Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:
Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.
Wir müssen in NRW auf Nachfrage den aktuellen Leistungsstand mitteilen. Das kann muss aber nicht eine Note sein. Bei uns werden (Zeugnis-)noten auch nicht rechnerisch ermittelt, sondern mit der pädagogischen Freiheit (Spielraum) festgelegt. Deshalb können die Schüler nicht unbedingt auf eine Gesamtnote schließen.
