Beiträge von PeterKa

    Bitte entschuldige, aber die Aussage verstehe ich gar nicht!


    Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.

    Klar muss ich ihnen den Leistungsstand jederzeit nennen, aber der Leistungsstand ist keine Note. Auch wenn vielerorts immer von Quartalsnoten die Rede ist, findet sich in den rechtlichen Vorgaben nur der Begriff Leistungsstand.

    Da mache ich gerne mit.

    Wenn die Kollegen fit waren, aber mit der Situation nicht zurecht kommen, köntnen sie auch eine Überlastungsanzeige stellen. Dann wird dem Vorgesetzten die Situation bewusst und er kann Änderungen herbeiführen. Auch Zusatzaufgaben kann man abgeben, die muss man ja nicht machen, wenn man damit überfordert ist.


    Wieso sollte es denn junge Kollegen ohne Kinder treffen? Das besondere an deren Situation gegenüber anderen, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil junge/neue Familien oder ältere körperlich angeschlagenen Kollegen sind doch viel eher belastet.

    OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.

    Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.

    Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    Ja eine Entfristung hatten wir wegen des Gestaltungsmissbrauchs auch gerade durch. Mal sehen, was mit der anderen Lehrkraft wird. Danke für die ganzen Infos.

    Wow… ich bin baff… das heisst, eure Fahrten sind sonst immer nur montags-freitags? *neid*

    Fremdsprachenaustausche gehen bei uns über mindestens ein Wochenende (logisch), Klassenfahrten bzw. die Fahrzenwoche wird gerne über einen Feiertag gelegt (so fällt weniger Unterricht aus).


    Sorry WillG , es ist ein hysterisches Lachen bei der Vorstellung des Gesprächs diesbezüglich

    Warum sollten Fremdsprachenaustausche am Wochenende betreut werden müssen. Da können die kids doch in den Gastfamlien am Familienleben teilnehmen oder nicht?

    Klassenfahrten und die Fahrtenwoche planen die Kollegen dann nciht sinnvoll. Wenn du sie selber planst oder eingesetzt wirst, solltest du auf den arbeitsfreien Sonntag bestehen.

    Ich würde ja gerne mal eine Klassenpflegschaft erleben, wo man tatsächlich nur als beratender Teilnehmer erscheinen und nicht den Vortanzer machen muss, der zig Formulare im Gepäck hat, die Tagesordnung geschrieben hat und 80-90% Redeanteil hat. Gibts das tatsächlich?

    Ja klar gibt es das, Formulare werden mit der Einladung verschickt, die verschickt der/die Vorsitzende, der/die dann auch die Sitzung leitet. Wenn die Eltern nicht selber aktiv ist, dann ist die Veranstaltung schnell beendet.

    In NRW sind die Klassenleitungen verpflichtet, an Klassenpflegschaftssitzungen teilzunehmen. Die Eltern können weitere Fachlehrer_innen einladen, wenn sie Informationsbedarf haben.

    Wo leitest du aus § 73 SchulG – Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

    "(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer "eine Verpflichtende Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungenab? Wenn das aus "Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist" abgeleitet wird, dann kann man durchaus argumentieren, dass Beratungen und Informationen auch schriftlich erfolgen können.

    Ja sicher nehmen viele Lehrer "gerne" an der Klassenpflegschaftssitzung teil, aber eine Verpflichtung dazu erkenne ich nicht.

    Warum sollte man diese Entfristung wollen und immer Lehrkraft zweiter Klasse bleiben?

    Weil man ohne Chance auf eine Planstelle so die Möglichkeit hat für die Zukunft zu planen, Von einem Vertrag zum nächsten zu hetzen kann ja nicht das Ziel sein. Das ist zur Zeit wegen der geringen Zahl an ausgeschriebenen Stellen and Gymnasien auch für voll ausgebildete Lehrkräfte zur Zeit manchmal aber die Regel.

    Wieso ist man Lehrkraft zweiter Klasse?

    Kann gut sein, dass Moodle in deinem Anwendungsfall schlechter ist.


    Der Produktvergleich mit Teams legt aber nahe, dass du die Kernfunktionen von Moodle (automatisierte und differenzierte E-Lerning-Kurse) gar nicht genutzt hast. Von einem Teilfeature auf die grundsätzliche Qualität einer Software zu schließen, ist etwas schräg.

    Das ist in etwa so als ob du dein Auto grundsätzlich als mies bezeichnet, weil du deine Kleidung im Kofferraum aufbewahrst und es dafür schlechter geeignet ist als ein Kleiderschrank. ;)

    Diese Kernfunktionen werden aber von den allermeisten Kollegen und in den allermeisten Kursen nicht genutzt. Hast du dafür ein Beispiel?

    In dem konkreten Fall würde es sich anbieten, die Elternabende früher beginnen und enden zu lassen.

    Wenn sich Eltern beschweren, dass sie da noch arbeiten, sollte man diesen erklären, dass es bei gewünschter Anwesenheit der Kollegen ja witzlos ist Elternabende zu veranstalten, wenn die Kollegen am Abend nicht mehr arbeiten. Wenn Eltern das nicht wollen, dann kann man sie ins Boot holen, wenn man zumindest für die betroffenen Kollegen einen späteren Schulstart am Folgetag ermöglichen möchte

    Ich bezweifle, dass die betroffenen Kollegen von 8 Uhr bis 20 Uhr durchgehend gearbeitet haben. Sie mögen in der Schule gewesen sein, aber dazu waren sie wohl nicht verpflichtet, deshalb hätte sie ihre tägliche Arbeitszeit ja durchaus anders planen können.

    Mir ist unklar, was ein Elternabend ist. Handelt es sich um eine Klassenpflegschaftssitzung, musst du als Lehrer daran nicht teilnehmen, da dies eine Elternveranstaltung ist. Ist es ein Sprechtag mit dir und den Eltern, kann man den sicherlich anders terminieren. Kollegen am folgetag freizustellen, erfordert ggfs Mehrarbeit durch andere Kräfte.

    Bei uns geht es darum, dass wir Vertretungskräfte mit zweitem Staatsexamen haben, die sich gerne entfristen lassen würden. Aber da der Erlass nicht für Sek Ii Schulen gilt, ist das wohl schwieriger.

    Hallo,


    im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung steht.


    Zitat

    Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.

    Voraussetzungen:

    • mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
    • Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.

    Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.

    Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.

    Wird dies durch den Erlass vom 02.02.2023 auch auf andere Schularten ausgeweitet? Wo finde ich den Erlass und die entsprechende Information darin?


    Danke

    Guten Abend,

    ich habe vor kurzem meine UPP bestanden (OBAS Ausbildung) und werde ab dem 1.11.23 an einer Realschule 24/28Std in NRW arbeiten. Nun kam die Frage auf, ob ich an einer Fortbildung teilnehmen möchte. Diese Fortbildung findet von Oktober‘23 bis Februar‘24 fünfmal von 9-16h extern statt. Wie errechne ich die Stunden der Fortbildung/ Stundenermässigung auf meinen Stundenplan?

    Lese ich das richtig, dass die Fortbildung bereits im Oktober beginnt, du deinen Dienst aber erst im November antrittst? Wenn es eine Fortbildung für Gleichstellungsbeauftragte ist, sprich doch mit der Gleichstellungsbeauftragten und frag sie, wie es bei ihr funktioniert (hat).

    Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.


    Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.

    Schreib ihm doch eine Mail bzw. ruf ihn an und besprich das mit ihm. Wenn es eine fachliche Frage ist, kann er auch andere Fachkollegen fragen. Wahrscheinlich kann er die Fragen und Probleme die er hat, aber auch am Telefon oder per Email stellen und du hilfst.

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