Eine - wie auch immer erfolgreiche - Teilnahme an Jugend musiziert entspricht nicht einer besonderen Lernleistung. Sie kann als Grundlage dienen, dann kommt aber noch einiges dazu.
in der AP0-Gost findet man
Besondere Lernleistung
(1) Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse des Projektkurses oder eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
und
In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss (§ 26) die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen.
Damit scheint es mir durchaus statthaft auch Jugend musiziert Sieger auf Bundesebene mit der besonderne Lernleistung zu versehen. Wie ein Kolloquium dazu aussehen könnte, weiss ich jedoch nicht.