Bei mir wurde mal der Grad der beruflichen Nutzung angezweifelt. Da reichte eine einfache Selbsterklärung mit Verweis auf mein 2. Gerät zur privaten Nutzung. Seitdem erklär ich das gleich prophylaktisch beim Einreichen. Dazu ist es nun aber ja zu spät.
Such dir einen realen Anwendungsfall, den du mit den dienstlichen Schulgeräten nicht bedienen kannst und sprich deine Schulleitung noch einmal mit dem Verweis auf diesen Anwendungsfall an.
Dasselbe Problem hatte ich auch einmal. Ich musste dann für ein Jahr ein "Fahrtenbuch" führen, mit dem ich bewies, das ich das Laptop mehr als 90 % beruflich verwende. Seitdem reicht auch bei mir ein Verweis auf das Fahrtenbuch.
Ich würde auch noch einmal mit konkretem Beispiel die SL ansprechen. Vielleicht ist der Monitor zu klein (wäre bei meinem Dienstgerät der Fall)?