Umfrage: Gewicht der Mitarbeit in der Zeugnisnote

  • In NRW gilt in der SEK II Folgendes:

    Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote. (APO GOSt)


    Wer’s anders macht, macht’s falsch😀. Hier wurde aber bereits öfter diskutiert, dass vor allem der Passus „eine rein rechnerische …“ wichtig ist. Deshalb dürfte dir in NRW eigentlich keine Lehrkraft schreiben, dass sie es mit irgendwelchen strengen Prozentsätzen wichtet.

    In der SEK I heißt es nur:

    Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.“ (Schulgesetz §48)


    Bei uns werten die Kolleg:innen in den Fächern mit Klassenarbeiten die sonstige Mitarbeit in etwa gleichgewichtig, es soll aber natürlich in jedem Fall „pädagogisch“ gewichtet und nicht einfach gerechnet werden. Allein die Art der Mitarbeit kann so extrem verschieden sein, dass man da nicht irgendwelche einfachen Prozentsätze angeben kann.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?


    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

    Nein, es gibt keine Regel über Prozente. https://rp.baden-wuerttemberg.…tengebung-und-versetzung/

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis ist weniger sinnfrei als Du denkst.

    Ohne den UserInnen hier falsche Informationen unterstellen zu wollen, müssten alle Aussagen, die hier getroffen werden, mit den entsprechenden Verweisen aus den Verordnungen belegt werden, damit sie überhaupt ansatzweise valide sind.
    Daher ist der Hinweis, das selbst zu recherchieren, weniger belehrend als viel mehr pragmatisch-effizient zu erachten, weil Du nur so an belastbare Informationen kommst.


    Für NRW sind das § 48 Abs. 2 SchulG, §§ 6 Abs. 2 und 3 APO SI und § 13 Abs. 1 APO-GOSt.

    Links hierzu unter:

    BASS 2023/2024 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)
    BASS 2023/2024 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)


    Hierzu auch noch exemplarisch ein Link zum Kernlehrplan Englisch:
    3417_Englisch (nrw.de) (vgl. S. 40ff.)

    Wenn Dir jetzt hier jemand scheibt, dass in NRW immer 50/50 gilt, dann stimmt das zumindest für die Sek I nicht. Hier ist die Vorgabe bewusst schwammig. Eine "angemessene Berücksichtigung" bei 30/70 oder ähnlichem erscheint mir hingegen eher weniger "angemessen". Hierfür gibt es wiederum Fachkonferenzbeschlüsse.

    Wie Du siehst, ist es mit einer Zeile nicht getan...

  • Prima, Danke!


    Kurz könnte man also für NRW sagen:

    - Grob 50% sonstige Mitarbeit, aber nicht fix, Lehrer entscheidet, auch von Schüler zu Schüler unterschiedlich (finde ich erstaunlich, aber OK, möchte nicht die Diskussionen in den Klassen bei unterschiedlicher Wichtung haben...)

    - Nicht in allen Kursen müssen Klausuren geschrieben werden (das erstaunt mich wirklich, hatte ich noch nie gehört!). Dann ist logischerweise die "sonstige Mitarbeit" 100%, klar.

  • Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:

    ...

    Ja, das ist total schwer. Wie dir jetzt schon 5x erklärt wurde, läuft es eben genauso nicht. Das beginnt bei der Definition von "Mitarbeit" und endet nicht darin, dass man Leistungen in allen Bundesländern, Schularten und Fächern in Prozent gewichten muss, soll oder auch nur darf.


    Als Lehrer mit 20 Jahren Berufserfahrung solltest du das eigentlich langsam begreifen können.

  • Wie ich oben schon geschrieben habe: Mir geht es um einen ersten Einstieg, auch um abzuschätzen, ob das Thema lohnt. Für ein Paper werden natürlich die Erlasse recherchiert, das zu erwähnen, ist nun wirklich nicht nötig...


    Danke für die Links, das hatte ich jetzt gar nicht erwartet, macht's mir aber natürlich leichter!


    Nach Deinem Hinweis verstehe ich jetzt, dass die Vorgabe "gleichwertig" in NRW so im Bereich von ca. 40 bis 50% gehandhabt wird?


    Schöne Grüße!

  • Ja, das ist total schwer. Wie dir jetzt schon 5x erklärt wurde, läuft es eben genauso nicht. Das beginnt bei der Definition von "Mitarbeit" und endet nicht darin, dass man Leistungen in allen Bundesländern, Schularten und Fächern in Prozent gewichten muss, soll oder auch nur darf.


    Als Lehrer mit 20 Jahren Berufserfahrung solltest du das eigentlich langsam begreifen können.

    Es geht mir nicht um die Definition von "Mitarbeit", sondern um den Prozentsatz, zu dem die Note, die unter dem Begriff "Mitarbeit" generiert wird, in die Zeugnisnote eingeht.


    Eine Angabe, dass es in manchen Ländern gar keine prozentuale Vorgabe gibt (in NDS gibt es einen Rahmen) ist natürlich auch eine interessante Info! Da würden mich dann ein paar Infos aus der Praxis interessieren, wie Ihr so gewichtet.

  • - Grob 50% sonstige Mitarbeit, aber nicht fix, Lehrer entscheidet, auch von Schüler zu Schüler unterschiedlich (finde ich erstaunlich, aber OK, möchte nicht die Diskussionen in den Klassen bei unterschiedlicher Wichtung haben...)

    Wo nimmst du denn auf einmal "von Schüler zu Schüler unterschiedlich" her? Das hatte hier niemand geschrieben und stimmt natürlich auch nicht. Was stimmt, ist dass eine rein rechnerische Bildung der Gesamtbeurteilung weder sinnvoll noch vorgesehen ist.

  • Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?


    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

    Das stimmt so nicht ganz mündliche Bewertung anhand von Kriterien, beispielsweise von Vorträgen wird hier auch gemacht. In den Sprachen ist es sogar obligatorisch.


    Die Bewertung von mündlichen Leistungen ist in den Sprachen obligatorisch, für die anderen Fächer freiwillig. Die Dauer des Beobachtungszeitraums, die Bewertungskriterien und Form und Zeitpunkt der Rückmeldung und Bewertung sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Beurteilungsperiode bekanntzugeben.


    aber


    Einsatz und Arbeitshaltung werden nicht bewertet.

    Unten verlinkt ist das Reglement über die Leistungsbeurteilung im Kanton Baselland


    https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640.211/versions/3377

  • Wenn du nicht weißt, was Mitarbeit ist, wie willst du sie prozentual gewichten?

    OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.


    Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.


    Ich höre, dass das in anderen Bundesländern zum Teil ähnlich, zum Teil aber anders ist.


    Um einen ersten Eindruck über die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu bekommen, habe ich diesen Thread gestartet und ja auch schon ein paar hilfreiche Infos (z.B. von MarieJ, Heidelibelle) bekommen.


    Da freue ich mich auf weitere!

  • Einsatz und Arbeitshaltung werden nicht bewertet

    *Dürfen* explizit nicht bewertet werden. Sorry, dass ich da kurz reingrätsche aber die Diskussion poppt auch bei uns im Schulhaus immer mal wieder auf. Die allermeisten halten sich dran, aber irgendein Schlaumeier kommt immer mal wieder auf die Idee "Mitarbeitsnoten" vom Baum regnen zu lassen, die kein Mensch nachvollziehen kann. Es ist noch nicht lange her, dass da ein Rekurs einer Schülerin durchging, die hätte wegen solcher erfundenen Noten repetieren müssen.


    Danke! Weißt Du, wie das "in der Regel" in den Fächern gehandhabt wird?


    Aus der Schweiz habe ich mal gelesen, dass mündliche Benotung dort zwar zulässig, aber nicht verpflichtend sei (also offenbar so wie in BW), die Lehrer dann die Mitarbeitsnote aber so gut belegen müssten, dass sie in der Regel darauf verzichten. Mithin zähle in der Regel nur die schriftliche Note...

    Nee, absolut nicht. Ich mache mündliche Noten, aber ich weiss auch, wie ich zu meiner Bewertung komme. Du missverstehst das offensichtlich. "Mündliche Note" ist nicht heimlich ne Strichliste machen, wie häufig ein Schüler im Unterricht so aufstreckt. Das *dürfen* wir definitiv nicht.

  • Super, Danke!

    Auch für den Link!


    Ich glaube, hier gibt's tatsächlich unterschiedliches Verständnis des Begriffes "mündliche Bewertung".

    In manchen deutschen Bundesländern wird die Mitarbeit des einzelnen Schülers im Unterricht, also v.a. die Häufigkeit des sich-meldens und die Qualität der dann, falls drangenommen, geäußerten Beiträge über das gesamte Schuljahr hinweg von den Lehrern erfasst und in der sog. "mündliche Note" zusammengefasst. Weitere Leistungen wie Tests, Vorträge etc. können nach Ermessen des Lehrers hinzukommen.


    Die so generierte Note geht dann zu einem bestimmten Prozentsatz, meines Wissens zwischen 40 und 70 %, in die Zeugnisnote ein.


    Mündliche Sprachprüfungen in den Fremdsprachen sind eine andere Sache und zählen wie die schriftlichen Arbeiten.

  • Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.

    In Baden-Württemberg nicht (siehe mein Link oben). Mündliche Note ist eine Fachnote. Mitarbeitsnote (Z. B. Häufigkeit Melden) ist eine extra Note, wird extra erteilt (Kopfnote) und weicht meistens davon ab.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • *Dürfen* explizit nicht bewertet werden. Sorry, dass ich da kurz reingrätsche aber die Diskussion poppt auch bei uns im Schulhaus immer mal wieder auf. Die allermeisten halten sich dran, aber irgendein Schlaumeier kommt immer mal wieder auf die Idee "Mitarbeitsnoten" vom Baum regnen zu lassen, die kein Mensch nachvollziehen kann. Es ist noch nicht lange her, dass da ein Rekurs einer Schülerin durchging, die hätte wegen solcher erfundenen Noten repetieren müssen.


    Nee, absolut nicht. Ich mache mündliche Noten, aber ich weiss auch, wie ich zu meiner Bewertung komme. Du missverstehst das offensichtlich. "Mündliche Note" ist nicht heimlich ne Strichliste machen, wie häufig ein Schüler im Unterricht so aufstreckt. Das *dürfen* wir definitiv nicht.

    Coll, super, vielen Dank!

    Das ist genau, was ich gehofft hatte: Ein paar Infos aus anderen (Bundes-)ländern, wie mit dem Thema umgegangen wird!

    • Offizieller Beitrag

    OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.


    Wie diese Note genau gebildet wird, ist NICHT Thema meines Interesses, ich gehe davon aus, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") einen wesentlichen Anteil daran hat.

    was kann denn dein Interesse (und der Sinn eines Überblickartikels) sein, wenn du dich nicht dafür interessierst, was sich hinter der Note versteckt?
    Das ist doch genau der Punkt des Vergleichs: in NRW läuft es ganz anders als in Bayern ab.
    und du machst doch eine (eigene, spontane) Definition, wenn du es mit "Melden" umschreibst. und da gibt es Bundesländer, wo das "Melden" überhaupt nicht dazu gehört.

  • In Baden-Württemberg nicht (siehe mein Link oben). Mündliche Note ist eine Fachnote. Mitarbeitsnote (Z. B. Häufigkeit Melden) ist eine extra Note, wird extra erteilt (Kopfnote) und weicht meistens davon ab.

    Ah, die berühmten Kopfnoten, die gibt's offenbar in manchen Ländern auch!


    Magst Du mir sagen, wie die ausgewiesen werden? Fachspezifisch oder als Mittelwert aller Fächer?


    Und was ist eine "Fachnote"? Wie geht die ins Zeugnis ein? Ist das eine mündliche Einzelprüfung und ersetzt dann ggf. eine Klausur?


    Danke schonmal!

  • und vom logischen (wissenschaftlichen?) Vorgang wäre es viel sinnvoller, ZUERST die Ordnungen rauszuholen und zu lesen und DANN zu schauen, was die Lehrer*innen in unterschiedlichen Bundesländern erzählen und was wohl bei denen in der Praxis gelebt wird...

    Danke für die Belehrung, wusste ich gar nicht (siehe oben) ;)

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