Beiträge von PeterKa

    Wir starten im nächsten Schuljahr mit unseren aktuellen 10ern in eine Testphase. Die Interessenabfrage für die Projektkurse bei Eltern, Schülern und Kollegen ist bereits gelaufen. Geplant sind wohl ca. 7 Projektkurse bei 140 Schülern. Die Schüler-Lehrer-Relation darf ja nichtwesentlich von den Standardwerten abweichen.

    Zu den GKLs sind hier alles noch sehr zurückhaltend. Ich halte das Feld jedoch für wichtig und organisatorisch für relativ aufwändig. Warten wir mal ab. Da hat sich zwischen dem ersten Entwurf und der aktuellen Fassung ja noch einiges getan.

    Wieso willst du den Schülern raten viel schriftlich zu nehmen? Wenn ein Schüler nur 5 Fächer hat, dann ist die Wahl des Projektkurses für ihn doch mangels Alternativen viel einfacher. Der muss ja quasi für ihn eingerichtet werden und er muss nicht auf eine Zweit- oder Drittwahl ausweichen.

    Das geht gar nicht an die BR. Die Alternative wäre Aufteilung der Klassen, was bei vier Krankmeldungen ggf. mal eben 100 zu verteilende Schülerinnen ergibt.

    Eine Remonstration geht doch immer an die BR, wenn die Schulleitung die Anweisung aufrechthält, oder bin ich da falsch informiert?

    Remonstrieren kann man nur gegen dienstliche Anordnungen, nicht gegen jeden Beschluss. Aber ja, ich spreche das durchaus an. Wird dann im Protokoll vermerkt (oder auch nicht).

    Resultiert aus dem Beschluss nicht eine dienstliche Anordnung? Außerdem kannst du Beschlüsse beanstanden, das hat ähnliche Wirkung (sagt die KI mir so)

    Das Beanstanden von Konferenzbeschlüssen (z. B. Klassenkonferenz, Lehrerkonferenz) ist ein formelles Verfahren im Schulrecht, um Beschlüsse zu überprüfen, die gegen Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften oder Konferenzbeschlüsse verstoßen

    .Mitglieder der Konferenz: Auch Mitglieder können in der Regel Beschlüsse in der Sitzung oder innerhalb einer Frist in Frage stellen, wenn sie rechtlich bedenklich sind (z. B. fehlerhafte Zusammensetzung, Verstoß gegen Schulgesetz).

    Wirkung und Verfahren:

    • Die Beanstandung hat in der Regel aufschiebende Wirkung.
    • Der Beschluss darf bis zur Klärung meist nicht ausgeführt werden.
    • Ist die Schulleitung der Ansicht, ein Beschluss sei rechtswidrig, hat sie diesen zu beanstanden und den Vollzug auszusetzen.
    • Hilft die Konferenz der Beanstandung nicht ab, entscheidet die übergeordnete Schulaufsichtsbehörde.

    In NRW remonstrieren KollegInnen gegen eine solche Anweisung der Betreuung, um im Unglücksfall nicht haften zu müssen. Die Betreuung müssen sie dann aber dennoch übernehmen.

    Wie ist denn die Reaktion der BezReg auf die Remonstrationen? Wie begründet diese, dass die Kollegen die Betreuung auch beim nächsten Mal übernehmen müssen?

    Arztbesuche kann man vorher mit einer Beurlaubung beantragen/entschuldigen. Abmeldungen, wegen Übelkeit, Kopfschmerzen, o.ä. können natürlich im Lauf eines Tages (auch nach Klausuren) auftauchen und können dann entschuldigt werden. Fehlzeiten durch spontane Arztbesuche, die eben nicht vorher beantragt wurden, sind unentschuldigt.

    Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden, also kann man darauf vertrauen (und es ggfs. überprüfen), dass die die Schüler nichts wesentliches verpasst haben.

    Am Ende des Schuljahres kann man dann einen Übertrag machen und der nimmt dann die Mehrarbeit aus dem Vorjahr mit ins nächste Jahr und man kann das entsprechend berücksichtigen.

    Aber das A und O ist eigentlich das saubere Eintragen. hat man das, ist der Rest kein Problem.

    Wie handhabt ihr die Unterschiedlichen Längern der Schuljahre. In manchen Schuljahren hat man ja mehr Wochen Mehrarbeit geleistet und im nächsten Schuljahr gibt es weniger Wochen. Dadurch werden die Überträge doch sehr interessant.

    Bisher haben wir einen Projektkurs zum Thema Europa und einen In Mathematik.

    Ich fand die beiden Beispiel-Kurse auf https://www.schulministerium.nrw/weiterentwickl…ialen-oberstufe hilfreich und kann mir vorstellen, dass wir sowas in Biologie auch machen werden. Ansonsten überlegen wir noch in Richtung "Mikrobiologie" oder "lokale Umweltschutzprojekte" zu gehen.

    In Physik kann ich mir Projektkurse in Richtung Astrophysik oder Biophysik gut vorstellen, bin aber auch nicht abgeneigt Kurse in Richtung Robotik oder Elektronik zu entwickeln, ggfs. aber auch einfach "Entwicklung von h5p-Modellen für den Physikunterricht".

    Ich halte es aber auf jeden Fall für sinnvoll, wenn sich die Schulen bzw. die Fachgruppen mehrerer Schulen vernetzen und gemeinsam überlegen, was sinnvoll sein könnte.

    Die Klogänge sind in meinen Augen wegen der Täuschungsmöglichkeiten ein ganz anders Übel als das Versäumen von Klausurterminen. Hier hat uns in NRW ja die Schulaufsicht nun eine konkrete Vorgehensweise an die Hand gegeben. Das sollte dann Täuschungsversuche durch Klogänge halbwegs eindämmen.

    Kannst du die konkrete Vorgehensweise hier kurz darstellen, oder verlinken?

    Danke

    Ich hatte zu Beginn um TIPPS gebeten bzw erfragt, ob es ERFAHRUNGEN dazu gibt-um irgendwelche Kommentare oder gar Kritik hatte ich nicht gebeten, Dr. Rakete und kodi!

    In Foren bekommt man nicht immer nur das geboten, was man hören will.

    Du hast doch offensichtlich einen Anwalt, hat der keine Erfahrungen? Haben die Personalvertretungen und Gewerkschaften dir bei deinen Fragen nicht helfen können?

    Nachdem hier in NRW gerade Fälle aufploppen, die einen Missbrauch der Krankschreibung usw. nahelegen, finde ich es super, wie schnell und problemlos in Bayern agiert wird um Dienstunfähige Lehrer außer Dienst zu stellen usw.

    Hat jemand Erfahrung damit, wann das Geld in solchen Fällen in der Regel ausgezahlt wird – oder ob es überhaupt irgendwann kommt?

    Ein ähnliches Problem hatte ich vor zwei Jahren auch. Die Sachbearbeitung war lange ausgefallen usw. Nach einem kurzen Telefonat/Email mit der Dezernatsleitung was das Geld nach einer Woche da.

    Tja... ich habe mich bei der Gleichstellungsbeauftragen meiner Bez. Regierung erkundigt, weil ich das auch nicht glauben konnte. Man entscheidet sich bei TZ und erst recht bei unterhälftiger Teilzeit ja nicht ohne Grund für eine bestimmte Stundenzahl. Dass die dann einfach überschritten werden darf, finde ich schon frech. Und zwei Stunden mehr sind ja nicht wenig, wenn man sich -bewusst- für z.B. 10 entschieden hat.

    Minusstunden nachzuarbeiten dürfte dann ja gar kein Problem sein.

    Mehrarbeit muss durch den Lehrerrat laufen. Schulorganisatorische Gründe müssen dir und dem Lehrerrat dargelegt werden. Ein Ausgleich innerhalb des Schuljahres muss gewährleistet sein (geht bei dir ja nicht). Deine Zustimmung sollte auch vorliegen.

    Im Zweifelsfall schriftlich remonstrieren, auch wenn es nur einige Wochen geht.

    Wieso ihr MInusstunden in das nächste Schuljahr mitnehmen müsst, solltet ihr auch abklären und in der Lehrerkonferenz per Beschluss dafür sorgen, dass das nicht vorkommen kann.

    Unsere Schulleitung (Realschule NRW) überlegt, die Vorsitzenden der Fachkonferenzen in schriftlichen Fächern mit einer Stunde aus dem Lehrertopf zu entlasten, um die Arbeit dort zu stärken. Finde ich sehr sinnvoll. Dadurch werden aber natürlich viele Nebenfächer NICHT entlastet. Die Stunden aus dem Lehrertopf sind halt begrenzt. Auch Aufgaben, die bisher entlastet wurden, werden dann nicht mehr entlastet, sondern auf mehrere Schultern verteilt, dass jeder(r) eine Aufgabe übernimmt.

    Die Grundsätze zur Verteilung der Entlastungsstunden werden von der Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung erstellt. Wenn die Lehrerkonferenz die bisherige Verteilung für sinnvoller hält, kann die Schulleitung die Fachkonferenzvorsitzenden nicht entlasten.

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