Beiträge von Kris24

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    "Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO)."

    211207 MD-Schreiben - Distanzunterricht und digitale Unterstuetzungsangebote.pdf (km-bw.de)

    Oder meinst du einen anderen Brief?

    Danke, mehr gibt es nicht. Dazu kam dann diese Woche noch obige Erläuterung.

    Das mit dem Noten aussetzen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

    Man soll nicht schreiben weiß ich direkt vom RP

    Hintergrund ist, dass Kollegen Schüler teilweise unter Druck setzten (Die Nachschreibearbeit wird sauschwer) und die Schüler, die nächste Woche fehlen, sollen weder Vor noch Nachteile haben.

    Anderes RP? Uns erreichte am Anfang der Woche folgende Nachricht von oben (genauer möchte ich hier nicht werden) auf Frage unsererseits, ich zitiere

    "Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat (NVO § 8, Abs. 4).

    Sofern es sich dabei um die einzige Klausur eines Halbjahres handelt, muss die Klausur allerdings zwingend nachgeschrieben werden. Aber auch bei einer von zwei Klausuren eines Leistungsfachs wird – obwohl Schüler keinen Anspruch darauf haben – ein solches Nachschreiben dringend empfohlen, damit die Gleichbehandlung aller Schüler gewahrt bleibt.

    Dies gilt – wie immer – auch dann, wenn im Einzelfall aus zeitlichen Gründen ein Nachschreiben bis zur Notenkonferenz nicht mehr möglich sein sollte. In solchen Fällen muss die betreffende Zeugnisnote ausgesetzt werden, bis die erforderliche schriftliche Leistung vorliegt."

    Ergänzung

    Ich schreibe nichts, weil ich meine Termine in Klasse 5 - 10 entsprechend geplant habe und bei meiner Kursarbeit (zentral festgelegt) Glück habe. Ich wurde vor 3 Wochen noch bestaunt und belächelt, weil ich mit meinen Kleinen Moodle geübt habe. Jetzt wurden meine Kollegen überrascht und es gibt zu wenig Ausweichtermine.

    ich dachte, in Baden-Württemberg sollen in den letzten 3 Tagen keine Arbeiten geschrieben werden um die Quarantäne zu ermöglichen. Vielleicht habt ihr euch da ja ins eigene Bein geschossen…😉

    Klausuren lassen sich nicht so kurzfristig verschieben, alle Termine sind danach belegt (man könnte nur die Noten aussetzen (schlägt auch das RP vor), noch mehr Chaos), Klassenarbeiten, auch nicht, wenn man sie noch vor der Halbjahresinformation schreiben möchte (ich habe meine bereits im Oktober verschoben bzw. im September den Dezember ausgespart, viele Kollegen nicht, jetzt sind alle Termine bis Februar belegt, Klausuren werden zentral festgelegt). Wer sagt, man solle nicht schreiben? RP etc. nicht.

    Bei uns ist zwar die Präsenzpflicht in der nächsten Woche ausgesetzt, aber bis jetzt wollen alle kommen (noch keine schriftliche Abmeldung, die aber nötig ist). Ich habe heute mal in meinen Klassen gefragt. Klassenarbeiten werden geschrieben, alles wie sonst.

    Es gibt sogar Kollegen, die am 22. Dezember noch im Klassenzimmer Waffeln backen wollten (der eine Kollege ist bekannt, dass er Schnelltests für überflüssig hält). Das wurde untersagt. Auch meine Familie sieht kein Problem, wir sind ja alle bis auf eine Schwester, die nicht kommt, geimpft und fast alle (bis auf die Kinder) geboostert. Ich hoffe, es geht gut. Ich habe zumindest den letztmöglichen Termin für einen guten Schnelltest in einer Apotheke gebucht, die es sehr sorgfältig durchführt (und werde auch unmittelbar vor dem Besuch noch einmal zu Hause testen).

    Wichtig und richtig, mir tun aber weiterhin die Apotheken Leid, die dann solche Situationen noch händeln müssen. Heißt, sie dürfen dann auch die Polizei rufen oder schicken die die Leute nur weg?

    dazu hatte ich hier etwas bereits von der Tagesschau etwas verlinkt, ich zitiere mich mal selbst, in dem Artikel wird die Vorgehensweise von einem Berliner Apotheker beschrieben

    Ab morgen ist es für Apotheken leichter Fälschungen zu erkennen.

    "Apotheken sollen gefälschte Impfausweise durch Software leichter erkennen können

    Die Apotheken verfügen ab morgen über ein neues Instrument, um Impfausweise leichter auf ihre Echtheit überprüfen zu können. Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitteilte, seien die Apothekerinnen und Apotheker dann in der Lage, die Chargennummer online über eine Software abfragen und überprüfen zu lassen. Mehr als 18.000 Apotheken sollten mit der Anwendung ausgestattet werden.

    Bisher war es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Apotheken nur möglich, Impfausweise auf ihre Vollständigkeit zu kontrollieren – und ob sie zur betreffenden Person gehören. DAV-Chef Thomas Dittrich sagte, dass Apotheken immer häufiger "mit gefälschten Impfpässen konfrontiert" würden.

    Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen.DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich

    Mit der neuen Funktion könne genau geprüft werden, ob die Chargennummer zum verimpften Impfstoff passe, sagte Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein der Rheinischen Post. Zudem könne nachvollzogen werden, ob die Charge auch zum angegeben Zeitpunkt in Impfzentren oder Praxen verabreicht worden sei."

    Aus https://www.zeit.de/politik/deutsc…ws-aktuell-live 14.23 Uhr

    Zumindest auf meine Schulform bezogen verstehe ich das Problem mit den Nachschreibern nicht. Wir haben auch zentrale Nachschreibtermine. Die hab ich noch nie gebraucht und lasse sie gerne den Kollegen, die sie nötiger brauchen.

    Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Falls der Nachschreiber Fragen hat, kommt er kurz zu mir in die Klasse. Falls die Unterrichtssituation es zulässt (konzentrierte Stillarbeitsphase oder Doppelbesetzung), gucke ich zwischendurch kurz nach dem Prüfling.

    Der Trend geht zum Zweit- und Dritthandy. ;) (Kam bei uns schon öfter vor, man gibt halt eines ab (und besonders Schlaue tricksten die Kollegen mit einem zweiten und beim nächsten Mal mit einem dritten Handy aus).)

    Außerdem verpasst der Schüler den aktuellen Unterricht, er hat aber Anspruch darauf (und kann darauf bestehen, bei uns hat ein Anwaltsvater geklagt und vom RP Recht bekommen).

    Deshalb ist dies bei uns seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig.

    *lach* das würde eine erneute Diskussion über Fragen lostreten wie: Dürfen Lehrer mit braunen Birkenstocksandalen und weißen, labbrigen Socken in die Schule kommen? Dürfen Lehrer ü50 in Strandshorts (ich weiß nicht genau, wie die Dinger heißen, jedenfalls ziemlich formlos, die Teile) zur Schule gehen? Offene Hawaiihemden tragen? Oder die jüngeren: Tattoos, Piercing, nach hinten ausgerichtete Kappen, Hoodies ... ? Was ist schlimmer: Aufsichten versäumen oder das Auge beleidigen?

    Ach, waren das noch Zeiten, als man eitel war :weissnicht: Mir ist es schon völlig wurscht, wie ich rumlaufe. Der Zopf muss sein, um die Maske zu befestigen, schminken ist sowas von 2019, und die anderen Leute sehe ich durch die beschlagene Brille auch nicht.

    Und wieso nur Ü50? Ist das Altersdiskriminierung? Aber sie dürfen im Gegensatz zu den Jungen Tattoos, Piercing, nach hinten gerichtete Kappen, Hoodies (da habe ich Glück, ich trage bei dieser Lüfterei und Minusgraden tatsächlich aktuell in der Schule Hoodies, ich bin Ü50 ^^) tragen. Nach Corona ist auch noch Zeit für Blusen etc.

    Ich hoffe mein Mathekollege hat das in den letzten Monaten geschafft, dass Sie wissen was Addieren ist ;) Ansonsten haben sie in der Klassenarbeit in Programmierung schlechte Karten.

    Aber ich bin auch fieß und habe den Anspruch, dass jemand der ein Fachabitur haben möchte, wissen muss was Addition ist ;)

    Das verlange ich in meiner nächsten Klassenarbeit in der 5. Klasse (dazu Summand, Faktor, Minuend, Subtrahend, Dividend, Divisor usw.) Ich werde meinen Kleinen berichten, dass das auch im BK verlangt wird. ;)

    Ich wollte eigentlich damit auf einen anderen Beitrag antworten, habe aber das Zitat vergessen.

    Ich schreibe daher etwas ausführlicher:

    Wenn bei uns jetzt ein positiver Fall auftritt, muss jede Kontaktperson in 14 Tage in Quarantäne. Dabei ist egal, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft ist. Ein Freitesten aus der Quarantäne ist nicht mehr möglich. Seit ein paar Stunden gilt noch: Nachdem man positiv war, muss man einen negativen Test haben, damit die Quarantäne nach den 14 Tagen endet. Symptomfreiheit reicht nicht mehr.

    für Omikron gilt das ab heute (in Baden-Württemberg) ähnlich

    Dass bei Omikron auch frisch geboostert nicht unbedingt vor symptomatisch erkrankt schützt, haben sowohl die 7 Rückkehrer aus Südafrika, also auch Ciesek und ihre Arbeitsgruppe in ihrem Laborversuch festgestellt. Von daher bin ich nicht überrascht. Ich hoffe halt, dass es zumindest vor schweren Erkrankungen schützt (aber auch da las ich nur etwas von 70%).

    Die ersten Zahlen, wie gut der aktuelle Impfstoff noch schützt, sind so unterschiedlich. Masken helfen immer noch. Darauf verlasse ich mich.

    (Erschreckend finde ich wieder der Zeitpunkt. Genau am Ende der 2. Welle baute sich (für viele anfangs unbemerkt) die 3. Welle mit einer neuen Mutation auf, jetzt boostern wir, fühlen uns geschützt (das habe ich nach meine 3. Impfung), die Zahlen gehen zuürck und jetzt beginnt es vielleicht erneut. Das drückt schon auf das Gemüt.)

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