Beiträge von ChrIsa

    Meine Frage bezog sich ja eben darauf, ob in Elternzeit arbeiten exakt das gleiche ist wie in Teilzeit. Der einzige Unterschied, den ich sehe ist der, das ich es halbjährlich beantragen kann. Ansonsten scheint alles gleich zu sein. Der Versetzungsantrag für Sommer ist gestellt. Ob der durchgeht ist aber nicht klar, da ich die 35km Regel nicht erfülle.

    Ich bin auch verbeamtet und nicht befristet angestellt.

    Hallo,

    Ich befinde mich in Elternzeit, vertrete mich aber mit 15 Stunden selbst. Mein 2.Fach, kann ich nicht unterrichten, da es nicht angeboten

    wird. Ich mache 4 Korrekturen.

    Kennt sich jemand aus, welche Rechte man eigentlich hat in Elternzeit? Ich nehme an allen Konferenzen teil bin in einer Arbeitsgruppe, mache Vertretungen.

    Oder ist man mit den Vollzeitlehrern in jeder Hinsicht gleichgestellt?

    LG

    Hallo allerseits,


    Dies ist eine Frage an alle Religionslehrer/innen.


    Ich bin katholische Religionslehrerin und wurde an eine Schule versetzt, die einen sehr kleinen Anteil katholischer Schüler hat. Bis dato konnte ich mein Zweitfach Religion nicht unterrichten, da dies für die wenigen Schüler ein anderer Kollege macht. Nun gibt es einen Engpass im evangelischen Reliunterricht. Der kooperative Religionsunterricht wurde in der Fachkonferenz abgelehnt - zu aufwändig! Nun soll jeder Kollege ökumenisch unterrichten, also katholische und evangelische Schüler in einem Kurs. Dies ist meines Wissens nach aber eine "rechtliche Grauzone". Überdies möchte ich das auch nicht. Ich möchte katholischen Religionsunterricht erteilen. Kann ich zu diesem ökumenischen Unterricht gezwungen werden? Laut GG und Verfassung NRW ja eigentlich nicht...
    Wie seht ihr das?

    Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Die Berechnung des LBV war ohne den Familienzuschlag. Das hatte sich erst nach der Geburt so ergeben, da ich das Kindergeld bekommen habe. Mir war nur nicht bewusst, dass dieser auch als Einkommen gilt. Ich habe dann ein Elterngeld von ca 1500 Euro erhalten, inkl. Geschwisterbonus.
    Ich schätze mal, dass ich um die 300Euro pro Monat zurückzahlen werden muss.
    Man sollte tatsächlich einfach zuhause bleiben...Einziges Plus ist, dass man bei der Steuererklärung +/- 0 rauskommt und nicht wegen des Progressionsvorbehalts auch noch nachzahlen muss. :traenen:

    Hallo, Ihr Lieben.


    Ich habe nach drei Monaten Mutterschutz in der Elternzeit mich selbst mit 5 Stunden vertreten. Habe dies auch vorher der Elterngeldstelle mitgeteilt und auch eine prognostizierte, fiktive Gehaltsbescheinigung eingereicht. Nun, nach Auslauf des Elterngeldbezugs, muss ich den tatsächlichen Verdienst nachweisen. So weit, so gut. Allerdings habe ich zum Gehalt obendrauf noch Familienzuschlag erhalten. Weiß irgendjemand, ob dieser exakt zum Einkommen dazu gerechnet wird? Versteuern muss man ihn ja. Ich denke, dass mir das komplett vom Elterngeld wieder abgezogen wird, was ein ganzer Batzen sein wird. :(
    Hätte man das so gewusst, hätte mein Lebensgefährte auch den Zuschlag nehmen können und ich hätte mein Elterngeld in voller Höhe behalten und wir hätten auch den vollen Zuschlag kassiert. Ich verstehe da den Sinn nicht...
    Kennt sich da irgendjemand aus??? Irgendwie arbeitet scheinbar keiner in der Elternzeit, der da schon Erfahrung hat.

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