Beiträge von Kris24

    Ich weiß nicht, ob ich Dich missverstehe. Die Informationsmöglichkeit gilt nicht nur bei schwerwiegenden Fällen.

    In schwerwiegenden Fällen kann sich über den erkennbaren gegenteiligen Willen des Schüler hinweggesetzt werden.
    Solange der gegenteilige Wille nicht erkennbar ist, darf man den Eltern alles erzählen.

    Das stimmt (mein "und" war nicht eindeutig, ich habe die beiden Möglichkeiten aufgezählt), aber die Schüler müssen vorher informiert werden, sie müssen nicht schriftlich ablehnen. Beweise das mal, wenn keine schriftliche Zustimmung vorliegt. (Für nur Zuspätkommen war das meiner früheren SL zu riskant.)

    Infektionsort wird wohl eher das Wochenende am Ballermann sein, da ist die Maskenpflicht im Unterricht ja eher irrelevant.

    Ansonsten: Ja, dann stecken sie sich halt an. Wie ich bereits erwähnt habe, der Grund für die Maskenpflicht war eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und nicht eine individuelle Infektion. Das ist aktuell nicht gegeben. Einige Krankenhäuser jammern zwar, aber hier ist die Ursache ja eher in der langen Isolationsdauer & dem Aufwand für die Isolierung von infizierten Patienten gegeben, das kann man ja entsprechend auch ändern. Machen unsere Nachbarländer ja auch.

    Hier schicken Krankenhäuser Patienten mit zusätzlichem Covid-19, wenn irgendwie möglich, wieder heim. Die andere Erkrankung wird erst nach der Covid-19-Infektion behandelt.

    Und noch einmal, Covid-19 mag für den jungen Pfleger nicht gefährlich sein (allerdings erhöht (körperliche) Anstrengung das Risiko für Herzrhythmusstörungen usw,), für den Herzinfarktpatienten zusätzliches Covid-19 dagegen nicht (die Überlebenschancen sinken rapide, teilweise unter 3 %).

    §55 (3) Schulgesetz in BW

    DFU liegt richtig, der "Widerspruch" muss allerdings nicht schriftlich sein.

    Danke.

    Ich zitiere

    "(3) Unbeschadet der Rechte volljähriger Schüler können deren Eltern die Aufgaben nach Absatz 2 wahrnehmen. Die Schule kann ihnen auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss. Volljährige Schüler sind über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist, allgemein oder im Einzelfall zu belehren."

    Es muss also nicht schriftlich vom Schüler vorliegen, die Schüler müssen informiert sein. und es gilt bei schwerwiegenden Vorfällen. Verändert wurde der Paragraph 2003, also auch eine Folge von Erfurt. Aber danke für den Link.

    Habe ich dieses Jahr auf einer Klassenkonferenz bei der Schulleitung nachgefragt. Die klare Aussage war, dass es erlaubt ist, so lange der Schüler es nicht ausdrücklich schriftlich untersagt hat (BW).

    LG DFU

    Das habe ich anders gehört, der Schüler müsse zustimmen. Ich muss mal nach einer Quelle schauen oder hast du eine parat?

    (Dank G8 kommt es vei uns inzwischen sehr selten vor. Fast alle sind U18.)

    Für Thüringen:

    Permanentes Zuspätkommen sehe ich als wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge.

    Da bin ich nicht so sicher.

    Die Ergänzung bis 21 Jahre ist Folge vom Amoklauf in Erfurt. Damals wurde ein gerade volljähriger Schüler vom Gymnasium verwiesen und die Eltern erfuhren es nicht. Am Tag der letzten schriftlichen Abiprüfung kam es zum Amoklauf, weil die Lügen nicht weiter funktionieren konnten.

    Damals war der Wunsch der Gesellschaft groß, dass bei schwer wiegenden Vorfällen wie Schulverweis auch Eltern von 18 - 20jährigen informiert werden. Thüringen hat dies umgesetzt, die (meisten) anderen Bundesländer nicht. Es geht vermutlich nicht um "nur zuspätkommen".

    Na ja, die Eltern bestätigen mit der Unterschrift ja nur die Kenntnisnahme des Zeugnisses. Je nach Formulierung der Nachfrage bestätigt ja auch die Nachfrage die Kenntnisnahme.
    Kann also bei den SuS / deren Eltern als erledigt abgehakt werden ;)

    Man (ich) hätte es nur gerne schriftlich.

    Conni , keine Ahnung, welches Bildchen hier passt :troest:

    (Im Kollegium wurde gerade auch ein Zeugnis gesucht, der Schüler meinte, er hätte es einem Lehrer gegeben, die Beschreibung passte auf fast alle. Nach einiger Zeit fand er es doch zuhause.)

    OT Ergänzung

    Ich habe einmal eine Schülerin unterschreiben lassen, dass die Kaffeeflecken bereits drinnen waren, nicht dass ich nachher Schuld bin. Die Schülerin hat zuvor erschrocken gefragt, ob ich das Zeugnis nicht mehr annehme und war erleichtert, mit einer Unterschrift davon zu kommen.

    Wer benötigt nur Zeugnisse?

    Seph hat völlig recht. Nichtsdestotrotz finde ich es seltsam, dass du Praktikumsbetreuung bei SuS durchführen sollst, die du gar nicht kennst und in deren Klassen du überhaupt nicht eingesetzt bist. Das kenne ich so nicht, sondern nur so, dass die Lehrkräfte die in den jeweiligen Klassen eingesetzt sind, die Praktikant*innen betreuen.

    An meiner 1. Schule wurden zuerst die Kollegen heran gezogen, deren Stunden ausfielen (Anzahl der Deputatsstunden - Anzahl der Besuche). Wenn aber mehrere Schüler in einem Betrieb waren, ging nur ein Kollege hin (und hatte dann auch Schüler, die er nicht kannte). Mehrere Kollegen (zu unterschiedlichen Zeiten) kam beim Betrieb nie gut an

    Und ich hatte mal 14 Deputatsstunden in einer 9. Klasse, ich konnte aber unmöglich 28 Besuche in zwei Wochen durchführen. Dann mussten auch andere Kollegen ran.

    An meinen beiden anderen Schulen gibt es nur Anrufe.

    Liebe seekatze, ich fand die Besuche oft spannend, ich habe selbst viel gelernt. Ich erhielt auch nur das Kilometergeld.

    Dafür kann man ein paar Bereitschaften ins Deputat einrechnen. Dann hat der entsprechende Kollege morgens die Aufsicht für die Klassen, die nicht rechtzeitig üver Unterrichsausfall informiert sind. In vielen Kollegien sind auch einige Kollegen schon sehr früh in der Schule auch wenn sie erst später Unterricht haben. Diese kann man auch zur Vertretung heranziehen. Im Allgemeinen entwickeln siche solche Mechanismen über die Jahre an den Schulen.

    Und dann fällt halt Deutsch aus oder Klassen mit 40 Schülern. Bei uns gibt es Deputatsstunden abhängig von der Schülerzahl. AGs etc. gibt es schon lange kaum noch (und für eine Doppelstunde AG erhält man meistens nur eine Deputatsstunde, weil keine Klassenarbeiten etc. anfallen). Für Bereitschaft gibt es keine Stunden.

    Und die Kollegen, die mindestens eine (Doppelstunde) früher kommen (gibt es bei uns aber nicht), bedanken sich sicher, wenn sie ständig unbezahlt Vertretungsstunden leisten dürfen (Dank Verrechnung mit Minusstunden über längerem Zeitraum wird hier kaum etwas bezahlt. )

    Es gibt folgende Möglichkeiten (ich habe alle erlebt)

    Kollegen führen Aufsicht über 2 oder mehr Klassen (nicht zulässig, wenn etwas passiert...)

    Bereitschaft für einzelne, die in der Nähe wohnen und immer auf Sprung sein müssen (Grund für Schulwechsel oder Umzug)

    Beide Varianten gekoppelt

    oder Bereitschaft für alle gleichmäßig verteilt (lange vorher bekannt)

    Wenn es denn so ist, dass die jüngeren Schülerinnen eine engere Betreuung benötigen, dann müsste sich das im Personalschlüssel niederschlagen. Eure Dienstherrin müsste also mehr Lehrerinnen beschäftigen, so dass es eine ausreichende Vertretungsreserve gibt. Das tut sie nicht, so wie ich das verstanden habe. Da aber fängt die Schieflage an und schlägt in einen unfair hohen Vertretungsaufwand durch.

    Ich sage nicht, dass ihr es so machen sollt, wie wir am BK. Aber ich finde es auch nicht gut, dass von euch erwartet, dass ihr kucken könnt, wo ihr bleibt, weil die Dienstherrin sich nicht kümmert. Diese hat euch gegenüber eine Fürsorgepflicht, der sie nicht nachkommt.

    Ich gebe dir recht, hilft nur momentan nicht (vor allem ärgert mich das Verrechnen mit Minusstunden in anderen Monaten, dank 2 LKs kriege ich daher selten etwas bezahlt und da fühle ich mich schon ausgebeutet, wenn es wenigstens Geld für die Vertretungsstunden gäbe). Und ja, GEW und Philogenverband sind mit am diskutieren (es wurde dann mit noch schlechterer Regelung gedroht). Den aktuellen Stand der Diskussion kenne ich nicht (der Zeitraum der Verrechnung scheint kürzer geworden zu sein, war mal 12 Monate).

    Wir versuchen das Beste daraus zu machen.

    (Zur Betreuung von Jüngeren - meine 1. Schule wollte Randstunden anfangs nicht vertreten, es gab keine Bereitschaft für die 1. Stunde. Sechstklässler sind in ein leer stehendes Haus in der Nähe eingedrungen und haben großen Schaden angerichtet. Eltern wollten, dass die Schule zahlt. Zum Glück war der Ausfall der Stunde bereits am Vortag den Schülern bekannt (digitale Klassenbücher oder Schulmails gab es noch nicht), es hat schließlich gereicht. Danach musste auch die 1. Stunde vertreten werden. )

    Ich ärgere mich aber mehr über die zweimalige Erhöhung der Deputatsstunden und anderes. Auch da können wir nur begrenzt etwas ändern.

    Eben, deswegen würde mich interessieren, wie es gehandhabt wird, wenn die Stunden vertreten werden müssen und keine Bereitschaft existiert, aber auch das Kollegium sagt "wenn ich am Vortag nicht vor xy Uhr informiert werde, dann vertrete ich ganz sicher nicht".

    Die Kollegen, die sich so äußern, unterrichten alle ältere Schüler. Von außen lässt sich "leicht" kommentieren.

    Ich hab ehrlich gesagt am meisten Respekt davor, dass Leute den 1. und 2 Termin verpassen und ich dann eine neue Klausur erstellen muss. Ist wahrscheinlich aber eh nötig, weil ein Schüler gerade eine OP hat und danach mit der Chemo startet und unklar ist, ob er es zum Nachtermin wieder schafft (er will es aber unbedingt).

    Das zum Glück bleibt mir dank zentralem Abitur sicher erspart. Allerdings gibt es dieses Jahr im Gegensatz zu den beiden vorherigen keinen angekündigten 2. Nachtermin.

    Da bei uns das schriftliche Abitur direkt nach den Osterferien beginnt, bin ich bei meinen Abiturienten nicht sicher, wie sie sich verhalten (25 % waren im letzten Monat an Covid-19 erkrankt, teilweise zum wiederholten Male, oftmals durch jüngere Geschwister angesteckt.).

    Ich schütze mich, mehr geht nicht. Sorgen macht mir, dass Chemie am Ende schreibt, dass ich sowohl für Erstkorrektur meiner eigenen Schüler als auch Zweitkorrektur fremder Schüler (in Baden-Württemberg werden die Abiklausuren anonym im RP getauscht) jeweils nur ca. eine Woche habe. Wenn dann noch Nachschreiber parallel dazu kommen, gute Nacht. (Ich hatte schon Klausuren mit 35 Seiten, normal sind 24.)

    Unsere Vertretungsplaner'innen machen den teilweise auch von zuhause aus. Aber dass sich jemand nachts krankgemeldet hat und daraufhin der Vertretungsplan "angepasst" wurde, ist meines Wissens noch nie vorgekommen. Auch Vertretungsplaner*innen müssen ja mal schlafen und sollen nicht mitten in der Nacht arbeiten! ;)

    Ich melde mich fast immer nachts krank. (Dann, wenn ich merke, es geht nicht. Auch die Krankmeldung geht über Edupage. Dann muss ich keinen Wecker stellen, wenn ich endlich eingeschlafen bin.) Ich war aber auch oft überrascht, wann die Vertretung eingetragen wird (es steht die Uhrzeit dabe z. B. 23.17 Uhr ).

    Die Vertretungsplaner haben es gerne weg, unsere Eltern mit kleinen Kindern wissen es gerne so früh wie möglich. Es ist aber kein Muss.

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