Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?
Was meinst du mit "was gutes tun"? Der Praktikant ist kein ausgebildeter Lehrer und sollte keine Lehrkraft vertreten.
Zitat2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?
3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*
Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.
Zitat3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).
Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...
*Kritisches Hinterfragen:
- Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider.
Als Privatperson hat der Praktikant in der Schule/Klasse nichts verloren. Die Schule stellt zu Unterrichtszeiten keinen öffentlichen Raum für die Schüler dar.
Die Schüler kennen den Begriff weisungsbefugt nicht einmal. Vertretungsunterricht darf der Praktikant dennoch nicht geben. Das sollten allerdings alle Schulleiter und Vertretungsplaner wissen und ihn sowieso nicht einsetzten. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.