Wie war es denn bei dir vor 5 Jahren, als du das Problem mit dem 55 Lebensjahr hattest? Die damalige Lösung sollte jetzt doch auch gelten.
Die KI sgt mir:
"Für eine am 01.08.1966 geborene Person gelten in NRW folgende Termine für das Greifen der Altersentlastung:
- Entlastung ab 55 Jahren: Greift seit dem 01.08.2022.
- Entlastung ab 60 Jahren: Greift ab dem 01.08.2027.
Der rechtliche Hintergrund zur Berechnung
Nach der Verordnung zur Ausführung des Schulgesetzes NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) wird die Entlastung ab dem Schuljahr gewährt, das auf die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres folgt. [1, 2]
Da das Schuljahr in NRW rechtlich am 31. Juli endet und am 1. August beginnt, vollenden Sie Ihr Lebensjahr genau am letzten Tag des alten Schuljahres. Der darauffolgende Tag (Ihr Geburtstag) ist gleichzeitig der Beginn des neuen Schuljahres. [1, 2]
- Mit 55 Jahren: Sie haben Ihr 55. Lebensjahr am 31.07.2021 vollendet. Das darauf folgende Schuljahr begann am 01.08.2022 (Zuweisung von 1 Pflichtstunde weniger bei Vollzeit). [1]
- Mit 60 Jahren: Sie vollenden Ihr 60. Lebensjahr am 31.07.2026. Das darauf folgende Schuljahr beginnt am 01.08.2027 (Zuweisung von insgesamt 3 Pflichtstunden weniger bei Vollzeit). [1]"
Notfalls musst du remostrieren und das von oben abklären lassen.