Beiträge von OrinocoderZweite

    in Paragraph 53 findet man die Ordnungsmaßnahmen auch, hier halt in einem größeren Zusammenhang


    da steht auch was von maximal 2 Wochen, sollte ich da eine veraltete fassung haben (ist die durch Gesetz vom 27. Juni 2006 geänderte) ...

    hm,
    ich dachte lange Zeit, ich wäre der Einzige, dem es so geht ...


    wenn ich z.B. Kollegen nach sechs Wochen Ferien frage, wie selbige denn waren, kriege ich meist die Antwort: viel zu kurz!


    vermutlich sagen die das dann aber auch nur, um sich nicht zu outen ...


    bei mir geht die Leere allerdings erst nach drei bis vier Wochen los


    diesmal hab ich mich aber rechtzeitig bei Ebay und auf Trödelmärkten mit verschiedenstem Lesestoff eingedeckt ... von historischem Roman bis hin zu Regionalkrimis ...


    wovon ich abraten kann: Unterrichtsreihen vorbereiten, immer wenn ich das gemacht habe, hab ich ganz andere Klassen bekommen, als vor den Ferien vorgesehen war ... 8o

    NRW-Schulministerin Sommer und ihrer Kollegin Justizministerin Müller-Piepenkötter haben eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben, wonach Beleidigung, Bedrohung etc. von Lehrerinnen und Lehrern auf Internet-Seiten konsequent verfolgt und abgestellt werden sollen:


    http://www.justiz.nrw.de/Press…307e1489f7e10192fb956bcc8


    ... bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen auch greifen, zumal die Schüler von heute in vielen Fällen sicher technisch versiert genug sind, um unerkannt zu bleiben ...


    Nebenbei erfährt man im NRW-Bildungsportal, dass eine öffentliche Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet rechtens sei. Öffentliche Kritik gehöre zur Berufausübung dazu, so die zuständige Richterin am Kölner Landgericht ...


    da frage ich mich, ob es eigentlich Internetseiten gibt, auf denen auch andere Berufsstände (z.B. Richter) einer öffentlichen Beurteilung unterzogen werden können ... für Dienstleister und produzierendes Gewerbe gibt es so etwas ja durchaus ...



    lg, Orinoco

    hallöle,


    ich hole den Thread nochmal nach oben, nachdem jetzt unsere Schule auch vertreten ist und ich ebenfalls eine wenig schmeichelhafte Note im Dreierbereich bekommen habe (verbunden mit einem Glatzkopf-Symbol, was mich gleich doppelt wurmt ... :evil: :(


    weiß jemand, ob die vom Philologenverband bereitgestellten Musteranträge an die Seitenbetreiber zur Löschung der jeweiligen Inhalte bereits Erfolge gebracht haben oder wie weit angeblich bereits eingereichte Klagen oder beantragte einstweilige Verfügungen auf Unterlassung gediehen sind ... ?


    lg, Orinoco

    Zitat

    Original von silja
    Nee, 130 Euro Brutto kann wirklich nicht sein.


    tja, deshalb wäre es nicht schlecht, wenn mal jemand aus dem Nähkästchen plaudern würde und mal sagt, wie viel das im Monat netto mehr sind, =)

    hm,
    danke für eure schnellen Antworten, naja, ich wollte es eigentlich netto wissen, aber egal...
    ich komme jetzt mit Hilfe der Rechner auf 130 Euro brutto, aber das kann doch gar nicht sein ,oder?


    mfg
    Orinoco

    hallo,
    bin wieder da :D.
    und gleich ne Frage zum schnöden Mammon:


    Weiß jemand, wieviel mehr Gehalt im Monat man als lediger Lehrer in NRW bekommt, wenn man von A13 nach A14 befördert wird?


    danke schonmal
    mfg
    Orinoco

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