Beiträge von PeterKa

    Zitat

    Original von E_T
    Generell ist es aber trotzdem interessant, welche Pflichten ein Lehrer hat, und welche Aufgaben einem Lehrer einfach zugewiesen werden, ohne rechtliche Grundlage.

    Es gibt doch an der Schule immer Zusatzaufgaben wie Projekte oder Wandertage organisieren oder gar das Schulnetzwerk warten, obwohl es hier schon an vielen Schulen Azubis gibt.

    Welche Aufgaben muss der Lehrer machen und welche nicht?

    Gibt es eine Aufgaben- oder Arbeitsplatzbeschreibung?

    Niemand kann dich zwingen Projekte oder Wandertage zu organisieren. Teilnehmen wirst du an beiden aber trotzdem müssen, dazu kann man dich ja zwingen. Bei Klassenfahrten sieht es noch anders aus.

    Für Dinge wie die Wartung des Schulnetzwerkes gibt es in der Regel Entlastungsstunden. An welchen Schulen gibt es dafür denn Azubis? Wozu werden die denn dort von wem ausgebildet?

    Gruß
    Peter

    Ich dachte, gerade die Fähigkeit eigenen Unterricht zu reflektieren und auch Kritik und Alternativen zu entwickeln, wääre ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsstunden. Hast du irgendwelche Quellen dafür, dass das mittlerweile nicht mehr so ist?

    Grüße
    Peter

    Bei uns würde die Schulleitung bzw. die Abteilungsleitung sagen, dass ich die Entscheidung selber treffen soll, aber in jedem Fall hinter mir stehen würde.
    ABer hier in NRW brauchen wir Noten ja nicht rechnerisch ermitteln und haben bei den Jahresnoten dann einen gewissen pädagogischen Spielraum.

    Gruß
    Peter

    Hallo

    Wenn ihr bei euch tatsächlich so strenge Regeln habt, solltest du sie auch umsetzen und Schüler und Eltern dazu bringen sie zu akzeptieren. Regeln, die man nicht durch- bzw. umsetzt kann man auch direkt in die Tonne legen.
    Was sagen denn deine Kollegen vor Ort zu der Situation?

    Ich würde jedoch auf jeden Fall ein Gespräch mit der Mutter suchen und ihr die Situation erklären und auch zuhören, wie die Kommunikation zwischen Tochter und Mutter abläuft. Es kann durchaus sein, dass die Mutter von der Schulaufgabe nichts wusste und/oder der Termin beim Arzt schon lange vorher feststand, aber die Tochter das nicht wusste.
    Müssen die Kinder bei euch vor und nach dem Arzttermin nicht mehr zur Schule, sondern können den ganzen Tag der Schule fernbleiben?

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch

    P.S.: Wobei, ich rede nicht mehr mit meinem Bekannten, seitdem er von PalmOS zum iphone gewechselt ist. ;)

    Tja, du hättest ihn einfach mal auf http://www.sciors-software.de/ hinweisen sollen. Die dort erhältliche Software (Schüler Zensuren Manager und Tiny Blue Book) hätten ihn vom Wechsel bestimmt abgehalten.

    Grüße
    Peter

    Du trägst auf jeden Fall deine Ausgaben ein. Liegst du unter 920 € wird das vom Finanzamt erkannt und der Wert entsprechend hochgesetzt.

    Als Lehrer ist es aber ein Leichtes über den Wert zu kommen. Deine ganze Fachliteratur, Pädagogikmaterial, Bastelkram, Büromaterial, Arbeitszimmer (Mietanteil, Heizkostenanteil, Möbel und sonstige Einrichtung), Computer und Zubehör, 30% der Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten usw. sorgen doch dafür, dass du relativ viel Geld ausgibst oder ist das bei dir anders?

    Grüße
    Peter

    Dann hätte jedes Huhn ja maximal ein Küken. Das ist doch etwas wenig für einen Wurf ;)
    Hühner legen nur jeden Tag ein Ei, wenn man ihnen die Eier wegnimmt. Lässt man ihnen die Eier, dann legen sie einige Eier (5-10) und fangen dann an zu brüten.
    "Da die Entwicklung der Küken im Ei erst mit der dauerhaften Wärmezufuhr beginnt, die die Henne mit ihrem Körper abgibt, schlüpfen alle Küken nach 21 Tagen fast gleichzeitig innerhalb von 24 Stunden mit einem Schlupfgewicht von 35 bis 45 Gramm." http://huhn.eltern-flohmarkt.de/
    Beim Brüten ist dem Huhn wichtig, dass die Temperaturen im Ei konstant bleiben, deshalb wird es fast ständig auf dem Ei sitzen, aber doch gelegentlich zum fressen das Nest kurz verlassen. Da der Hahn nicht an der Brutpflege beteiligt ist, muss das Huhn das selber erledigen.

    Hühnerprojekt eines KiGa:
    http://www.sps-wagner.de/ei/index.html

    Viele Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Koch04

    Ich lege mal los:
    1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw wo finde ich den Erlass?

    Den Erlass findest du neben vielen anderen tollen Tipps z.B. bei http://www.tresselt.de/ unter Seiteneinstieg.

    und natürlich gibt es Informationen u.a. eben den Erlass unter
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote

    Zitat


    2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).
    a) ist das korrekt?
    b) oder muss man trotzdem ein 2.Fach studieren und den Abschluss bei der BZR Köln anerkennen lassen?
    3.) Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?

    Wie du unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…Absolventen.pdf und unter

    Nachlesen kannst, must du auch in deinem ersten Fach noch etwas studieren und das Referendariat machen, wenn du die vollständige Anerkennung und Bezahlung haben willst. Das kannst du mit Lebensmitteltechnologie aber nach den obigen Texten nicht machen. Genaueres kann dir aber die Bezirksregierung als Zuständige sagen.

    Dir bleibt meiner Meinung nach tatsächlich das auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Se…teneinstieg.pdf unter Punkt 3.2 genannte Verfahren. Also einjährige pädagogische Veranstaltung (5 Stunden pro Woche weniger Unterricht) und die Übernahme ins Angestelltenverhältnis im Anschluss daran. Dazu reicht der FH-Abschluss aus, eine Anerkennung als Staatsexamen ist dazu nicht nötig.

    Gruß
    Peter

    Ich kenne die Geschichte zwar nicht, aber wenn die Kinder eine Kerze haben, dann brauchen sie doch keine Lampe zu basteln. Wäre es nicht besser, die Dämmerung hereinbrechen zu lassen?
    Oder lass sie unter der Bettdecke ein Buch lesen wollen. Dabei fällt die Taschenlampe hin und wird in die Einzelteile zerlegt. Nun müssen sie aus den Teilen eine leuchtende Glühbirne basteln.

    Grüße
    Peter

    In NRW gibt es natürlich auch ein "Sesam". Nur heißt es hier "EDMOND". zu finden unter http://www.edmond.nrw.de/ oder unter http://www.medienzentrum.schulministerium.nrw.de/edmond/default.htm
    Leider haben wir den von dir gesuchten Film nicht im Angebot.
    Vielleicht hat aber das für dich zuständige Medienzentrum den Film im Verleih. Einfach mal anrufen und nachfragen.
    Nichtsdestotrotz lohne es sich mal einen Blick in das EDMOND-Angebot zu werfen und die Medien dann im Unterricht auch einzusetzen. Kostet ja schliesslich nichts.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Mara

    Minussstunden schreibe ich mir nur auf, wenn ich auch vorher Bescheid wusste und z.B. zu Hause bleiben kann oder mir was anderes mitnehmen kann, was ich in der Zeit erledigen kann. Wenn eine Kollegin - was schon vorgekommen ist - am selben Tag morgens sagt, dass die und die Stunde wegen Ausflug ausfällt oder es gar vergisst zu sagen und ich alleine dastehe, dann schreib ich mir sowas nicht als Minusstunde auf. Das wäre ja noch schöner. Schließlich bin ich dann vorbereitet da und es ist nicht meine Schuld, dass ich nicht unterrichten kann.

    Im Prinzip ist das schon ok, wenn dein Schulleiter das mitmacht. Ich wundere mich aber über den Umgang deiner Kollegen mit dir. Bei uns müssen Unterrichtsgänge und dergleichen entsprechend angekündigt werden. Die mitfahrenden Kollegen müssen ja vertreten werden.

    Die Schuldfrage spielt bei der Beurteilung, ob die Stunde als Minusstunde zählt keine Rolle. Bei Klassenfahrten ist es ja auch nicht deine Schuld. Interessant ist auch, dass die Stunden, die am letzten Schultag regelmässig ausfallen eigentlich als nicht gegeben zählen müssten.

    Grüße
    Peter

    Ich eürde mal direkt beim LBV nachhaken und auch den Personalrat kontaktieren.
    Beim LBV müsste man dir genau sagen können, wann das Geld angewiesen wird. Wenn du mit den passenden Leuten (Arbeitsgruppenleitern und höher) und den passenden Argumenten kommst, können diese dir das Geld auch früher als mit dem nächsten Gehalt anweisen.
    Der Personalrat weiss in Sachen Verordnungen und Umsetzungen dieser relativ gut Bescheid und kann bestimmt auch helfen.

    Grüße
    Peter

    Ich würde versuchen ihn mit andreen Hochbegabten Kindern in Kontakt zu brignen. Aber auch für dich könnten sollche Anlaufstellen hilfreich sein, da sie dir dort leichter mit Tipps zur hand gehen könnten als wir hier.

    Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind
    http://www.dghk.de/index.html

    Mensa in Deutschland
    http://www.mensa.de

    Die Begabtenförderung hier in Düsseldorf hat auch einige Literaturtipps
    http://www.duesseldorf.de/ccb/aktuell/literatur.shtml

    wobei es dabei primär nicht um den Unterricht, sondern die Kinder und das Erkennen der Hochbegabung als solches geht. Ich findes es übrigens gut, dass du eine mögliche Hochbegabung erkennst und offen damit umgehst.

    Grüße
    Peter

    Du mussteigentlich jede Nebentätigkeit bei deinem Dienstherrn entsprechend anmelden, aber in diesem Fall nicht genehmigen lassen, und die Bezahlung auch entsprechend versteuern.
    http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/o…ebentaetigkeit/

    Wieviel du für die Nachhilfe verlangst hängt von vielen Dingen ab. Vom Alter des Schülers und vom Stoff, den er lernen soll, von deinem Engagement, vom finanziellen Background der Eltern bzw. des Schülers, von deiner und seiner sozialen Situation, vom Ort an dem du die Nachhilfe durchführst (musst du fahren oder er, ...).

    Frag doch die Eltern, was sie sich so vorstellen und versuche dann deine Vorstellungen damit abzugleichen. Wobei ich 20€+ als Maßstab schon ok finde. Schließlich bist du ausgebildetet Kraft und gibst Einzelunterricht. Das wäre beim Studienkreis usw. wesentlich teurer.

    Grüße
    Peter

    Bei Versetzungen, diese gehen ja nicht mehr schulscharf, sondern nur noch über http://www.oliver.nrw.de sollte man folgendes Bedenken.

    Auch innerhalb der ersten fünf Jahre kann man versetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die Freigabe des Schulleiters. Die kann man mit einigem Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft vielleicht bekommen. Die Freigabe der Bezirksregierung ist ebenfalls nötig. Die wird sich im Normalfall nur bei bezirksübergreifenden Versetzungen sperren, wenn überhaupt.
    Man sollte auch innerhalb der fünf Jahre möglichst jedes Jahr einen Versetzungsantrag einreichen, denn erst fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Antrag ist eine Freigabe nicht mehr erforderlich. Man wird deshalb allerdingst nicht zwingend versetzt. Gerade mit Mangelfächern ist es schwierig die Schule oder den Bezirk zu wechseln (Gefärdung von Schülerlaufbahnen usw.).
    Da die Versetzungen von den Dezernenten und Schulleitern ausgeklüngelt werden, ist es wichtig, dass man eine aufnehmende Schule findet, deren Schulleiter dem Dezernenten mitteilt, dass man genau dich und deine Fächer braucht. Es schadet auch nicht, bei den Dezernenten zum entsprechenden Zeitpunkt anzurufen und mit ihnen zu sprechen. Der Dezernent hat auch den Überblick, welche Schulen überhaupt noch Kapazitäten haben und wird dann an die entsprechenden Schulleiter verweisen.
    En Personalrat kann man ebenfalls einschalten und um Unterstützung beim Versetzungsantrag bitten. Der ist quasi Profi in Sachen Versetzungsanträge und wird leider oft utnerschätzt.

    Grüße
    Peter

    Hallo,

    braucht ihr wirklich die CD-Funktion des Players oder reicht euch nicht auch ein "einfacher MP3-Player". Bei uns wird nach schlechten Erfahrungen mit Cd-Spielern mehr und mehr dazu übergegangen diese durch reine MP3-Player zu ersetzen und die noch vorhandenden CDs entsprechende umzuwandeln bzw. sich über EDMOND zu besorgen.

    Grüße
    Peter

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