltich nicht an Anweisungen halten. Bzw. wenn es am Anfang der Fahrt ist sogar noch Ausschluss von der aktuellen Fahrt.

    Bin mir jetzt nicht sicher, auf was du dich beziehst. Eiegntlich geht es hier nur um das Autofahren im privaten PKW. Stimmt. Bei einem Zitat habe ich jetzt aber 2 Punkte angesprochen und die meine ich durchaus ernst. Es gibt neben der BASS noch weitere Quellen, die ggf. ein Einschreiten erfordern: Unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung und Verantwortung gegenüber Dritten. Gerade als Lehrer auf einer Klassenfahrt haben wir eine Beschützergarantenstellung gegenüber unseren Schülern. Und die Frage ist, ab wann man eingreifen muss. Das ist eben ein Graubereich und wir werden es wohl erst dann erfahren, wenn mal ein Lehrer deshalb verklagt wird.

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