Nein, es gibt auch an den Gymnasien keine Regelbeförderung nach A14 in BW. Die Mehrheit der Lehrkräfte auch an Gymnasien bleibt bei A13Z ein Berufsleben lang.
Eben, ich habe die Zahlen schon mehrfach hier verlinkt. Wenn man nicht gerade in einer extrem unbeliebten Schule unterrichtet, keine Chance.
Einspruch. Das Verfahren heißt sogar Regelbeförderung.
Um befördert zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Ausschreibungsverfahren (Man bewirbt sich auf eine A14-Stelle, macht dann ein paar Jahre Extraaufgaben).
2. Regelbeförderung/Konventionelles Verfahren (Es gibt Beförderungsjahrgänge und man muss entsprechend gute Beurteilungen haben).
Um in diesem Jahr befördert worden zu sein, musste man in öffentlichen Schuldienst bis einschließlich Beförderungsjahrgang 2006 mindestens Note 1,5 haben. Das waren im RP Tübingen 7 Personen.
Insgesamt hat CDL aber Recht, es ist nicht mehr die Regel, nach langer Wartezeit automatisch befördert zu werden. Noch geht aber nicht die Mehrheit mit A13 in Pension.
Für die aktuellen Berufseinsteiger teile ich die Ansicht, dass die meisten nicht mehr A14 werden, wenn die Entwicklung so weitergeht.
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War mal. Theoretisch darf unser Gymnasium alle 3 Jahre eine (!) A14 Stelle ausschreiben, praktisch ist es jetzt 5 Jahre her, dass wir eine ausschreiben durften, weil es zu wenig Stellen im RP gibt. Es gab lt. Bezirkpersonalrat in diesem Schuljahr 10 Stellen für 74 Gymnasien (und wir sind über 80 Kollegen).
Zu 2. Es gab jetzt mehrere Jahre hintereinander Nullrunden, d. h. im ganzen RP keine A14 Stelle nach konventionellen Verfahren (ohne extra Aufgabe). Nur wenn Ausschreibungsstellen nicht besetzt werden konnten, wurden sie nach dem konventionellen Verfahren vergeben, also im letzten Schuljahr insgesamt 5 Stellen. Dieses Schuljahr waren es immerhin 19 Stellen (für 74 Gymnasien).
Etwas besser ist es nur in einer sehr unbeliebten Gegend, wo Kollegen versuchen zahlreich wegzukommen, es nach Jahren schaffen (und daher A14 frei wird).
Also kurz: in diesem Schuljahr für 74 Gymnasien insgesamt 29 Stellen (10 davon mit einer umfangreichen Aufgabe allerdings auf 5 Jahre begrenzt, früher gab es keine Grenze).