Beiträge von PeterKa

    Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.

    Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.

    Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.

    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

    Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.

    Als bei uns noch eine Inklusion stattfand, haben wir die 2-3 Inklusionsschüler je Jahrgang in ihrem Jahgang in einer Klassen integriert. Die Hauptfächer wurden dann vom Sonderpädagogen in einem anderen Raum unterrichtet. Das hat soweit gut funktioniert und die Schüler waren in den Hauptfächern nicht überfordert.

    chemikus

    Du hast nicht zufällig den Erlass parat.

    Das Schulamt behauptet nämlich unsere Germanistin könnte nicht entfristet werden, weil sie eben keine Lehrerin sei. Sie unterrichtet schon mehr als die 3 Jahre in immer wieder befristeten Verträgen unsere IK als DaZ-Lehrkraft.

    Danke!

    Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.

    Voraussetzungen:

    • mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
    • Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.

    Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.

    Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.

    Steht so auf

    https://www.schulministerium.nrw/handlungskonze…ichtsversorgung

    Ich verweise mal auf einen entsprechenden Beitrag von mir - schon knapp 9 Jahre alt, aber es hat sich (in Bayern) nichts geändert: RE: Kryptische Gehaltsabrechnungen - ein bayerisches Problem?

    Schau dir die dort gepostete Abrechnung mal an und sag dann nochmal, ob jemand, der daraus nicht schlau wird, tatsächlich unwillig oder zu doof ist...

    In NRW sind unsere Abrechnungen so ähnlich aufgebaut. Wirklich kryptisch ist das nicht, wenn man einmal die Abkürzungen verstanden hat. Es sind eben einige Zahlen und ungewohnte Begrifflichkeiten. Das wirkt auf viele abschreckend, sollte es aber nicht.

    Wir benutzen zur Zeit den Metzler und Universum Physik. Der Metzler hat den Vorteil, dass er bisher ziemlich gut zum Lehrplan gepasst hat und gute Aufgaben hatte. Auch die Arbeitshefte waren als Aufgabensammlung durchaus zu gebrauchen. Leider waren die Texte für Schüler schwer verständlich. Universum ist schülerfreundlicher geschrieben und enhält modernere Zugänge, aber nicht so sinvoll, passend zum Lehrplan, gegliedert und die Aufgaben sind nicht so schön.

    Da im nächsten Jahr bei uns keine Q1 vorhanden ist und die Q2 erstmals nach dem neuen Lehrplan Abitur macht, werden wir in der EF mit Metzler oder Universum arbeiten und danach evaluieren. Wobei mir der neue Dorn-Bader auch noch zusagt

    Da wir sämtliche Bücher nur digital haben, halten sich dabei die Kosten in Grenzen und wir können durchaus auch mehrere Bücher parallel nutzen.

    Aufgaben finde ich sowohl aus den Metzler Arbeitsheften als auch aus dem Schulbuch durchaus brauchbar. Dazu nehme ich gerne noch Aufgaben aus den nicht mehr verfüpgbaren Duden Physik NRW Büchern.

    Vielleicht sollter ihr ein Teilzeitkonzept einführen. Darin kann man durchaus festlegen, wieviele und welche Konferenzen und päd. Tage die Teilzeitler überhaupt besuchen müssen. Dadurch würde sich dann die Belastung der TZ-Kollegen deutlich reduzieren können.

    Wer macht denn die Abrechnung mit den Wasserwerken? Wenn der Vermieter das macht, sollte er auch für den Wasserzähler verantwortlich sein. Ihn kannst du doch in die Wohnung lassen für den Termin.

    Bitte entschuldige, aber die Aussage verstehe ich gar nicht!

    Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.

    Klar muss ich ihnen den Leistungsstand jederzeit nennen, aber der Leistungsstand ist keine Note. Auch wenn vielerorts immer von Quartalsnoten die Rede ist, findet sich in den rechtlichen Vorgaben nur der Begriff Leistungsstand.

    Da mache ich gerne mit.

    Das ist sicherlich eine Lösung für die, die schon häufig krank sind, älter sind, chronische Krankheiten haben.

    Es ist aber keine Lösung für die Kollegen, die ansich "fit" sind, aber aufgrund ihrer Situation (Zuteilung von Kursen, Fächern, schlechter Stundenplan, Zusatzaufgaben) bisher in TZ waren. Diese müssen sich wohl erst über einen längeren Prozess hin verheizen lassen, bis sie dann wirklich krank genug sind.


    Es trifft also in erster Linie junge Kollegen ohne Kinder, die aufgrund ihrer Situation stärker belastet sind, als andere Kollegen. Eine verfahrene Situation, die durch das Land NRW überhaupt nicht beachtet wird.

    Wenn die Kollegen fit waren, aber mit der Situation nicht zurecht kommen, köntnen sie auch eine Überlastungsanzeige stellen. Dann wird dem Vorgesetzten die Situation bewusst und er kann Änderungen herbeiführen. Auch Zusatzaufgaben kann man abgeben, die muss man ja nicht machen, wenn man damit überfordert ist.

    Wieso sollte es denn junge Kollegen ohne Kinder treffen? Das besondere an deren Situation gegenüber anderen, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil junge/neue Familien oder ältere körperlich angeschlagenen Kollegen sind doch viel eher belastet.

    OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.

    Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.

    Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .

    Ja eine Entfristung hatten wir wegen des Gestaltungsmissbrauchs auch gerade durch. Mal sehen, was mit der anderen Lehrkraft wird. Danke für die ganzen Infos.

    Wow… ich bin baff… das heisst, eure Fahrten sind sonst immer nur montags-freitags? *neid*

    Fremdsprachenaustausche gehen bei uns über mindestens ein Wochenende (logisch), Klassenfahrten bzw. die Fahrzenwoche wird gerne über einen Feiertag gelegt (so fällt weniger Unterricht aus).

    Sorry WillG , es ist ein hysterisches Lachen bei der Vorstellung des Gesprächs diesbezüglich

    Warum sollten Fremdsprachenaustausche am Wochenende betreut werden müssen. Da können die kids doch in den Gastfamlien am Familienleben teilnehmen oder nicht?

    Klassenfahrten und die Fahrtenwoche planen die Kollegen dann nciht sinnvoll. Wenn du sie selber planst oder eingesetzt wirst, solltest du auf den arbeitsfreien Sonntag bestehen.

    Ich würde ja gerne mal eine Klassenpflegschaft erleben, wo man tatsächlich nur als beratender Teilnehmer erscheinen und nicht den Vortanzer machen muss, der zig Formulare im Gepäck hat, die Tagesordnung geschrieben hat und 80-90% Redeanteil hat. Gibts das tatsächlich?

    Ja klar gibt es das, Formulare werden mit der Einladung verschickt, die verschickt der/die Vorsitzende, der/die dann auch die Sitzung leitet. Wenn die Eltern nicht selber aktiv ist, dann ist die Veranstaltung schnell beendet.

    In NRW sind die Klassenleitungen verpflichtet, an Klassenpflegschaftssitzungen teilzunehmen. Die Eltern können weitere Fachlehrer_innen einladen, wenn sie Informationsbedarf haben.

    Wo leitest du aus § 73 SchulG – Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

    "(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer "eine Verpflichtende Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungenab? Wenn das aus "Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist" abgeleitet wird, dann kann man durchaus argumentieren, dass Beratungen und Informationen auch schriftlich erfolgen können.

    Ja sicher nehmen viele Lehrer "gerne" an der Klassenpflegschaftssitzung teil, aber eine Verpflichtung dazu erkenne ich nicht.

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