Unsere SuS müssen für Arzttermine ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die ist ja auch gratis. Da muss ja auch nur drauf stehen, dass Schüler*In xy von xy Uhr bis z Uhr beim Arzt A in Behandlung war.
Auch in BW muss es vorher beantragt werden und kann vom Lehrer abgelehnt werden. Ich habe gerade wenig Zeit, aber es gibt dazu Verordnungen.
Was du meinst, gilt nur für Notfälle. (Aber viele verwechseln das, ich sage es auf jeden Elternabend und trotzdem kommen meine Schüler immer wieder. Normalerweise darf ich sie, wenn sie noch keine 18 sind, noch nicht einmal gehen lassen.)
