und als Praktikant mit Lehrer hinten im Raum hab ich kein iPad in der Hand oder ermahne ich nie SuS?
Doch, aber da bist du betreut und deshalb versichert.
und als Praktikant mit Lehrer hinten im Raum hab ich kein iPad in der Hand oder ermahne ich nie SuS?
Doch, aber da bist du betreut und deshalb versichert.
Die Zahlung des LBV taucht zwar im Konto auf, aber auf der Gehaltsabrechnung für Februar nicht. Hat jemand dafür irgendwelche schriftlichen Mitteilungen erhalten oder kommt kein Brief dafür?
Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.
Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.
Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))
Warum kannst du der Konferenz nicht per Video zugeschaltet werden? Was sagt denn dein SL zu der Situation und zu deinem Sonderurlaubsantrag?
Kind vorbeibringen lassen ist auch eine Idee, wenn du nicht hin- und herfahren kannst.
Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.
Wieso erst ab Klasse 6? Ich finde in der Bass dazu keine Angaben und gehe davon aus, dass die Lern- und Förderempfehlungen auch in der 5 schon nötig sind.
Bist du selber an einer guten Schule? Woran machst du das fest und wieso nutzt du deine Kenntniss nicht, dir deine Frage selber zu beantworten?
Du kannst sicherlich auch Sonderurlaub aus privaten Gründen unter Wegfall der Bezüge beantragen. KInd mitnehmen und/oder sich mit anderen betroffenen Kollegen abzusprechen sollte auch funktionieren. Auch der Freundes/Bekanntenkreis, der ähnliche Probleme in der Kita vorfindet kann wegen einer Lösung/Betreuung sicherlich gefragt werden.
Witzig, die schreiben das dort einfach hin. Wieso das so sein soll ist nicht begründet. Das Gesetz sagt zwar, dass aus betrieblichen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann. Mich würde diese mal interessieren und wie haltbar das vor Gericht ist. Im Gesetz wird ausdrücklich auf den Klageweg hingewiesen.
Wenn das Gesetz von Ablehnung aus betrieblichen Gründen redet, dann muss die Elternzeit ja trotz gegenteiliger Behauptungen weiter oben genehmigt werden und nicht nur angezeigt werden, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.
Im Grunde bliebe nur Schulaufsicht, um das Vorgehen zu beenden. Besonders kollegial ist das halt nicht, daher der Zwiespalt.
Du solltest für dich Rollenklarheit schaffen.
Als Elternteil bist du kein Kollege und solltest daher auch kein Problem damit haben, die Schulaufsicht zu kontaktieren.
Als Lehrer solltest du kollegial handeln und sie nicht kontaktieren.
Bist du beides, also Kinder sind an der eigenen Schule, dann solltest du dort als Lehrer agieren und die schulischen Belange deiner Kinder den anderen Erziehungsberechtigten übernehmen lassen.
Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:
Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.
Wir müssen in NRW auf Nachfrage den aktuellen Leistungsstand mitteilen. Das kann muss aber nicht eine Note sein. Bei uns werden (Zeugnis-)noten auch nicht rechnerisch ermittelt, sondern mit der pädagogischen Freiheit (Spielraum) festgelegt. Deshalb können die Schüler nicht unbedingt auf eine Gesamtnote schließen.
Sowas kann nur von jemandem aus einem Mangellehramt kommen.
Wer Deutsch Gym/Ges studiert hat und keine Stelle direkt nach dem Ref bekommt, bleibt lebenslang auf dem Angestelltenstatus sitzen.
Warum sollte man mit D nicht beamtet werden können? Auch in D werden Stellen ausgeschrieben und man wird verbeamtet.
Nur weiß man eben nicht, wie lange das Ganze funktioniert und ich will einfach nachher nicht ohne Berufsausbildung und mit einem Dr. da stehen, der mir nichts bringt.
Als Lehrer bringt dir die Promotion nichts. Es macht in der Schule keinen Unterschied, ob du einen Dr. hast oder nicht.
Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.
Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.
Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.
Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.
Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.
Als bei uns noch eine Inklusion stattfand, haben wir die 2-3 Inklusionsschüler je Jahrgang in ihrem Jahgang in einer Klassen integriert. Die Hauptfächer wurden dann vom Sonderpädagogen in einem anderen Raum unterrichtet. Das hat soweit gut funktioniert und die Schüler waren in den Hauptfächern nicht überfordert.
Du hast nicht zufällig den Erlass parat.
Das Schulamt behauptet nämlich unsere Germanistin könnte nicht entfristet werden, weil sie eben keine Lehrerin sei. Sie unterrichtet schon mehr als die 3 Jahre in immer wieder befristeten Verträgen unsere IK als DaZ-Lehrkraft.
Danke!
Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.
Voraussetzungen:
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.
Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.
Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.
Steht so auf
https://www.schulministerium.nrw/handlungskonze…ichtsversorgung
Ich verweise mal auf einen entsprechenden Beitrag von mir - schon knapp 9 Jahre alt, aber es hat sich (in Bayern) nichts geändert: RE: Kryptische Gehaltsabrechnungen - ein bayerisches Problem?
Schau dir die dort gepostete Abrechnung mal an und sag dann nochmal, ob jemand, der daraus nicht schlau wird, tatsächlich unwillig oder zu doof ist...
In NRW sind unsere Abrechnungen so ähnlich aufgebaut. Wirklich kryptisch ist das nicht, wenn man einmal die Abkürzungen verstanden hat. Es sind eben einige Zahlen und ungewohnte Begrifflichkeiten. Das wirkt auf viele abschreckend, sollte es aber nicht.
Wir benutzen zur Zeit den Metzler und Universum Physik. Der Metzler hat den Vorteil, dass er bisher ziemlich gut zum Lehrplan gepasst hat und gute Aufgaben hatte. Auch die Arbeitshefte waren als Aufgabensammlung durchaus zu gebrauchen. Leider waren die Texte für Schüler schwer verständlich. Universum ist schülerfreundlicher geschrieben und enhält modernere Zugänge, aber nicht so sinvoll, passend zum Lehrplan, gegliedert und die Aufgaben sind nicht so schön.
Da im nächsten Jahr bei uns keine Q1 vorhanden ist und die Q2 erstmals nach dem neuen Lehrplan Abitur macht, werden wir in der EF mit Metzler oder Universum arbeiten und danach evaluieren. Wobei mir der neue Dorn-Bader auch noch zusagt
Da wir sämtliche Bücher nur digital haben, halten sich dabei die Kosten in Grenzen und wir können durchaus auch mehrere Bücher parallel nutzen.
Aufgaben finde ich sowohl aus den Metzler Arbeitsheften als auch aus dem Schulbuch durchaus brauchbar. Dazu nehme ich gerne noch Aufgaben aus den nicht mehr verfüpgbaren Duden Physik NRW Büchern.
Alles anzeigenDer Fehler liegt sehr wohl im System!
Angenommen für die Hälfte des Kollegiums (vornehmlich die Vollzeitler) macht man es folgendermaßen:
4 Wochen vor den Sommerferien fällt bei diesen der Unterricht aus, stattdessen machen sie Schulentwicklung in derselben Zeit.
Bei der anderen Hälfte des Kollegiums (vornehmlich Teilzeitler) macht man es so:
4 Wochen der unterrichtsfreien Zeit (kein Urlaub!) in den Sommerferien machen sie Schulentwicklung, die 4 Wochen vor den Ferien unterichten sie stattdessen normal.
Dann würde es vermutlich mehr auffallen, dass da einige Leute gehörig über den Tisch gezogen werden. Dieses Beispiel ist extrem, aber im Kleinen ist es bei SE-Tagen usw. genau so!
Vielleicht sollter ihr ein Teilzeitkonzept einführen. Darin kann man durchaus festlegen, wieviele und welche Konferenzen und päd. Tage die Teilzeitler überhaupt besuchen müssen. Dadurch würde sich dann die Belastung der TZ-Kollegen deutlich reduzieren können.
Wer macht denn die Abrechnung mit den Wasserwerken? Wenn der Vermieter das macht, sollte er auch für den Wasserzähler verantwortlich sein. Ihn kannst du doch in die Wohnung lassen für den Termin.
Bitte entschuldige, aber die Aussage verstehe ich gar nicht!
Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.
Klar muss ich ihnen den Leistungsstand jederzeit nennen, aber der Leistungsstand ist keine Note. Auch wenn vielerorts immer von Quartalsnoten die Rede ist, findet sich in den rechtlichen Vorgaben nur der Begriff Leistungsstand.
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