OT
(ja, mich interessiert es, deutschlandweit gelten an allgemein bildenden Schulen dieselben Vorschriften, ich habe mir vorher überlegt, ob es Eu-weit mit /ohne Schweiz usw. gilt.
Mit Teelichter arbeite ich in BNT (Kl.5, 10 jährige, NwT für Klasse 5 bzw. 6), im Bildungsplan Baden-Württemberg steht schon der Gasbrenner, was ich nicht gut heiße, aber natürlich ausführen muss (2 Schulstunden reichen, aber auch mit Teelichter hatte ich schon brenzlige Situationen bei den Kleinen). Reduktion von Kupfer(II)-oxid ist Stoff in Klasse 8 (1. Chemiejahr), an meiner letzten Schule haben wir sie mit Kartuschenbrenner (Propan/Butan) durchgeführt (bei Eisen wird elektronisch reduziertes empfohlen, wir führen es mit Eisen und später mit Kohlenstoff durch) (ich bin daher gerade über deine Erfahrungen überrascht) . Ja, es gibt weitere Einschränkungen für Schüler bis Klasse 8, ab 9 weniger. Allerdings dürfen KMR-Stoffe so gut wie nie im Schülerversuch verwendet werden (Positivliste).
Dichlormethan ist allerdings bei uns ab Klasse 5 (mit Einschränkungen) und nach erfolgreicher Substitutionsprüfung erlaubt (ich habe gerade nachgesehen), wir haben es allerdings vor Jahren entsorgt (als ich die Sammlung übernahm, gab es ca. 10 000 Flaschen, meine Hauptaufgabe in den ersten Jahren war, inventarisieren und entsorgen, meine Kollegen erhielten regelmäßig Listen mit Chemikalien - brauche ich dringend- brauche ich, kann aber notfalls darauf verzichten - kann weg).
Brom haben wir tatsächlich, der jahrelang beworbene Ersatzstoff Bromat/Bromidlösung wurde wegen Krebsgefahr (H350) wieder (fast) verboten, mir ist daher Brom lieber (allerdings nur im Abzug direkt neben Giftschrank, Bromflasche kann von Sammlung aus in den Abzug gestellt werden, die Flasche wird also nur 1 Meter getragen, Brom ist ja "nur" giftig, nicht krebserregend). Schüler arbeiten natürlich nur mit Bromwasser.
Blei und Bleiverbindungen habe ich bei einer dieser Entsorgungsaktionen bis auf einen Bleiakku entsorgt, wäre für Lehrerversuche noch erlaubt.