Ob Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat ist oder nicht, ist keine Frage der Meinung, sondern der Gesetzeslage. Die ist eindeutig. Und die Gesetzeslage spiegelt auch meine Meinung wieder.
Merz’ Meinung damals kenne ich aus dem Effeff nicht, ich kenne aber die Debatte von damals. Es ging nie darum, dass der Staat sich heraushalten soll. Die Handlung einer Vergewaltigung war damals auch innerhalb der Ehe strafbar, nur eben nach § 240 StGB (Nötigung). Das Opfer konnte aber ein Strafverfahren verhindern. Das geht heute nicht mehr.
Noch mal: ich bin sehr für die neue Fassung (unter anderem, weil diese auch Männer als Opfer anerkennt, vorher konnten nur Frauen vergewaltigt werden). Und ich bin nun auch nicht begeistert davon, Merz in Schutz zu nehmen. Aber diese Vereinfachung, die du triffst, finde ich gerade wegen der Schwere des Sachverhalts nicht angemessen.
Und nein, es ging auch nicht um ein Minimum. Das erkennt man schon daran, dass man zwischen "Ja heißt ja" und "Nein heißt nein" nicht quantifizieren kann. Was soll da das Minimum sein?
Ja heißt ja, es muss also zugestimmt werden. Mit diesem EU-Gesetz wäre das Minimum festgelegt. Die Staaten dürfen weiter gehen.
Du schriebst
Stell dir vor, die EU lege fest, dass eine Vergewaltigung nur beim Anwenden von körperlicher Gewalt vorliegt. Dass der EU-Vorstoß in der Sache richtig war, dass sieht wohl auch Marco Buschmann so. Er deckt sich aber nicht mit den Kompetenzen der EU.
Und das stimmt nicht. Es gäbe kein "nur". Spanien und Schweden gehen jetzt auch nicht zur laschen Gesetzgebung Deutschlands über.
Ich habe Buschmann dazu reden hören. Er brachte ein Beispiel von einem Mann, der dachte, die Frau wolle auch und deshalb sei er gegen dieses Gesetz und für ein klares Nein der Frau. Ich dachte an den Vorfall in Spanien, der zur Gesetzesänderung dort geführt hat. Manchmal ist es auch durch die Umstände klar, dass es kein zustimmender Sex war.
Letztendlich geht es vor Gericht und das entscheidet. Aber leider denken viel zu viele Männer immer noch, die Frau will ja auch, auch wenn sie sich zuerst sträubt. Da hätte eine deutliche Ansage durch dieses Gesetz geholfen.
(Auch eine Vergewaltigung heute in der Ehe muss erst angezeigt werden. Wenn das Opfer nicht will, erfährt es der Staat nicht. Aber früher hatte es kaum Konsequenzen selbst wenn jemand angezeigt hat. Nötigung verjährt viel schneller, wird deutlich weniger bestraft. Ich kenne noch den Spruch, warum lässt sie sich nicht scheiden, in der Ehe gehört Sex (immer) dazu.) Letztendlich wurde real nur Körperverletzung bestraft.
Und zu Merz, ich weiß noch, was er damals deutlich gesagt hat. Andere waren zurückhaltender.