Beiträge von PeterKa

    Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind. ;)

    Du hast die Mehrarbeit aber doch von der BezReg, nach ausfüllen des STD 424 genehmigen lassen. Da muss die Finanzierung doch geklärt sein.

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule…ei-lehrkraeften

    und es gilt (https://bass.schul-welt.de/1056.htm)

    Zitat

    2.2.2 Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen sind, können nicht vergütet werden, wenn sie nicht erteilt worden sind. Dabei kommt es auf den Grund des Unterrichtsausfalls nicht an.

    Zitat

    4.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV zu § 3 MVergV ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde.


    Im Regelfall ja. Aber es gibt halt Möglichkeiten für den Praktikanten in eine Situation "alleine mit der Klasse" hinein zu geraten. Auch wenn Dir diese Fälle zu kompliziert sind, kommen sie leider vor. Das Beispiel "LehrerIn muss plötzlich aus der Klasse" ist doch realistisch?! Und deshalb sollte es auch hier Klarheit geben, was der Praktikant dann machen bzw. nicht machen sollte.

    Das Beispiel ist meiner Erfahrung nach nicht realistisch. Es kommt sehr selten vor, dass ein Lehrer mitten in einer Stunde plötzlich ausfällt. Wenn das vorkommen sollte, bleibt immer noch Zeit eine Aufsicht/Ersatz zu besorgen und sei es kurz in der Nachbarklasse Bescheidzusagen.

    Wenn eine Schule an der Kapazitätsgrenze arbeitet, so stellt eine spontan ausfallende Lehrkraft ein eventuell nicht gleich lösbares Problem dar, weil gerade keine Lehrkraft vertreten kann - nachvollziehbar für Dich? Für mich schon.
    Wenn nun bereits Chaos in der Klasse ohne Lehrer tobt und der Praktikant rein geht und es schafft, was mit den SchülerInnen zu erarbeiten, könnte es bei ihm das Gefühl hervorrufen, er habe etwas sinnvolles = etwas gutes getan? Vorstellbar für Dich? Für mich schon.

    Was meinst Du denn, wie gut es ankommt - bei der Schulleitung und bei der Praktikums-betreuenden Uni - wenn in einem Klassenraum das Chaos tobt und der Praktikant daneben steht und tatenlos (also noch nicht mal Meldung macht) zusieht?

    Schön, dass Deine Arbeitsstätte so tadellos funktioniert und es Engpässe und Probleme niemals gab und niemals geben wird. Anderorts kommt es leider vor. Und für diese "normalen" Schulen habe ich den Thread gestartet.

    By the way: Lieber PeterKa, ich entnahm Deinem Post, dass Du meine Beiträge - die ich als juristisch-laienhaft benannt habe - gerne als "dämlich" darstellst. Wie Du siehst, kriege ich das auch mit Deinen Beiträgen hin. Wollen wir so weiter machen oder hier "angenehm" miteinander umgehen? Ich wär fürs zweite.

    Eine spontan ausfallende Lehrkraft stellt ein Problem dar, aber in den seltensten Fällen ein Problem, dass durch eine "studentische Hilfskraft" in Eigeninitiative gelöst werden kann. Da werden alle Schule andere Mittel und Wege kennen und nutzen.

    Wenn Chaos in der Klasse tobt, wird der Praktikant nichts schaffen können, schon gar nicht irgendetwas zu erarbeiten, was im Sinne der Lehrkraft ist.

    Der Praktikant steht doch nicht allein in der Klasse, sondern er hat von irgendjemandem Anweisungen bekommen, genau wie die Schüler. Von daher ist der anweisenden Stelle die Situation doch bewusst und es ist allen klar was die Anweisungen an den Praktikanten war. Das kommt also nicht so schlecht an, wie du es dir vorstellst, wie soll die Uni davon irgendetwas erfahren? Bei uns haben die während des Praktikums praktisch keinen Kontakt zu den Studenten.

    By the way: Lorz, Ich weiss nicht wo ich dich "gerne als "dämlich"" dargestellt haben soll. Beleg das doch bitte einmal. Ich erkenne auch nicht, dass du das mit meine Beiträgen "hinkriegst". Wenn es dir aber nicht "angenehm" genug ist, antworte einfach nicht auf meine Beiträge.

    Ja. Angekündigt war sie für später. (Januar / Februar) Was mich auch gewundert hat: das LBV hat mich nur am Telefon gefragt, ob die Zahl stimmt. Ich sagte "Ja". und die dreistellige Stundenzahl wurde durchgewunken.

    Du hast in einem Monat mehr als 100 Mehrarbeitstunden relativ problemlos abrechnen können? Das wären doch 25 Stunden pro Woche, was einem doppelten normalen Stundenkontigent entspricht oder einer Arbeitszeit von der 1. bis zur 10 Stunde an allen Tagen.

    Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
    1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?

    Was meinst du mit "was gutes tun"? Der Praktikant ist kein ausgebildeter Lehrer und sollte keine Lehrkraft vertreten.

    Zitat

    2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?

    3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*


    Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.

    Zitat

    3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).

    Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.

    Zitat

    4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...

    *Kritisches Hinterfragen:

    - Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider.

    Als Privatperson hat der Praktikant in der Schule/Klasse nichts verloren. Die Schule stellt zu Unterrichtszeiten keinen öffentlichen Raum für die Schüler dar.

    Die Schüler kennen den Begriff weisungsbefugt nicht einmal. Vertretungsunterricht darf der Praktikant dennoch nicht geben. Das sollten allerdings alle Schulleiter und Vertretungsplaner wissen und ihn sowieso nicht einsetzten. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.

    Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.

    Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))

    Warum kannst du der Konferenz nicht per Video zugeschaltet werden? Was sagt denn dein SL zu der Situation und zu deinem Sonderurlaubsantrag?

    Kind vorbeibringen lassen ist auch eine Idee, wenn du nicht hin- und herfahren kannst.

    Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.

    Wieso erst ab Klasse 6? Ich finde in der Bass dazu keine Angaben und gehe davon aus, dass die Lern- und Förderempfehlungen auch in der 5 schon nötig sind.

    Witzig, die schreiben das dort einfach hin. Wieso das so sein soll ist nicht begründet. Das Gesetz sagt zwar, dass aus betrieblichen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann. Mich würde diese mal interessieren und wie haltbar das vor Gericht ist. Im Gesetz wird ausdrücklich auf den Klageweg hingewiesen.

    Wenn das Gesetz von Ablehnung aus betrieblichen Gründen redet, dann muss die Elternzeit ja trotz gegenteiliger Behauptungen weiter oben genehmigt werden und nicht nur angezeigt werden, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.

    Im Grunde bliebe nur Schulaufsicht, um das Vorgehen zu beenden. Besonders kollegial ist das halt nicht, daher der Zwiespalt.

    Du solltest für dich Rollenklarheit schaffen.

    Als Elternteil bist du kein Kollege und solltest daher auch kein Problem damit haben, die Schulaufsicht zu kontaktieren.

    Als Lehrer solltest du kollegial handeln und sie nicht kontaktieren.

    Bist du beides, also Kinder sind an der eigenen Schule, dann solltest du dort als Lehrer agieren und die schulischen Belange deiner Kinder den anderen Erziehungsberechtigten übernehmen lassen.

    Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:

    Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.

    Wir müssen in NRW auf Nachfrage den aktuellen Leistungsstand mitteilen. Das kann muss aber nicht eine Note sein. Bei uns werden (Zeugnis-)noten auch nicht rechnerisch ermittelt, sondern mit der pädagogischen Freiheit (Spielraum) festgelegt. Deshalb können die Schüler nicht unbedingt auf eine Gesamtnote schließen.

    Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.

    Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.

    Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.

    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

    Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.

    Als bei uns noch eine Inklusion stattfand, haben wir die 2-3 Inklusionsschüler je Jahrgang in ihrem Jahgang in einer Klassen integriert. Die Hauptfächer wurden dann vom Sonderpädagogen in einem anderen Raum unterrichtet. Das hat soweit gut funktioniert und die Schüler waren in den Hauptfächern nicht überfordert.

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