Können wir mal bitte den §138 StGB (Nichtanzeigen von Straftaten, gültig für jeden Bürger), das Legalitätsprinzip (Anzeigepflicht bei Straftatverdacht für Polizei und Staatsanwaltschaft) und das Befolgen von Dienstanweisungen (dazu zählen bspw. Verordnungen) unterscheiden?
Das wird hier nämlich munter durcheinander geworfen...
Hier wird deutlich klargestellt, dass wir selbst bei Fällen von "sexuellem Missbrauch" nicht unbedingt eine Anzeigepflicht haben: https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrec…-anzeigepflicht
Sogar in Österreich, wo die Anzeigepflicht weiter gefasst wird (https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/78) wird gesagt: "Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht, wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf"
Im Sinne des Diensteides sehe ich also sehr wohl die weitergehende Pflicht, sich genau zu überlegen, ob eine Nichtanzeige meine Bürgerpflicht nach §138 verletzen würde oder ob ich nicht im Sinne der §1&2 (SchulG NRW) die pädagogische Verantwortung habe, mich auf die Beratung zu beschränken.
Ich meine: Wir haben nicht die ganzen Privilegien des gehobenen und höheren Dienstes, damit wir dann "Och, keine Lust zu entscheiden" sagen.
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Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht, wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauenverhältnisses bedarf.
Für mich ist dieser Satz entscheidend. Was bedeutet es, wenn Eltern Sorge hätten, dass die ganze Familie ausgewiesen wird, weil die Schule Daten weiter gibt? Die Kinder würden versteckt, könnten nicht in die Schule. Genau deshalb verlangen viele Staaten dies nicht. Der Schaden wäre viel größer.
Zur Zeit gibt es diese Diskussion in den USA (Trump - viele Bundesstaaten), aber vor einigen Jahren gab es diese Diskussion auch in Hamburg. Damals hatten sich 150 (?) Schulleiter an die Öffentlichkeit gewandt, weil es neue Vorgaben gab, die dies befürchten ließen (ich habe es nur gehört, die Hamburger wissen sicherlich genauer Bescheid. Ich persönlich habe dies einmal indirekt erlebt bei einer drohenden Abschiebung. Auch Ausländerbehörden können Fehler machen, die in diesem Fall vermutlich zum Tode der Eltern geführt hätte. Was mit den 3 kleinen Kindern (Grundschule bzw. Kindergarten) geschehen wäre? Der Fall wurde zum Glück neu untersucht, anders entschieden und inzwischen sind sie deutsche Staatsbürger (teilweise sogar Lehrer). Aber auch diese Familie ist sicherheitshalber ein paar Monate untergetaucht (und ich habe nicht nachgefragt).
Übrigens an alle, die meinen das alles als Beamter weiter gegeben werden muss, gilt dies auch für die Schwarzarbeit des Nachbarn? Gilt dies für den Falschparker in meiner Straße? Ich hatte mal einen Nachbarn, der ständig auf der Lauer lag und es angeblich auf durchschnittlich 50 Anzeigen im Monat brachte (meistens, weil die Autos in einer Seitenstraße nicht korrekt in der Parklücke standen). Selbst die Polizei machte Witze, als ich einmal anrief, weil mein Besuch angeblich falsch geparkt hätte. Und hier geht es noch nicht einmal um Vertrauensmissbrauch.