Beiträge von Micha.Bk

    Zitat von sissymaus

    liefere 2 saubere Entwürfe und Unterrichtsstunden ab.

    Ich denke, dass es in den vergangenen Jahren bei mir keinen Grund zum Klagen gab, dass ich neben Unterricht auch besonders im Bereich Organisation, Prozesse, Verwaltung - da zählt ja auch meine Aufgabe zu - sehr fit und anerkannt sind. Bei „Showstunden“ bin ich - ganz objektiv - vielleicht aber ein wenig nüchterner oder hölzerner.

    Zitat von sissymaus

    Ansonsten musst Du ohnehin nochmal ran.

    Das heißt, wenn ich beispielsweise eine „3“ bekäme und in einem Jahr mich um eine Stelle bewerbe und sich ein Kollege/Kollegin mit mir bewirbt, werde ich auch neu bewertet. Falls ich der einzige Bewerber wäre, stünde die „3“, was ja egal wäre

    Zitat von schiri

    gilt die Bewerbung afaik 3 Jahre

    Das interessiert mich. Wenn zum Beispiel die Bewertung jetzt mittelmäßig ist und ich bewerbe mich in ein oder zwei Jahren noch einmal, muss dann die aktuelle Bewertung zugrunde liegen oder kann ich aufgrund eines neuen um eine neue Bewertung bitten?

    Hallo liebes Forum,


    die nun folgende Frage soll bitte nicht eine politische Dimension annehmen und auch in keiner Weise als „Frauen-Bashing“ interpretiert werden. Die Situation ist, wie sie ist.
    Ich benötige nur noch einen Rat.
    Ich mache seit vier Jahren eine Aufgabe in der Schule, die gemeinhin als „Funktionsaufgabe“ interpretiert werden kann. Auf diese Funktion wurde auch eine Stelle ausgeschrieben, für die ich mich auf Bitte der Schulleitung beworben habe. Ach ja, Bundesland ist NRW, das ist ja immer sehr wichtig.
    Nun hat sich auch klammheimlich eine Kollegin beworben, das heißt, es gibt zwei Bewerber für eine A14-Stelle.
    Ich bin seit vier Jahren aus der Probezeit, sie seit einem Jahr. Wie gesagt, mein „Vorteil“ ist, dass ich in die Aufgabe voll eingearbeitet bin - aber die Ausschreibung besagt ja „Bereitschaft zur Übernahme“....
    Nun sagt mir der Lehrerrat, dass weibliche Bewerber per se 15 Jahre mehr Berufserfahrung gutgeschrieben bekommen. Also, auch wenn effektiv mehr Berufserfahrung habe, so ist es ja so, dass sie durch die Frauenförderung 15-3 Jahre = 12 Jahre mehr Erfahrung ausgewiesen bekommt. Demnach habe ich gar keinen Chance, sondern kann mich mit Ende 40 vielleicht gegen Kolleginnen Anfang 30 bewerben. Jetzt bin ich Ende 30 und das ist aussichtslos. Schade ist das, habe die Aufgabe gern übernommen - ums Geld geht es mir wenig, das ist von A13 auf A14 ja sehr überschaubar. Die Differenz könnte man samstags in drei Stunden Imbissnebenjob ausgleichen - um es böse zu formulieren.
    Meine Frage ans Forum:
    Kann ich denn eine Bewerbung noch zurück ziehen?
    Weil es wäre ja schon blöd, wenn ich jetzt wie wild Unterrichtsentwürfe schreibe, für ein aussichtsloses Unterfangen. Dann widme ich die Zeit lieber beruflich meinen Schülern und privat der Familie bzw dem Hobby.
    LG Micha

Werbung