Klassenfahrt endet am Sonntag - Montag dienstfrei?

  • Nabend zusammen,

    Es wird gerade unsere Fahrt nach Berlin geplant. Es soll Sonntag wieder zurück gehen, so dass die SuS und KuK gegen 12-13 Uhr wieder in der Heimat wären.


    Da es ein Sonntag ist und es scheinbar keine andere Möglichkeit gibt frage ich mich ob SuS sowie KuK Montag zur Schule und zum Dienst antreten müssen. Es wird ja quasi Samstag und Sonntag (zum Teil) gearbeitet.


    Liebe Grüße und danke


    Edit: NRW

  • Zumindest in NRW ist der Samstag theoretisch ja ein regulärer Schultag. Eine TZ-Kollegin, die einen freien Tag in der Woche hat bekommt diesen ja auch nicht ersetzt (Anpassung der TZ laut BASS über Anzal der Fahrten, nicht über Freizeitausgleich). Ob man für einen Sonntag dienstverpflichtet werden kann, halte ich für fragwürdig und würde das auch nicht widerspruchslos hinnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Wow… ich bin baff… das heisst, eure Fahrten sind sonst immer nur montags-freitags? *neid*

    Fremdsprachenaustausche gehen bei uns über mindestens ein Wochenende (logisch), Klassenfahrten bzw. die Fahrzenwoche wird gerne über einen Feiertag gelegt (so fällt weniger Unterricht aus).


    Sorry WillG , es ist ein hysterisches Lachen bei der Vorstellung des Gesprächs diesbezüglich

  • Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Aber in Absprache mit der Schulleitung sollte eine entsprechende Einigung möglich sein.

    Das hängt immer von den Schulleitungen und den genaueren Umständen ab.

    Oft genug stellt sich bei genauerem Nachfragen raus, dass es die Kolleginnen und Kollegen sind, die unbedingt 7 Tage fahren wollen, weil es sich sonst "nicht lohnt" und man ja so viel Programm habe. Die Schulleitung nickt das dann ab aber sagt - auch nicht zu unrecht - dass das selbst gewählt ist und es natürlich keine zusätzlichen freien Tage gibt.

    Dauer von Fahrten gehört in das Fahrtenkonzept, eine Fahrt über eine Woche dauert von Montag bis Freitag, ein Austausch über 2 Wochen geht natürlich über ein Wochenende, dann ist die Fahrt aber so zu konzipieren, dass die SuS an dem Wochenende oder ersatzweise an 2 anderen Tagen einfach nur in den Familien sind und die Begleitpersonen freie Tage haben.

  • Wir waren letzte Woche (Di/Mi) auf Exkursion und sind erst gegen 23 Uhr zurückgekommen. Der Unterricht am nächsten Tag begann dann erst 2 Stunden später. War für alle okay.

    Einfach mal fragen.

  • Es wird gerade unsere Fahrt nach Berlin geplant. Es soll Sonntag wieder zurück gehen

    Irgendjemand plant also, am Sonntag Dienst zu tun. Kann Sie ja machen, so lange sie das für sich entscheidet.


    Ansonsten hat die Sonntagsruhe sowohl in NRW als auch in der BRD Verfassungsrang. Umgekehrt wird’s ein Schuh: Wenn jemand möchte, dass ich sonntags Dienst tue, muss diejenige mir etwas anbieten, damit sie mich fragen darf, ob ich da mitmache. Ich muss da nicht betteln.

  • Wenn ihr noch plant, könnt ihr ja alle Bedingungen vorher abklären. Ich würde die Rückreise nicht auf einen Sonntag legen. Und ich frage mich, ob eine Schulleitung für Montag freigibt, wenn Kollegen die Fahrt bis Sonntag planen wollen. Aber fragen kann man immer.

    • Offizieller Beitrag

    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht - ebensowenig würde so etwas greifen, falls man unter der Woche zurückkäme und den folgenden Tag frei haben wollte.

    Der Sonntag wird laut Ziffer 4.3 des Erlasses zumindest nicht als Arbeitstag ausgeschlossen. Gleichsam empfiehlt es sich, solche Dinge bereits bei der Planung der Fahrt verbindlich zu klären.

  • Dass Fahrten erst einmal grundsätzlich auch an einem Sonntag erlaubt sind, heißt noch lange nicht, dass diese auch so gegen den Willen der Beteiligten angeordnet werden dürfen. Die Rechtsgrundlage, die die Anordnung von Sonntagsarbeit bei Lehrkräften ermöglicht und diese dann noch ohne Einhaltung irgendwelcher Mindestruhezeiten anschließend wieder in die Schule zitieren erlaubt, würde ich wirklich gerne sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Dass Fahrten erst einmal grundsätzlich auch an einem Sonntag erlaubt sind, heißt noch lange nicht, dass diese auch so gegen den Willen der Beteiligten angeordnet werden dürfen. Die Rechtsgrundlage, die die Anordnung von Sonntagsarbeit bei Lehrkräften ermöglicht und diese dann noch ohne Einhaltung irgendwelcher Mindestruhezeiten anschließend wieder in die Schule zitieren erlaubt, würde ich wirklich gerne sehen.

    Wer ordnet denn an? Das wird in der Regel doch durch die betreuende Lehrkraft festgelegt - und die mitfahrenden KollegInnen wissen im Voraus, worauf sie sich einlassen. Zum Thema Mindestruhezeiten gibt es ja bereits einen Thread.

    Ich korrigiere und ergänze: Das Fahrtenkonzept als Ganzes wird in der Tat nicht durch die Lehrkräfte beschlossen. Zu den Konsequenzen und Vorgehensweisen durch die Betroffenen siehe meinen Beitrag #19.

  • Wer ordnet denn an? Das wird in der Regel doch durch die betreuende Lehrkraft festgelegt - und die mitfahrenden KollegInnen wissen im Voraus, worauf sie sich einlassen. Zum Thema Mindestruhezeiten gibt es ja bereits einen Thread.

    Ja stimmt, so läuft das nicht selten in der Praxis. Dann muss aber auch klar sein, dass die Teilnahme an einer solchen Fahrt freiwillig erfolgt. Ich persönlich bin da voll bei WillG : Entweder es findet sich eine Lösung in der Schule, bei Ankunft eine Ruhezeit über einen Ausgleichstag o.ä. zu haben oder ich fahre bei einer solchen Fahrt nicht mit. In die Verlegenheit kam ich allerdings offen gestanden auch noch nie, weil ich meine bisherigen Fahrten immer so geplant habe, dass sowohl rund um die Fahrt als auch während der Fahrt angemessene Erholungszeiten möglich waren.

    • Offizieller Beitrag

    Wer ordnet denn an? Das wird in der Regel doch durch die betreuende Lehrkraft festgelegt - und die mitfahrenden KollegInnen wissen im Voraus, worauf sie sich einlassen. Zum Thema Mindestruhezeiten gibt es ja bereits einen Thread.

    Die Fahrtenwoche wird bei uns nicht von den Kolleg*innen beschlossen/gelegt, die durchzuführenden Fahrten stehen im Fahrtenkonzept (ja ich weiß, von der Lehrer- und Schulkonferenz verabredet, da stimmen aber wohl Leute ab, die nie im Leben betroffen sein werden), die Klassenleitungen sind nicht unbedingt freiwillig, genauso wenig wie die Begleitung (rein theoretisch kann ja jede*r verpflichtet werden).

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrtenwoche wird bei uns nicht von den Kolleg*innen beschlossen/gelegt, die durchzuführenden Fahrten stehen im Fahrtenkonzept (ja ich weiß, von der Lehrer- und Schulkonferenz verabredet, da stimmen aber wohl Leute ab, die nie im Leben betroffen sein werden), die Klassenleitungen sind nicht unbedingt freiwillig, genauso wenig wie die Begleitung (rein theoretisch kann ja jede*r verpflichtet werden).

    Dann wäre es aber Aufgabe des LehrerInnenrates, im Falle von Fahrten, die übers Wochenende gehen, entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu vereinbaren. Interessant wäre die Begründung, warum man übers Wochenende fahren muss. Gleichsam wählt die Lehrerkonferenz ihre VertreterInnen für die Schulkonferenz. Man kann diese Aufgabe ernster oder weniger ernst nehmen. Unter Umständen kommt dann ein entsprechendes Fahrtenkonzept bei heraus.

  • Die Fahrtenwoche wird bei uns nicht von den Kolleg*innen beschlossen/gelegt, die durchzuführenden Fahrten stehen im Fahrtenkonzept (ja ich weiß, von der Lehrer- und Schulkonferenz verabredet, da stimmen aber wohl Leute ab, die nie im Leben betroffen sein werden), die Klassenleitungen sind nicht unbedingt freiwillig, genauso wenig wie die Begleitung (rein theoretisch kann ja jede*r verpflichtet werden).

    Es zeigt sich immer mal wieder, dass Beschlüsse von entsprechenden Gremien nicht immer rechtskonform sind. Die Arbeitszeit von Lehrkräften auf Sonntage auszudehnen ist mit Sicherheit keine Festlegung, die durch Mehrheitsbeschluss innerhalb einer Schule getroffen werden kann.


    PS: Mir ist auch mindestens eine Schule bekannt, die in einem solchen Gremium beschlossen hat, dass die Fahrtkostenerstattung der Lehrkräfte lediglich anteilig mit Blick auf vorhandenes Budget und eingereichte Gesamtkosten erfolgt. In diesem Fall ist das Gremium nicht nur nicht zuständig für einen solchen Beschluss, sondern ist dieser sogar klar rechtswidrig.

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