Elternzeit

  • Hallo,

    Ich befinde mich in Elternzeit, vertrete mich aber mit 15 Stunden selbst. Mein 2.Fach, kann ich nicht unterrichten, da es nicht angeboten

    wird. Ich mache 4 Korrekturen.

    Kennt sich jemand aus, welche Rechte man eigentlich hat in Elternzeit? Ich nehme an allen Konferenzen teil bin in einer Arbeitsgruppe, mache Vertretungen.

    Oder ist man mit den Vollzeitlehrern in jeder Hinsicht gleichgestellt?

    LG

    • Offizieller Beitrag

    Schau Dir die Regelungen zur Teilzeit an. Dort steht alles, was Du wissen musst. Vier Korrekturen mit Englisch lassen sich nicht vermeiden, wenn Du Dein zweites Fach nicht unterrichten kannst. Wie sollte das auch anders gehen?

    § 17 der ADO lautet wie folgt:

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer


    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.


    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.


    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Du kannst bei der Unterrichtsverteilung im nächsten Schuljahr mit der Schulleitung reden, ob es die Möglichkeit gibt, Förderstunden etc. im Umfang des Stundenvolumens einer Korrekturgruppe zu geben. Die Alternative wäre, an eine Schule zu gehen, an der katholische Religionslehre angeboten wird. (Wird das an Deiner Schule wirklich nicht angeboten???)

    Die Elternzeit gibt Dir bezüglich Deiner hier ja überhälftigen Teilzeit innerhalb der Vorgaben zur Teilzeit keine Privilegien - mit einer selbst erlebten Ausnahme:

    In der Elternzeit bist Du relativ frei, was Vertretungsunterricht an anderen Schulen und sogar Schulformen angeht. Daher könntest Du überlegen, falls Du im nächsten Schuljahr auch noch Elternzeit hast, die Schule zu wechseln. Bei meiner Frau hat das super geklappt. Im Anschluss daran hättest Du die Möglichkeit, Urlaub aus familienpolitischen Gründen zu nehmen und hast je nach Bedarf in Deinem schulischen Umfeld auch die Möglichkeit, an eine andere Schule als Deine Stammschule zu gehen. Das kannst Du ausdehnen, bis Dein jüngstes Kind 12 Jahre alt ist.

  • Hallo,

    Ich befinde mich in Elternzeit, vertrete mich aber mit 15 Stunden selbst.

    nur Neugierde: Wieso dann nicht gleich eine normale Deputatsreduzierung? Vertretungsstellen sind doch afaik schlechter bezahlt, oder täusche ich mich da?

  • Nein, wenn man bereits fest angestellt ist, dann werden diese Stellen regulär anteilig bezahlt, also hier vermutlich 15/28.

    Ah,also genauso wie die Reduzierung. Dann ist's wohl egal.

  • Kennt sich jemand aus, welche Rechte man eigentlich hat in Elternzeit? Ich nehme an allen Konferenzen teil bin in einer Arbeitsgruppe, mache Vertretungen.

    Oder ist man mit den Vollzeitlehrern in jeder Hinsicht gleichgestellt?

    Zusätlich zu den schon erwähtnen Gesetzen, Verordnungen, solltet ihr an eurer Schule ein Teilzeitkonzept haben, in dem die schulspezifischen Regelungen für Teilzeitkräfte erwähnt werden. Auch eure Gleichstellungsbeauftragte kannst du bestimmt ansprechen und nach ihren Erfahrungen fragen.

    In Teilzeit werden Vertretungen ab der ersten Stunde bezahlt (ggfs. nach Verrechnung mit Ausfallstunden).


    Du hast aber wahrscheinlich einen befristeten Vertrag unterschrieben, deshalb sollten für dich auch die Regelungen zutreffen, die auf die entsprechenden, befristet eingestellten, Kollegen zutreffen afaik bedeutet das dann u.a. Befreiung von Aufsichten und Vetretungen.

  • Ah,also genauso wie die Reduzierung. Dann ist's wohl egal.

    Nö, weil du in Elternzeit nur 7 Wochen vorher angeben musst, wenn du Aufstocken oder reduzieren willst und mit Ablauf der Elternzeit Anspruch auf die Vollzeitstelle hast, egal wann das im Schuljahr ist.

  • Du hast die gleichen Rechte/ Pflichten wie jeder andere in TZ:

    Ich mache 19/25,5 Stunden und habe 5 Korrekturstapel. Klar muss man an den Konferenzen etc. teilnehmen. Bei uns an der Schule muss man in EZ aber seine Funktionsaufgabe nicht übernehmen (es sei denn man besteht darauf).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Meine Frage bezog sich ja eben darauf, ob in Elternzeit arbeiten exakt das gleiche ist wie in Teilzeit. Der einzige Unterschied, den ich sehe ist der, das ich es halbjährlich beantragen kann. Ansonsten scheint alles gleich zu sein. Der Versetzungsantrag für Sommer ist gestellt. Ob der durchgeht ist aber nicht klar, da ich die 35km Regel nicht erfülle.

    Ich bin auch verbeamtet und nicht befristet angestellt.

  • Meine Frage bezog sich ja eben darauf, ob in Elternzeit arbeiten exakt das gleiche ist wie in Teilzeit.

    Zumindest bei den Pflichten zu Teilnahmen ja, wobei in einigen Bundesländern da eben in Elternzeit Regelungen nicht als KANN sondern als MUSS drin stehen. Aber ich meine NRW hat keine solche Vereinbarung zu "FAmilien und Beruf."

  • Meine Frage bezog sich ja eben darauf, ob in Elternzeit arbeiten exakt das gleiche ist wie in Teilzeit. Der einzige Unterschied, den ich sehe ist der, das ich es halbjährlich beantragen kann. Ansonsten scheint alles gleich zu sein. Der Versetzungsantrag für Sommer ist gestellt. Ob der durchgeht ist aber nicht klar, da ich die 35km Regel nicht erfülle.

    Ich bin auch verbeamtet und nicht befristet angestellt.

    Naja, fairerweise muss man schon noch dazu sagen, dass der Unterschied neben der schnellen Wiederhochstufung auch darin besteht, dass gleichzeitiger Bezug von Elterngeld zum teilweisen Ausgleich der Differenz aus Teilzeit- und Vollzeitgehalt möglich ist.

  • Ah ok, dann besteht der Unterschied wirklich nur noch in der schnelleren Anpassbarkeit der Stundenzahlen. Die Tätigkeit selbst ist ansonsten gleichgestellt mit "normaler" Teilzeittätigkeit.

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