Beiträge von PeterKa

    Beide Seite überschreiten da in gewisser Weise ihre Zuständigkeit, denn die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung von Lernmitteln.

    Die wird natürlich normalerweise dem Vorschlag der Fachkonferenz folgen, wenn nichts dagegen spricht.

    Eine Fachkonferenz kann kein Lehrmittel einführen, sondern es nur der Schulkonferenz zur Einführung vorschlagen. Die Schulkonferenz kann entscheiden, dass das gewünschte Lehrwerk nicht analog, sondern digital angeschaft wird. Aber sicherlich wird ein Fachschaftsmitglied auf der Schulkonferenz sinnvoll begründen können warum das Werk nicht digital benötigt wird.

    Es mag sein, dass dir das schwer vorstellbar erscheint. Aber genau so läuft das zum Teil schon lange immer wieder so und es wird nicht (oder später per Zufall) bemerkt. Angefangen bei professionellen Schachspielern, über Führerscheinprüfungen bis hin zu Gewinnspielteilnehmern. Man findet entsprechende Artikel immer wieder in der Presse. Zu glauben, es käme in der Schule nicht analog vor ist blauäugig.

    Wir reden hier weder über Führerscheinprüfungen noch über Schachspielern, sondern über Unterricht in einem Klassenraum. Wenn du da nicht hören/mitbekommen kannst, wenn jemand in der anderen Ecke etwas in eine Uhr sagt, aber der Empfänger in seine Minikopfhörern schon, dann kannst du dich anders im Raum positionieren, für Ruhe sorgen, konkret nachfragen usw. Ich bezweifle, dass diese Konstellation tatsächlich so oft auftritt, dass es ein Problem darstellt.


    Zitat

    Bei meinem einstündigem Physikunterricht in der Sek. I kann ich nicht immer lange Argumentationsketten verlangen. Wenn ich das machen würde, dann hätte ich streng genommen vielleicht 2 gute Schüler pro Klasse und wenn ich mal die "echte" Leistung bewerten würde, dann dürfte die bei über 90% der Schüler bei mangelhaft oder ungenügend liegen. Die verstehen doch oft gar nichts und sagen maximal etwas auswendig auf, was sie gar nicht verstanden haben.

    Kurze Argumentationsketten reichen doch auch aus. Auch Experimentieren und Bearbeiten von Material kannst du bewerten. Das reine Abfragen kommt bei mir Im Physikunterricht höchst selten vor.

    Wenn du sowieso nicht die "echte" Leistung bewertest, sondern geschönte Noten gibst, dann kann es dir doch aber auch egal sein, wenn "externe" Hilfe in Anspruch genommen wird.

    Wir bekommen ja nur eine neue Abrechnung, wenn sich was ändert. Daher müssten wir zum Februar eine neue Abrechung bekommen. Und Abschläge werden auch aufgeführt.

    Ich kann auf der Februar-Abrechnung keine Veränderungen erkennen, auch die Abschläge sind dort nicht aufgeführt. Wird also wohl erst im März aufgelistet sein.

    Danke, PeterKa.


    Nach deinem ersten Zitat gilt also: wenn 12 Stunden regulär sind und der Kollege durch dir dauerhafte Mehrarbeit 14 Stunden macht, diese 2 Stunden Mehrarbeit aber wegen Krankheit nicht gegeben werden, werden sie natürlich auch nicht bezahlt.


    Danke.

    Deshalb behält das LBV von den Abschlägen ja auch einen entsprechenden Anteil ein. Steht weiter unten im Erlass. Die Ferien sollten aber durchbezahlt werden.

    Ein Anruf beim LBV oder dem Schulamt dürfte jedoch die sauberste Variante sein. Wenn du uns dann mitteilst, was dir von dort gesagt wurde.

    Ich glaub, wir haben verschiedene Intentionen bei dem Thema. Einigen geht es mehr darum, die Mängel/No-Goes zu betonen, dass ein Praktikant überhaupt alleine vor einer Klasse steht. Mir geht es eher um die Möglichkeiten - inwieweit kann ein Praktikant eventuell doch agieren und was sollte er dabei auf keinen Fall tun - sodass sein Versicherungsschutz aufrechterhalten und er rechtlich im möglichst grünen Bereich bleibt. Da vermisse nach wie vor konkrete und begründete Aussagen. Also ein "geht nicht" ist mir zu wenig.

    Er sollte auf keinen Fall alleine vor einer Klasse stehen. Das sollte dir als Antwort gnügen, es gibt für ihn keine Möglichkeit zu agieren.

    Zitat

    Ich finde diese Frage auch anderer Hinsicht interessant. Also es gibt ja mittlerweile viel zusätzliches Personal in Schulen, etwa Sozialpädagogen und Schüler-Assistenzkräfte. Wofür die da sind, ist klar. Aber darüber hinaus stellt sich mir die Frage, was dürfen die eigentlich tun und was nicht. Denn eine Assistenz fragte mich, ob sie nicht was tun kann, weil ihr langweilig ist. Auch hier fände ich die Antwort "Sie soll einfach nix machen, so kriegt sie rechtlich keine Schwierigkeiten" zu dürftig. Ich bin halt mehr dafür, Möglichkeiten zu schaffen, konstruktiv zu sein.

    Die Schüler-Assistenzkräfte sind doch für den Schüler da, für diesen dürfen sie das machen für das sie da sind. Wenn ihnen langweilig ist, ist das doch ihr Problem, warum willst du das zu deinem machen? Du kannst ihr auch sagen, dass sie für den Schüler da ist und ihn unterstützen soll. Das ist konstruktiv genug.


    Zitat

    Ein Vater eines Schülers unserer Schule, der beim Gesundheitsamt arbeitet, klärte unsere Schule dann darüber auf, dass wir das Essen auf keinen Fall einfach so anbieten dürfen. Resultat: Es gab für all die 2000 Besucher und noch über 1000 SchülerInnen und Lehrkräfte kein Essen während der 4-stündigen Veranstaltung und die betroffenen Projekte waren damit eingestampft. Denn hätte man trotzdem das Essen angeboten, so hätte man sich strafbar gemacht - denn es gab ja jetzt von einer amtlichen Person eine offizielle Mahnung, dies zu unterlassen. Und das hat Auswirkung bis heute. Es wird bei allen Projektwochen kein Essen mehr angeboten.

    So etwas finde ich traurig. Ich hätte mir gewünscht, dass der Vater nicht nur mitteilt, was verboten ist, sondern mitgeholfen hätte, Möglichkeiten zu schaffen, sodass der Verkauf doch noch stattfinden kann.

    Auf die rechtliche Problematik hätte der Schulleiter euch natürlich vorher hinweisen können und dann hätte man rechtzeitig mit dem Gesundheitsamt und anderen Stellen Hinweise erhalten zur Möglichkeit Lebensmittel zu verkaufen. Das klappt an anderen Schulen durchaus. Ihr könntet euch also für die nächsten Projekttage damit auseinandersetzen, was ihr ändern könntet. Das von einem Elternteil, der die Schule besucht zu erwarten, ist wenig sinnvoll. Diesen als Gesundheitsamtmitarbeiter dienstlich zu kontaktieren, ist dagegen die bessere Variante.

    Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind. ;)

    Du hast die Mehrarbeit aber doch von der BezReg, nach ausfüllen des STD 424 genehmigen lassen. Da muss die Finanzierung doch geklärt sein.

    https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften


    und es gilt (https://bass.schul-welt.de/1056.htm)


    Zitat

    2.2.2 Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen sind, können nicht vergütet werden, wenn sie nicht erteilt worden sind. Dabei kommt es auf den Grund des Unterrichtsausfalls nicht an.

    Zitat

    4.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV zu § 3 MVergV ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde.


    Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

    Das Beispiel ist meiner Erfahrung nach nicht realistisch. Es kommt sehr selten vor, dass ein Lehrer mitten in einer Stunde plötzlich ausfällt. Wenn das vorkommen sollte, bleibt immer noch Zeit eine Aufsicht/Ersatz zu besorgen und sei es kurz in der Nachbarklasse Bescheidzusagen.

    Eine spontan ausfallende Lehrkraft stellt ein Problem dar, aber in den seltensten Fällen ein Problem, dass durch eine "studentische Hilfskraft" in Eigeninitiative gelöst werden kann. Da werden alle Schule andere Mittel und Wege kennen und nutzen.

    Wenn Chaos in der Klasse tobt, wird der Praktikant nichts schaffen können, schon gar nicht irgendetwas zu erarbeiten, was im Sinne der Lehrkraft ist.

    Der Praktikant steht doch nicht allein in der Klasse, sondern er hat von irgendjemandem Anweisungen bekommen, genau wie die Schüler. Von daher ist der anweisenden Stelle die Situation doch bewusst und es ist allen klar was die Anweisungen an den Praktikanten war. Das kommt also nicht so schlecht an, wie du es dir vorstellst, wie soll die Uni davon irgendetwas erfahren? Bei uns haben die während des Praktikums praktisch keinen Kontakt zu den Studenten.

    By the way: Lorz, Ich weiss nicht wo ich dich "gerne als "dämlich"" dargestellt haben soll. Beleg das doch bitte einmal. Ich erkenne auch nicht, dass du das mit meine Beiträgen "hinkriegst". Wenn es dir aber nicht "angenehm" genug ist, antworte einfach nicht auf meine Beiträge.

    Ja. Angekündigt war sie für später. (Januar / Februar) Was mich auch gewundert hat: das LBV hat mich nur am Telefon gefragt, ob die Zahl stimmt. Ich sagte "Ja". und die dreistellige Stundenzahl wurde durchgewunken.

    Du hast in einem Monat mehr als 100 Mehrarbeitstunden relativ problemlos abrechnen können? Das wären doch 25 Stunden pro Woche, was einem doppelten normalen Stundenkontigent entspricht oder einer Arbeitszeit von der 1. bis zur 10 Stunde an allen Tagen.

    Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
    1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?

    Was meinst du mit "was gutes tun"? Der Praktikant ist kein ausgebildeter Lehrer und sollte keine Lehrkraft vertreten.

    Zitat

    2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?

    3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*


    Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.


    Zitat

    3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).

    Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.


    Zitat

    4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...


    *Kritisches Hinterfragen:

    - Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider.

    Als Privatperson hat der Praktikant in der Schule/Klasse nichts verloren. Die Schule stellt zu Unterrichtszeiten keinen öffentlichen Raum für die Schüler dar.

    Die Schüler kennen den Begriff weisungsbefugt nicht einmal. Vertretungsunterricht darf der Praktikant dennoch nicht geben. Das sollten allerdings alle Schulleiter und Vertretungsplaner wissen und ihn sowieso nicht einsetzten. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.

    Die Zahlung des LBV taucht zwar im Konto auf, aber auf der Gehaltsabrechnung für Februar nicht. Hat jemand dafür irgendwelche schriftlichen Mitteilungen erhalten oder kommt kein Brief dafür?

    Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.

    Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))

    Warum kannst du der Konferenz nicht per Video zugeschaltet werden? Was sagt denn dein SL zu der Situation und zu deinem Sonderurlaubsantrag?


    Kind vorbeibringen lassen ist auch eine Idee, wenn du nicht hin- und herfahren kannst.

    Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.

    Wieso erst ab Klasse 6? Ich finde in der Bass dazu keine Angaben und gehe davon aus, dass die Lern- und Förderempfehlungen auch in der 5 schon nötig sind.

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